Alle Informationen zur Hausarbeit in „Quellenexegese zum römischen Recht“ von Herrn PD Dr. Peter Kreutz finden Sie hier.

 

Hauarbeit

 

Organisatorischer Ablauf

Schriftliche Ausarbeitung

Die schriftliche Ausarbeitung sollte - Deckblatt, Inhaltsverzeichis, Aufgabenstellung, Quellen- und Literaturverzeichnis sowie Abkürzungsverzeichnis nicht mitgezählt, jedoch die Fußnoten und die Lehrzeichen einschließend - einen Umfang von etwa 20.000 Zeichen (etwa 12 Seiten) haben. Diese Zahlenangabe versteht sich nicht als zwingende Vorgabe, sondern lediglich als Orientierungshilfe.

Um das auf den jeweiligen Studiengang anzuwendende Benotungsschema leichter ermitteln zu können, geben bitte alle Teilnehmer auf dem Deckblatt auch ihren Studiengang an.

Rückgabe

Die Korrektur der Hausarbeiten Quellenexegese vom Sommersemester 2020 ist abgeschlossen. Diese können ab sofort am Lehrstuhl abgeholt werden. Zur Abholung bitte unbedingt vorab telefonisch einen Termin unter 0821-598-4586 (Sekretariat) vereinbaren.

Zulassung zum Seminar

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Hausarbeit eröffnet nicht bereits allein, sondern nur in Verbindung mit der regelmäßigen Teilnahme an den Vorlesungen in der „Quellenexegese“ die Zulassung zum Seminar in der juristischen Universitätsprüfung gemäß § 40 Abs. 1 Satz 3 der bayerischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen. Dies wird im Sommersemester 2020 bedingt durch die Pandemiekrise im Rahmen dieser Hausarbeit festgestellt. Sie müssen sich in STUDIS aber für das Modul „Anwesenheit Quellenexegese“ gesondert anmelden.

Detail Informationen

Terminübersicht

 

29.7.2020 Bearbeitungsbeginn
30.9.2020 12 Uhr Späteste Abgabemöglichkeit
   
   
   
   

Abgabe

 

Die Bearbeitung ist bis spätestens Mittwoch, den 30. September 2020, 12.00 Uhr, zum Prüfungsamt der Universität (Briefkasten für Hausarbeiten im Foyer des Gebäudes der Juristischen Fakultät) einzureichen. Sie kann stattdessen dorthin auf die Post gegeben werden; in diesem Falle muss die Sendung den Poststempel (kein Freistempler) von spätestens dem 30. September 2020, 24.00 Uhr, tragen.

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