Alle Informationen zur Hausarbeit in „Quellenexegese zum römischen Recht“ von Herrn Prof. Dr. Christoph Becker finden Sie hier.

 

Hinweis:  Ab sofort stehen einige Auszüge aus nicht über die Universitätsbibliothek elektronisch zugänglichen Büchern in Digicampus zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über die Universitätsbibliothek elektronisch zugänglichen Bücher, wie beispielsweise die deutschsprachige Ausgabe des Corpus Iuris Civilis von Otto/Schilling/Sintenis, eigenständig zu recherchieren bleiben.

 

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit zur Quellenexegese wird um die durch die Schließung der Universitätsbibliothek verlorene 17tägige restliche Bearbeitungszeit (vom 14. bis zum 30. März) verlängert. Die fehlende restliche Bearbeitungszeit von 17 Tagen beginnt am 12. Mai 2020 um 0 Uhr zu laufen. Als Abgabedatum ergibt sich somit der 28. Mai 2020.

Die Universitätsleitung gewährt darüber hinaus allen neuberechneten Hausarbeiten einen zentralen zweiwöchigen Fristzuschlag. Auf die Bekanntmachung der Universität wird hingewiesen.

Dies bedeutet, dass mit dem 12. Mai 2020 die zum Zeitpunkt der Bibliotheksschließung (14. März 2020) noch verbleibende Abgabefrist von 17 Tagen, zuzüglich zwei Wochen Fristverlängerung maßgeblich ist.

Die Abgabefrist vom 28. Mai 2020 wird somit um zwei Wochen verlängert. Der Fristzuschlag endet rechnerisch am 11. Juni 2020. Der 11. Juni 2020 ist jedoch ein Feiertag (Fronleichnam). Deswegen endet der Fristzuschlag erst am 12. Juni 2020. Unter Berücksichtigung des zentralen Fristzuschlages sind die Bearbeitungen bis zum Freitag, 12. Juni 2020 einzureichen.

 

Da der Zutritt zum Fakultätsgebäude bis Ende Mai ungewiss ist, möchten wir Sie bezüglich der Abgabemöglichkeit auf den Postweg hinweisen. Dabei kann als Beleg rechtzeitiger Absendung außer dem Poststempel auch der Datumseindruck in einer von dem Postunternehmen ausgedruckten und aufgeklebten Briefmarke dienen, nicht jedoch der Datumseindruck in einer selbstausgedruckten Briefmarke.

 

Hausarbeit

 

Organisatorischer Ablauf

Schriftliche Ausarbeitung

Die schriftliche Ausarbeitung sollte - Deckblatt, Inhaltsverzeichis, Aufgabenstellung, Quellen- und Literaturverzeichnis sowie Abkürzungsverzeichnis nicht mitgezählt, jedoch die Fußnoten und die Lehrzeichen einschließend - einen Umfang zwischen 15.000 und 20.000 Zeichen (etwa 8 bis 12 Seiten) haben. Diese Zahlenangabe versteht sich nicht als zwingende Vorgabe, sondern lediglich als Orientierungshilfe für diejenigen Teilnehmer, welche sich in einem Studiengang befinden, bei dem kein Kreditpunktesystem gilt (insbesondere Studiengang Rechtswissenschaft).

Rückgabe

Besprechung und Rückgabe sind für eine Sitzung der Veranstaltung Quellenexegese zum Römischen Recht im Sommersemester 2020 (Dozent: Professor Dr. Peter Kreutz), voraussichtlich Ende Mai 2020, vorgesehen. Datum, Uhrzeit und Hörsaal werden noch festgelegt. Achten Sie auf Bekanntgabe auf der Lehrstuhlseite im Internet, durch den Ablaufplan zur Quellenexegese im Sommersemester 2020 im Veranstaltungssystem “DIGICAMPUS” oder durch Benachrichtigung aus “STUDIS”.

Zulassung zum Seminar

Die erfolgreiche Teilnahme an der Hausarbeit eröffnet nicht bereits allein, sonern nur in Verbindung mit dem Besuch der Veranstaltung "Quellenexegese" (im selben oder einem aderen Semester) die Zulassung zum Seminar in der juristischen Universitätsprüfung gemäß § 40 Abs.1 Satz 3 der bayerischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen.

Detail Informationen

Terminübersicht

 

3.2.2020 Bearbeitungsbeginn
12.6.2020 Späteste Abgabemöglichkeit
   
   
   
   

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