Im Wintersemester 2025/26 werde ich in Kooperation mit Herrn PD Dr. Sebastian Bretthauer (Universität Frankfurt/Köln) ein Seminar zum Thema „Neue Rechtssubjekte – Die Bedeutung von Natur und Künstlicher Intelligenz in der modernen Rechtsordnung“ anbieten.

 

Die Debatte über die Rolle der Natur im Verhältnis zu Staat und Mensch hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da in vielen Teilen der Welt der rechtliche Schutz der Umwelt als nicht ausreichend empfunden wird, um unsere Ökosysteme nachhaltig vor Überbeanspruchung und Zerstörung zu schützen. Im Zuge dieser Diskussion verstärkt sich weltweit der Appell, der Natur eigenständige Interessen zuzuerkennen, die über bloße Nutzungs und Schutzaspekte hinausgehen; viele streiten sogar für die Zuerkennung einer Rechtspersönlichkeit. Parallel dazu wird die Frage diskutiert, ob Künstliche Intelligenz (KI) – als immer komplexer und autonom handelnder Akteur – ebenfalls als eigenständiges Rechtssubjekt behandelt werden kann. Während traditionelle Rechtsordnungen Personen und juristische Personen klar definieren, lassen sich KISysteme kaum in diese Kategorien einordnen, da sie weder Menschen noch Unternehmen, sondern algorithmisch gesteuerte Entitäten sind. Die Verknüpfung beider Themen eröffnet das Gedankenspiel, dass sowohl die Natur als auch fortgeschrittene KISysteme künftig Anspruch auf rechtlichen Schutz, Verantwortung und sogar Teilhabe an Entscheidungen haben könnten. In diesem Spannungsfeld treffen ethische Prinzipien, ökologische Nachhaltigkeit und technologische Innovationen aufeinander und zwingen weltweit Gesellschaften zu neuen Verhandlungsprozessen und Gesetzgeber, (als Reaktion darauf) neue juristische Konzepte zu entwickeln. In der Diskussion wird unter anderem diskutiert, welche Rechte konkret zugewiesen werden, wer im Namen der Natur oder einer KI handelt und wie die Haftung bei Fehlverhalten zu regeln ist.

 

Termin:

 

Das Seminar findet in KW 46/47 (voraussichtlich am 14.11.2025) in Raum 1214 (Gebäude H) statt. Datum und Uhrzeit sowie weitere Details werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Themen:

 

Rechte der Natur

  1. Die Tierprozesse des Mittelalters – ein Vorbild für die Gegenwart?
  2. Rechtliche Durchsetzung von Rechten der Natur – Was ist Natur? Wer erhebt die Stimme? Was kann man fordern?
  3. Unternehmens- und Sorgfaltspflichten gegenüber einer Natur mit Rechtspersönlichkeit
  4. Anspruch der Natur auf eine intergenerationelle Gerechtigkeit
  5. Das Verhältnis von Menschen- und Naturrechten – Ergänzungs- oder Konkurrenzverhältnis?
  6. Welche Rolle spielt Kultur und Sprache beim Verständnis von Rechten der Natur?
  7. Vorzüge und Nachteile eines durch NGO betriebenen Umweltschutzes?
  8. Klimaschutz und Künstliche Intelligenz – Anreize der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) zum Klimaschutz

Recht der Künstlichen Intelligenz

  1. Was ist Künstliche Intelligenz? – Von den technischen Ursprüngen bis zur rechtlichen Regulierung in der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO)
  2. Regulierungsfähigkeit und Regulierungsbedürftigkeit von Künstlicher Intelligenz
  3. Deliktsfähigkeit von KI und Natur?
  4. Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung am Maßstab der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO)
  5. Künstliche Intelligenz und der vollständig automatisierte Erlass von Verwaltungsakten
  6. Künstliche Intelligenz in der Justiz – Chance oder Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit?
  7. Künstliche Intelligenz am Beispiel von Predictive Policing in der Polizeiarbeit
  8. Künstliche Intelligenz am Beispiel der Automatisierung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

 

Bewerbung:

 

Die Teilnahme ist auf 16 Studierende begrenzt. Interessierte können sich per E-Mail mit dem Betreff „Bewerbung zum SP-Seminar (SP IV)“ bei Frau Maurer (franziska.maurer@jura.uni-augsburg.de) bis zum 08.09.2025 (24:00 Uhr) formlos bewerben. Dabei dürfen bis zu zwei Wunschthemen angegeben werden. Bei mehr Bewerbungen als Themen erfolgt die Auswahl nach dem Losverfahren.

 

Vorbesprechung:

 

Die obligatorische Vorbesprechung inkl. Vergabe der Themen findet mit den ausgewählten Teilnehmenden am 10.09.2025 (12:00 Uhr) via Zoom statt. Der Zugangslink wird beizeiten bekannt gegeben.

 

Weiterer Ablauf:

 

Die Vergabe der Themen erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung.

Die zweiwöchige Anmeldefrist bei STUDIS beginnt zu diesem Zeitpunkt und endet am 24.09.2025 (24:00 Uhr). Eine Anmeldung ist nur mit zugeteiltem Thema möglich. Eine erneute Abmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums noch möglich.

Die darauffolgende vierwöchige Bearbeitungszeit beginnt am 25.09.2025 (00:00 Uhr) und endet am 23.10.2025 (11:00 Uhr). Anmeldung und Themenwahl sind nun verbindlich.

 

Abgabemodalitäten:

 

Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf 50.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen in Bezug auf den Haupttext; ohne Verzeichnisse, Gliederung und Deckblatt) nicht überschreiten. Die Abgabe erfolgt schriftlich als gebundener Ausdruck in den Briefkasten des Lehrstuhls (Prof. Dr. Martin Kment, Juristische Fakultät der Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg) sowie in digitaler Form als MS Word-Datei auf den dafür angelegten digitalen Ordner in Digicampus. Weitere Bearbeitungs- und Abgabemodalitäten erfahren die Teilnehmenden bei der Vorbesprechung. Für eine fortlaufende Information empfiehlt sich die Eintragung bei der Veranstaltung im Digicampus sowie die Beachtung der dort eingestellten Ankündigungen.                                                                                  

 

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