Prof. Dr. Martin Kment
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht
Institut für Umweltrecht
Informationen rund um umweltrechtliche Forschungsthemen am Institut für Umweltrecht

Wissenschaftliche Tagungen und sonstige Veranstaltungen
Aktuelle und vergangene Veranstaltungen des Instituts für Umweltrecht

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Dank Ihrer Unterstützung können wir wissenschaftlich fundiert forschen, wie die Energiewende rechtlich bewältigt werden kann. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf die Infrastruktur und den Klimaschutz. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Ressourcen- und Klimaschutz.
Ihr Ansprechpartner:
Prof. Dr. Martin Kment
martin.kment@jura.uni-augsburg.de
Tel.: +49 (0) 821 598-4535
Aktuelle Meldungen
Kritische Analyse des Zusammenspiels von Taxonomie-Verordnung und UVP
In einem gemeinsamen Beitrag legen Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Anna Weininger das Zusammenspiel von Taxonomie-Verordnung und Umweltverträglichkeitsprüfung dar und analysieren diese Verbindung kritisch. Die Europäische Union plant, durch die Taxonomie-Verordnung ein einheitliches Klassifizierungssystem für die Bestimmung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten am Finanzmarkt zu schaffen. Dadurch soll privates Kapital für die nachhaltige Neuausrichtung der Wirtschaft gebündelt werden. Für Aufmerksamkeit sorgte im Jahr 2022 schon die Einstufung von Kernenergie als potentiell nachhaltig. Doch auch an anderer Stelle wirft die Verordnung nachdrückliche Zweifel an ihrer Kongruenz auf. Gegenstand des Beitrages ist die Verknüpfung des sog. DNSH-Kriteriums mit der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die ausführliche Darstellung findet sich bei Kment/Weininger, Das Zusammenspiel der Taxonomie-Verordnung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, DVBl. 2023, 377.

Prof. Martin Kment zum Mitglied in der IUCN World Commission on Environmental Law (WCEL) ernannt
Prof. Martin Kment ist im Januar 2023 für die Arbeitsperiode vom 2021-2025 zum Mitglied in der IUCN World Commission on Environmental Law (WCEL) ernannt worden. IUCN wurde 1948 ins Leben gerufen und hat sich seitdem zum größten Netzwerk zum Schutz der Umwelt entwickelt. Zum Netzwerk gehören staatliche und nicht-staatliche Organisationen sowie Vereinigungen von indigenen Völkern aus über 160 Ländern. Überdies finden sich hier über 15.000 Experten aus allen Regionen der Welt zusammen, um sich für den Schutz der Umwelt zu engagieren.
https://www.iucn.org/our-union/commissions/world-commission-environmental-law
https://www.iucn.org

Abhandlung zur Intertemporalität in der Energiewende
Das Bundesverfassungsgericht konstatierte in seinem Klimaschutz-Beschluss vom 24.3.2021 (BVerfGE 157, 30), dass das Grundgesetz „unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen“ verpflichtet. Der Begriff der „intertemporalen Freiheitssicherung“ griff um sich und beschäftigt seitdem die rechtswissenschaftlichen Fachkreise. Auch Herr Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophie Borchert nahmen die Entscheidung zum Anlass, deren verfassungsrechtliche Implikationen für das Umweltrecht zu untersuchen. Die Abhandlung ist nachzulesen bei Kment/Borchert, Intertemporalität in der Energiewende. Neukonstruktion des Umweltrechts unter verfassungsrechtlichem Einfluss, AöR 147 (2022), 582-647.

Berliner Erklärung zur Zukunft der Städte und Regionen
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL) hat sich in ihrer Berliner Erklärung zur Zukunft der Städte und Regionen geäußert. In ihrer Publikation „Unsere Städte und Regionen: Was sich ändern muss – wie wir uns ändern müssen“ benennt die DASL die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen von Städten und Regionen und unterbreitet konkrete Vorschläge, wie ein Paradigmenwechsel im deutschen Planungsrecht gelingen kann. Prof. Martin Kment hat zu dieser Erklärung Stellung genommen und stellt der Berliner Erklärung seine Vorstellungen gegenüber.
Anmerkung zur Berliner Erklärung

7. Deutscher Umwelt- und Infrastrukturrechtstag am Freitag, 27. Januar 2023
Thema: Zeitenwende bei der Energieversorgung – Neujustierung des rechtlichen Rahmens
- Zusammenfassung und Impressionen -

Didaktischer Beitrag
Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophie Borchert haben in gemeinsamer Zusammenarbeit eine Semesterabschlussklausur der Vorlesung Verwaltungsrecht in der „Juristischen Schulung“ veröffentlicht. In der Klausur werden Grundprobleme des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt, insbesondere der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen und deren Rechtmäßigkeit sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung. Diese Fragen sind eingekleidet in einen gaststättenrechtlichen Kontext und um Probleme des Verwaltungsprozessrechts ergänzt. Sachverhalt, Lösungshinweise und Lösung finden sich bei Kment/Borchert, Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht Verwaltungsrecht – Eishockey mit Leichtbier, JuS 2023, 38-43.

Kritische Analyse des neuen energiewirtschaftlichen Präferenzraums
In einem gemeinsam in der Zeitschrift „Recht der Energiewirtschaft“ veröffentlichten Beitrag stellen Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Franziska Maurer das 2022 neu in das Energiewirtschaftsgesetz eingeführte Instrument des Präferenzraums vor und beleuchten dieses kritisch.
Die in § 12c EnWG vorgesehene Ermittlung des Präferenzraums bindet erstmals durch Algorithmen ermittelte Ergebnisse in den Planungs- und Genehmigungsprozess von Netzausbauvorhaben ein. Wenn auch dem Ziel des Gesetzgebers, diese Verfahren zu beschleunigen, zuzustimmen ist, bringt die Gesetzesreform einige rechtliche Probleme – insbesondere auch unionsrechtlicher Art – mit sich. Die ausführliche Analyse findet sich bei Kment/Maurer, Künstliche Intelligenz in der Netzplanung?, RdE 2023, 1.

Neuerscheinung
Prof. Martin Kment setzt seine Arbeit am Kommentar zum UVPG und UmwRG von „Beckmann/Kment“ (Hrsg.) in der 6. Auflage fort.
In die am 31.12.2022 erschienene Neuauflage wurden diverse Gesetzesnovellen einbezogen, unter anderem das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) sowie dessen Berichtigung vom 12. April 2018 (BGBl. I S. 472), die Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), das Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) und die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540). Damit ist der Kommentar auch in der Neuauflage wieder ein wertvolles Werkzeug für den Umgang mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Neuerscheinung
Prof. Martin Kment kommentiert auch in der 17. Auflage des „Jarass/Pieroth“ mit den Art. 30, 70-101, 104a-108 GG wesentliche Teil des Grundgesetzes.
Die am 29.7.2022 erschienene Neuauflage berücksichtigt die seit der Vorauflage erfolgte Grundgesetzänderung vom 20.9.2020, die Art.104a und Art.143h betraf. Weiter hat das BVerfG seit der letzten Auflage wiederum wichtige Entscheidungen getroffen, etwa zum selbstbestimmten Sterben, zum Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendienst, zur Europäischen Zentralbank, zum Äußerungsrecht von Bundesministern, zum Mietendeckel, zum Telekommunikationsgesetz, zum Klimaschutz und zum Rundfunkbeitrag. Diese und die anderen zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des BVerfG wie der anderen Bundesgerichte wurden in der Neuauflage berücksichtigt.

Neuerscheinung
Neuauflage des Lehrbuchs zum Öffentlichen Baurecht in 8. Auflage
In seiner 8. Auflage berücksichtigt das Lehrbuch von Prof. Martin Kment alle Veränderungen des Bauplanungsrecht, die die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Mobilisierung von Bauland, zur Abmilderung der Corona-Pandemie und der Bewältigung der Flutkatastrophe hervorgerufen haben. Zudem haben Fortentwicklungen der Rechtsprechung eine Neubearbeitung erforderlich gemacht.
Stoffzusammenstellung und Schwerpunktsetzung orientieren sich weiterhin an den Bedürfnissen von Studenten und Referendaren. Daher besitzt die Erläuterung von Problemen, die im Studium und Examen große Bedeutung besitzen, besondere Bedeutung.

Vortrag bei der Gesellschaft für Umweltrecht
Alljährlich hält die Gesellschaft für Umweltrecht ihre renommierte Jahrestagung in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ab. Bei der diesjährigen 45. umweltrechtlichen Fachtagung, die vom 10.-12. November 2022 durchgeführt wurde, trug Prof. Martin Kment zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vor. Er skizzierte die rechtlichen Schwierigkeiten, die eine hinreichende Ansiedlung von Windenergieanlagen in Deutschland bislang verhindert hatten und ging dann dazu über, die neuen gesetzlichen Bestrebungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzustellen und diese kritisch zu analysieren. Wesentlicher Gegenstand der Darstellung war das „Osterpaket“ der Bundesregierung, welches dem deutschen Normenkanon ein neues Windenergieflächenbedarfsgesetz beschert hat. Außerdem galt es, die Neuordnung des Planungsrecht im Bereich der Windenergie (§§ 245e, 249 BauGB) zu vertiefen und den Zuhörern näher zu bringen. Trotz einiger Kritik zu Details zog Prof. Kment ein im Wesentlichen positives Fazit, da die gesetzlichen Neuerungen Fortschritte für die Ansiedlung neuer Windenergieanlagen versprechen.

Aktuelle Informationen für Studierende
Seminar im Schwerpunkt IV: „Rechtliche Instrumente zur Bekämpfung des Flächenverbrauchs“
Der Flächenverbrauch ist (nicht nur) in Deutschland ein folgenschweres, bedeutendes Umweltproblem. Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 die tägliche Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha zu senken, konnte – trotz einiger Fortschritte in der Flächenhaushaltspolitik – nicht erreicht werden. Von 2017 bis 2020 wurden im Durchschnitt 54 ha pro Tag verbraucht. In diesem Seminar sollen die möglichen rechtlichen
Instrumente für eine Reduzierung des Flächenverbrauchs, unter besonderer Berücksichtigung des Flächenzertifikatehandels, näher beleuchtet werden.

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