Thema: Wer bezahlt den Umweltschutz?

 

Der 8. Deutsche Umwelt- und Infrastrukturrechtstag findet am

 

 

15. November 2024

 

 

am Bayerischen Landesamt für Umwelt statt.

 

 

 

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Flyer

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Tagungsablauf:

 

9:15

Begrüßung und Tagungseröffnung

Dr. Richard Fackler, Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Umwelt

Prof. Dr. Matthias Rossi, Institut für Umweltrecht, Universität Augsburg

 

9:30

Finanzierungsinstrumente aus volkswirtschaflicher Perspektive

Prof. Dr. Erik Gawel, Leipzig

Diskussionsleitung: Prof. Dr. Matthias Rossi

 

10:15

Kaffeepause

 

10:45

Die Finanzierung des Umweltschutzes durch die EU – Wirkungsweise und Wirksamkeit

Dr. Thomas Arntz, Europäischer Rechnungshof, Luxemburg

Diskussionsleitung: Prof. Dr. Martin Kment

 

11:30

EU-Taxonomie – Element zur Aktivierung privater Investitionen

Dr. Simone Lünenbürger, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Brüssel

Diskussionsleitung: Prof. Dr. Martin Kment

 

12:15

Mittagspause

 

13:15

Anteile gegen Akzeptanz – Beteiligungsmodelle zu Gunsten von Bürgern und Gemeinden

Prof. Dr. Johanna Wolff, Osnabrück

Diskussionsleitung: Prof. Dr. Sina Fontana

 

14:00

Das Instrument der erweiterten Herstellerverantwortung als Finanzierungsbeitrag für öffentliche Leistungen

Stefan Kopp-Assenmacher, Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte, Berlin

Diskussionsleitung: Prof. Dr. Sina Fontana

 

14:45

Kaffeepause

 

15:15

Finanzinstrumente des kommunalen Klimaschutzes.

Stefan Anton, Deutscher Städtetag, Berlin

Diskussionsleitung: Dr. Stefan Lorenzmeier

 

16:00

Die Finanzierung des Naturschutzes aus Sicht der Fachverwaltung

Christian Tausch D.I.A.P.(ENA), Bayerisches Landesamt für Umwelt

Diskussionsleitung: Dr. Stefan Lorenzmeier

 

16:45

Abschluss

Prof. Dr. Martin Kment, Geschäftsführender Direktor Institut für Umweltrecht, Universität Augsburg

Anmeldung zum 8. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag

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    - Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Einlegen.
    - Ihnen steht grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
    - Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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    - Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadruch nicht berührt.

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