Forschung

Die Forschung erfolgt auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, Zivilverfahrensrechts, Unternehmensrechts, Europäischen Privat- und Internationalen Verfahrensrechts. Insbesondere die Wechselwirkungen und die Schnittstellen der Gebiete, etwa die Verzahnung des Prozessrechts mit dem Gesellschaftsrecht sowie die Einflüsse des europäischen Rechts auf das nationale Recht, bilden Schwerpunkte. Die Forschung ist international ausgerichtet. Ökonomische Bezüge fließen in die Forschung ein.

Promotion

Promotionen werden zu den inhaltlich vertretenen Themen betreut.

  1. Voraussetzungen der Promotionsordnung
    Doktoranden müssen die formalen Voraussetzungen der hiesigen Promotionsordnungen erfüllen, d.h. der Allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburger ergänzt durch die Promotionsordnung für die Juristische Fakultät.
  2. Weitere Kriterien
    Das Forschungsvorhaben sollte inhaltlich zu den Tätigkeiten des Lehrstuhls passen. In Betracht kommen Themen aus dem Bürgerlichen Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäischen Privat- und Internationalen Verfahrensrecht. Die Vielzahl der Anfragen erfordert, dass in erster Linie Doktoranden angenommen werden können, die auch in Augsburg studiert haben. Als Ausweis der juristischen Fähigkeiten dient die Examensnote. Entweder im ersten oder im zweiten Staatsexamen muss daher eine Note im gehobenen Prädikatsbereich erreicht worden sein. Um beurteilen zu können, wie gut die Fähigkeiten des Verfassens wissenschaftlicher Arbeiten sind, ist darüber hinaus grundsätzlich erforderlich, dass ein Interessent ein Seminar meines Lehrstuhls besucht hat.
  3. Anfragen
    Damit eine Anfrage angemessen beurteilt werden kann, bedarf es einer schriftlichen Bewerbung (nicht per E-Mail) mit den üblichen Unterlagen. Diese sollten jedenfalls einen Lebenslauf, Kopien von relevanten Zeugnissen sowie Themenvorschläge für die Arbeit umfassen.

gez. Prof. Dr. Raphael Koch

 

 

Laufende Promotionsprojekte:

  • Monika Bögle
  • Klaus Burtscher „Gesellschafts- und Restrukturierungsrecht“
  • Christian Frenkler
  • Maximilian König „Insolvenzgründe“
  • Nicolas Sander „Rechtsdurchsetzung in der digitalen Welt“
  • Aljoscha Wurth "Die Haftung des Zeugen"
  • Marc Zimmermann "Beschlussmängel im Gesellschaftsrecht"

Abgeschlossene Promotionen:

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