Vortragsverzeichnis

 

Vortrag auf dem Deutsch-Türkischen Symposium zu aktuellen Entwicklungen im Zivilrecht am 2. November 2018 in Ankara

 

Auf dem Deutsch-Türkischen Symposium zu aktuellen Entwicklungen im Zivilrecht hielt Prof. Dr. Raphael Koch am 2. November 2018 in Ankara einen Vortrag zu dem Thema „Effiziente Auflösung von Konflikten im Verbraucherrecht".

 

Die Streitkultur bei Verbraucherkonflikten hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Es herrscht ein Abwärtstrend der Geschäftszahlen in der streitigen Zivilgerichtsbarkeit. Gerichtliche Verfahren gingen seit 1995 um 14,33 % zurück. Zugleich ist seit geraumer Zeit ein intensives Bemühen des Gesetzgebers um effektive außergerichtliche Konfliktlösungen zu erkennen. Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit als Rechtsverwirklichung mithilfe privater Akteure werden mitunter als „Bedrohung“ für die staatliche Gerichtsbarkeit gesehen. Ein Bedeutungsverlust wird befürchtet. In dem Vortrag in Ankara wurde analysiert, ob nicht gerade in dem Zusammenspiel der Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten eine Stärke zu sehen ist. Im Anschluss konnte im Rahmen einer Podiumsdiskussion ein intensiver und aufschlussreicher Austausch mit türkischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erfolgen.

 

 

Deutsche-Richterakademie in Wustrau - Tagung „Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung - aktuell" im November 2017

 

Im November 2017 hielt Prof. Dr. Raphael Koch einen Vortrag auf der Tagung „Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung – aktuell“, die von der Deutschen Richterakademie in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltet wurde. Gegenstand des Vortrags vor Richterinnen und Richtern zu dem Thema „Die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte“ waren insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung und der Entwicklung zur Informationsgesellschaft auf die Zwangsvollstreckung. In dem Vortrag wurde deshalb nicht nur das „klassische“ Zwangsvollstreckungsrecht behandelt, sondern auch, inwieweit das Zwangsvollstreckungsrecht den Herausforderungen gewachsen ist, die sich aus der Entwicklung der Gesellschaft und des Wirtschaftslebens bis hin zu Kryptowährungen (zum Beispiel Bitcoin) ergeben.

 

 

Die aktuelle Reform des chinesischen Zivilrechts am 20. Juli 2017

 

Am 20. Juli 2017 hielt Finn Mrugalla, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl, bei der Tagung „Die aktuelle Reform des chinesischen Zivilrechts“ an der Universität Augsburg in Vertretung für Prof. Dr. Raphael Koch einen Vortrag zum Thema „Natural Persons in German Civil Law“. Der Vortrag knüpfte an den des chinesischen Kollegen Prof. Dr. Hongjie Man, LL.M. (Shandong) an und betrachtete die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Rechts der natürlichen Personen im deutschen BGB und den neuen chinesischen General Rules of Civil Law. Neben einer Erörterung der Besonderheiten des deutschen Rechts, die von der Rechtsprechung geprägt worden sind, wurden insbesondere die gewichtigen Unterschiede der jeweiligen Regelungen für die Vertretung volljähriger geschäftsunfähiger Personen aus deutscher Perspektive kritisch hinterfragt.

 

Die schriftliche Ausarbeitung des Vortrags ist in dem vor Kurzem im Nomos-Verlag erschienenen Tagungsband enthalten.

 

 

Augsburg-Krakauer-Symposium am 27. und 28. Oktober 2017

 

Im Rahmen des Augsburg-Krakauer-Symposiums zu dem Thema „Die Einheit der Rechtsordnung“, das am 27. und 28. Oktober 2017 in Augsburg stattfand, hielt Prof. Dr. Raphael Koch einen Vortrag über „Die Einheit des Privatrechts: Vor- und Nachteile von Sonderrechten“. Sowohl Lehrstuhlinhaber der Augsburger Fakultät als auch Vertreter der Krakauer Delegation widmeten sich in ihren Vorträgen der Frage nach einer Einheit der Rechtsordnungen, wenngleich aus den verschiedenen Blickwinkeln unterschiedlicher Fachrichtungen und Rechtsordnungen.

 

In seinem Vortrag betrachtete Prof. Dr. Raphael Koch zunächst die Stellung des Verbraucherrechts als Sonderrecht sowie die unterschiedlichen verbraucherschützenden Regelungsansätze. Im Anschluss daran wurden die unterschiedlichen Gestaltungsansätze bzw. -möglichkeiten des Gesetzgebers beleuchtet. Ausgehend davon zeigte er am Beispiel des deutschen Mängelgewährleistungsrechts auf, welche Ausstrahlungs- und Wechselwirkungen zwischen Sonderrecht und allgemeinem Recht auftreten können.

 

 

Transnational Impacts on Law - Deutsch-südafrikansiche Tagung am 23. Juni 2016

 

Am 23. Juni 2016 nahm Prof. Dr. Raphael Koch an der Tagung „Transnational Impacts on Law: Perspectives from South Africa and Germany“ in Augsburg teil.

 

Hierzu war eine aus 17 Personen bestehende Delegation der University of Johannesburg/Südafrika nach Augsburg gereist, um mit Augsburger Wissenschaftlern gemeinsam aktuelle Rechtsprobleme zu diskutieren. Dabei wurden verschiedene Themen aus südafrikanischer und deutscher Sicht betrachtet. Herr Prof. Dr. Raphael Koch konnte hierbei mit seinem Kommentar zum Beitrag von Professor van der Linde “Towards free movement of companies – the European position as a model for the SADC” insbesondere die europäische Entwicklung der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen beleuchten, um so anhand der Rechtsprechung des EuGH kritisch die Vorbildfunktion für Südafrika darzustellen. Die Kooperation zwischen den Universitäten soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

 

 

Intensivkurs - University of Lisbon, School of Law im Oktober 2015

 

Im Oktober 2015 verbrachte Prof. Dr. Raphael Koch einen fünftägigen Auslandsaufhalt in Lissabon. Im Rahmen eines von der Europäischen Union geförderten Dozentenaustauschprogramms hielt Prof. Dr. Raphael Koch an der dortigen University of Lisbon, School of Law einen Intensivkurs zum Thema „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) in comparison to German Law“. Ziel der Veranstaltung war es, den Studenten die Grundlagen des UN-Kaufrechts anhand eines Vergleichs mit ausgewählten Grundsätzen des deutschen Kaufrechts zu vermitteln. Darüber hinaus ging Prof. Dr. Raphael Koch auf aktuelle Entwicklungen des Verbraucherrechts ein, wobei der Schwerpunkt auf der Fortentwicklung des Verbraucherrechts durch das Europarecht bzw. die Rechtsprechung des EuGH lag.

  

Neben seiner Dozententätigkeit konnte Prof. Dr. Raphael Koch Kontakte zu portugiesischen Kollegen knüpfen und so das Netzwerk der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg erweitern.

 

 

Vortrag zum Verbraucherrecht an der Universität Granada in Spanien am 21. Mai 2015

 

Im Rahmen der spanisch-deutschen Konferenz zum Verbraucherrecht (Jurídicas Hispano-Alemanas: "Las Nuevas Bases del Contrato de Compraventa", Directiva 2011/83/EU), veranstaltet von der Juristischen Fakultät der Universität Granada/Spanien (Universidad de Granada), hielt Prof. Dr. Raphael Koch am 21. Mai 2015 einen Vortrag zum Thema "Die nicht fristgemäße Lieferung beim Verbrauchsgüterkauf: Art. 18 Verbraucherrechterichtlinie und die Umsetzung im BGB".

 

Prof. Dr. Raphael Koch analysierte die Änderungen der Voraussetzungen, unter denen eine Vertragspartei ohne Fristsetzung von einem Vertrag zurücktreten kann. Die Umsetzung des Art. 18 der Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht wirft dabei einige neue Fragen auf. In dem Vortrag wurde eine Bewertung vorgenommen, ob der deutsche Gesetzgeber seiner Umsetzungspflicht hinreichend nachgekommen ist und wie sich die Umsetzung auf das deutsche Recht auswirkt. Auch allgemeine Grundsätze der Umsetzung europäischer Vorgaben in das nationale Recht wurden beleuchtet.

 

Neben dem fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Spanien und Deutschland stand unter anderem auch die Besichtigung der Alhambra auf der Tagesordnung.

 

 

Münsteraner Anwalts- und Notargespräche - Vortrag am 4. Februar 2015

 

Die Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität veranstaltete in Kooperation mit der Westfälischen Notarkammer und unterstützt von der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare in Münster e. V. einen Vortrag zum Thema:

 

Verbraucherrecht im Wandel - Erste Erfahrungen mit den
Neuregelungen zu den besonderen Vertriebsformen

 

Ein neues Verbraucherrecht ist in Kraft getreten!


Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie erfolgte eine Neuordnung des Verbraucherrechts zum 13. Juni 2014. Zum einen enthalten §§ 312 ff. BGB „Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen“, zum anderen regeln §§ 355 ff. BGB das „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“. Über die Struktur hinaus sind die Inhalte neu konzeptioniert, unter anderem durch die Einführung grundlegender Informationspflichten auch im stationären Handel, die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs des Haustürwiderrufsrechts auf alle außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge, die Bereitstellung neuer Musterformulare, geänderte Anforderungen an einen Widerruf sowie neue Fristenregelungen und Formerfordernisse. Die Neuordnung des Verbraucherrechts erfordert eine Umorientierung in der Praxis.

 

In dem Vortrag stellte Herr Prof. Dr. Raphael Koch die Rechtsinstrumente vor sowie deren praktische Bedeutung und beleuchtete erste Erfahrungen.

 

 

Internationale Tagung in Melbourne am 20. Oktober 2014

 

Am 20. Oktober 2014 nahm Prof. Dr. Raphael Koch an einer internationalen Tagung in Melbourne zum Generalthema „Mandatory Gender Quota Legislation. Will Australia Follow Europe?“ teil. Da die Debatte um die Einführung von gesetzlichen Frauenquoten in den Chefetagen von Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf dem europäischen Kontinent geführt wird, wurde über diese Thematik unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Prof. Dr. Raphael Koch referierte in seinem Vortrag zum Thema „Board Gender Quotas in Germany and the EU: An Appropriate Way of Equalisation of Women and Men?” über die Vor- und Nachteile von Frauenquoten und gab einen Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben in Deutschland sowie der EU.

 

 

Vortrag vor der Juristischen Gesellschaft Augsburg am 9. Oktober 2014

 

Der 13. Juni 2014 brachte tiefgreifende Veränderungen im Schuldrecht. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie traten an diesem Tag vollständig neue Regelungen über Widerrufsrechte der Verbraucher und Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (bisher: Haustürgeschäfte) in Kraft. Der gesamte Internethandel ist davon betroffen. Dabei wurden auch einige zentrale Begriffe für die allgemeine Rechtsanwendung neu definiert.

 

Dieser vorerst jüngste Schritt im andauernden Umbau des Verbraucherprivatrechts gibt Anlass, den neuen Gesetzesstand in Struktur und praktischer Bedeutung kompakt zu erläutern und im Blick auf die Zukunft die rechtspolitische Frage zu stellen, ob es sich um eine Erosion oder Evolution handelt.

 

Prof. Dr. Raphael Koch referierte dazu in einem Vortrag vor der Juristischen Gesellschaft Augsburg am 9. Oktober 2014.

 

 

Fortbildungsveranstaltung Verbraucherschutzrecht am 7. Juli 2014

 

Am Montag, den 7. Juli 2014, fand in den Räumen der Juristischen Fakultät eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer München sowie der Juristischen Fakultät statt. Herr Prof. Dr. Raphael Koch hat dabei über die Neuordnung des Verbraucherschutzrechts referiert.

 

 

Vortrag auf dem Internationalen Symposium zur Rechtsvergleichung der Istanbul Medeniyet Üniversitesi am 23. Mai 2014

 

Auf dem Internationalen Symposium zur Rechtsvergleichung der Istanbul Medeniyet Üniversitesi, Hukuk Fakültesi, hielt Prof. Dr. Raphael Koch am 23. Mai 2014 einen Vortrag zu dem Thema "CISG or German Law? Pros an Cons".

 

 

Vortrag auf dem X. Deutsch-Türkischen Symposium zum Medizin- und Biorecht am 22. November 2013

 

Auf dem X. Deutsch-Türkischen Symposium zum Medizin- und Biorecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg hielt Prof. Dr. Raphael Koch am 22. November 2013 einen Vortrag zu dem Thema "Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess? Die Beweislastregelung des § 630h BGB". Der Gesetzgeber führte zum 20. Februar 2013 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten den „Behandlungsvertrag“ als neuen Vertragstypus eingeführt. Dabei wurde neben der Aufstellung eines Pflichtenprogramms (Behandlungs- und Dokumentationspflichten) auch die Beweislast für Behandlungs- und Aufklärungsfehler in der Regelung des § 630h BGB kodifiziert. Im Einzelnen enthält § 630h BGB Institute zur Beweislastumkehr, die vorher in der Rechtsprechung zu finden waren. Es stellt sich die Frage, ob die Beweislastregelungen eine Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess bedeuten.

 

 

Antrittsvorlesung von Herrn Professor Raphael Koch am 31. Oktober 2013

 

Am 31. Oktober 2013 fand die Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Raphael Koch statt. Er referierte über das Thema "Verbraucherrecht - brauchbares Recht?". Beleuchtet wurden das Verbraucherrecht als Schutzrecht - unter Berücksichtigung der Verbraucherrechterichtlinie -, die Probleme des Mehrebenensystems im Verbraucherrecht sowie die Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

 

 

Tagung zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) am 14./ 15. Juni 2013

Bei der Tagung zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg am 14./ 15. Juni 2013 hielt Herr Prof. Dr. Raphael Koch einen Vortrag zum Thema "Die Neuordnung von Private Equity durch das KAGB".

 

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