Werkstattgespräch: Digitalisierung und Recht – Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?

 

1.2.2023


Im dritten und letzten Werkstattgespräch in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit großen Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts lägen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbußen gehören. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden „Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Klimaprotest und Strafrecht

 

25.1.2023


Im ersten Werkstattgespräch in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des „Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander.

 

Nachdem zunächst die besondere Beziehung zwischen zivilem Ungehorsam und strafrechtlicher Sanktionierung dargestellt wurde, ging Kubiciel auf das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ein, in dem mithilfe der dogmatischen Konstruktion eines „Klimanotstands“ ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch gerechtfertigt worden war. Der Referent betonte, dass die Argumentation des Gerichts ein schwerwiegendes Problem nach sich ziehe. Denn wenn ein überindividuelles Rechtsgut wie das vom Amtsgericht Flensburg bemühte „humane Klima“ grundsätzlich als notstandsfähig angesehen werde, setzte sich dieses gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern auf der Ebene der Interessenabwägung nahezu ausnahmslos durch. Ein gewichtigeres Rechtsgut als die Existenzbedingung zukünftiger Generationen sei nämlich kaum vorstellbar. Der damit drohenden Ausuferung des Notstandsrechts habe das Amtsgericht auch bei der Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB nicht konsequent entgegengewirkt. Im Gegenteil. So hielt es das Amtsgericht Flensburg für die Erforderlichkeit der Notstandshandlung für ausreichend, wenn die Tathandlung nur in Kumulation mit tatsächlich oder potenziellen Verhaltensweise Dritter einen erforderlichen Beitrag leisten kann. Dies führe – so Kubiciel – die Erforderlichkeitsprüfung ad absurdum.

 

Kubiciel argumentierte auf, dass das vom Amtsgericht Flensburg postulierte Notstandsverständnis missbrauchsanfällig sei, könne es doch durch weniger legitime politische Bewegungen, als es die Klimabewegung sei, übernommen und für ihre jeweiligen politischen Zwecke genutzt werden. Er warnte vor einer Erosion der (Straf-)Rechtspflege für den Fall, dass sich ihre Vertreter:innen dezidiert politischen Programmatiken verschreiben, seien diese auch noch so ehrenwert.

 

In der anschließenden lebhaften Diskussion mit den über 80 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft wurde dem Referenten überwiegend dahingehend beigepflichtet, dass die persönliche Einstellung oder Sympathie zu den Protesten der Klimaaktivist:innen keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung nehmen dürfe. Auf die Nachfrage, ob unsere Regierungsform überhaupt den Anforderungen der Klimakrise gewachsen sei, schloss Kubiciel mit dezidiert optimistischen Ausführungen: Die Geschichte zeige, dass die Demokratie deutlicher resilienter sei als bisweilen angenommen. Und auch wenn Entscheidungen bisweilen Zeit bräuchten, so würden sie – einmal getroffen – deutlich nachhaltig ausfallen und von der Gesellschaft besser akzeptiert werden, als dies etwa in autoritären oder totalitären Regimen der Fall sei.

Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

 

14.12.2022


Im zweiten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschließend Lösungsansätze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Problemlösungsangebote nicht hinreichend sind. Über den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen „way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im nächsten Werkstattgespräch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

 

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Werkstattgespräch: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung

 

8.11.2022


Im ersten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung große und bislang noch nicht bewältigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt. Die Diskussion zu diesem Thema wird in den folgenden Werkstattgesprächen fortgesetzt werden, die am 14.12.22 und am 1.2.23 stattfinden werden.

 

Universität Augsburg

Vortrag: Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen

 

7.11.2022


Auf der von Frau Prof. Dr. Andrea Kießling organisierten inter- und intradisziplinären Tagung „Quarantäne“ hielt Herr Wolff am 3. November 2022 in Frankfurt am Main einen Vortrag mit dem Titel „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“, in dem er Absonderungen aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtete. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in Co-Autorenschaft mit Clara Folger im Jahr 2023 in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv und in einem von Andrea Kießling herausgegebenen Tagungsband erscheinen.

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Veranstaltungsbericht: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

 

2.11.2022


Anlässlich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparitätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts und in Anknüpfung an eine vorangegangene Vortragsveranstaltung zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten“ im Juni 2022 wurde der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Herr Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig referierte auf Einladung von [fam] und Herrn Prof. Dr. Daniel Wolff am 2.11.2022 zum Thema „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmer:innen. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Prägungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der fam-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen, der vom Publikum rege genutzt wurde.

Universität Augsburg

Vortrag: One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments


20.10.2022


Herr Wolff hat am 13. Oktober 2022 auf der Mid-term Conference des EU-Projekts „Local Government and the changing urban-local interplay” (logov-rise.eu) einen Vortrag mit dem Thema “One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments” gehalten, in dem er ein rechtsordnungsübergreifendes Konzept für die Zuordnung von Kompetenzen zu Kommunen entwickelte.

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Werkstattgespräch: Corona vor Gericht

 

13.7.2022


Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend verändert. Die meisten staatlichen Eindämmungsmaßnahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln.


Vor diesem Hintergrund fand am 13.7. ein von Phillip Hellwege und Daniel Wolff organisiertes und gemeinsam mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg veranstaltetes Werkstattgespräch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" an der Juristischen Fakultät statt. Der Referent, Dr. Philip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zuständigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erläuterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs geprägt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-) Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmer:innen erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

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Veranstaltungsbericht: Frauen am Bundesverfassungsgericht


22.6.2022


Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als männlichen Richter*innen zusammen. Das nahm die Juristische Fakultät zum Anlass, um im Rahmen einer von dem Netzwerk „[fam] – Frauen arbeiten miteinander“ und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten sowie von der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützten Veranstaltung über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Es war gelungen, die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff als Referentin zu gewinnen. Nach einem Grußwort von Frau Prof. Dr. Martina Benecke, der Frauenbeauftragten der Fakultät, hielt Frau Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmer*innen zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

 

 

Video zur Veranstaltung

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Vortrag: Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen


2.6.2022


Herr Wolff hat am 2.6.2022 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen der Vortragsreihe "Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen" einen Vortrag zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer gehalten. Gegenstand von Vortrag und Diskussion waren die Geschichte des § 175 StGB, die Entwicklung der politischen Rehabilitierungsdebatte sowie deren verfassungsrechtliche Dimension.

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Filmvorführung und Diskussion: RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit


2.5.2022


Herr Wolff hat für die Juristische Fakultät der Universität Augsburg und für die Juristische Gesellschaft Augsburg an einer gemeinsam mit dem Katholischen Deutschen Frauenbund (Stadtverband Augsburg) organisierten Veranstaltung zum Thema „RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit“ mitgewirkt. Die Teilnehmer:innen sahen sich zunächst gemeinsam den preisgekrönten Dokumentarfilm über Ruth Bader Ginsburg an, eine 2020 verstorbene Richterin des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Anschluss diskutierte Herr Wolff gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Katholischen Frauenbunds in Bayern, Frau Sabine Slawik, und den Teilnehmer:innen über gesellschaftliche Transformation durch Rechtsprechung, Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems und den Faktor Mensch bei der Rechtsanwendung.

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Vortrag: Lernen im juristischen Studium


27.4.2022


Zu Beginn des Sommersemesters 2022 hat Herr Wolff einen Vortrag gehalten, der auf Grundlage empirischer Studien zum Lernprozess in- und außerhalb des juristischen Studiums Strategien und Methoden für das individuelle Lernen zum Inhalt hatte. Da das individuelle Lernen immense Bedeutung für den Studienerfolg hat und Studierenden bislang dafür kaum Anleitung gegeben wurde, versucht der in Zukunft regelmäßig zu haltende Vortrag eine Lücke im bisherigen Curriculum zu schließen und den Studierenden Hilfestellung für eine strukturierte, entspannte und erfolgreiche Examensvorbereitung ab dem ersten Semester zu geben. Das vortragsbegleitende Skript kann dauerhaft auf der Homepage der Juniorprofessur (unter "Lehrveranstaltungen") abgerufen werden.

 

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Vortragsabend: Verfassungsjubiläum und Jubiläumsverfassung


27.1.2022


Am 27.1.2022 moderierte Herr Wolff einen von ihm initiierten und von ihm sowie den Kollegen Lindner und Wollenschläger organisierten Vortrags- und Diskussionsabend zum 75. Jubiläum der Bayerischen Verfassung, an dem der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Hans-Joachim Heßler, der Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ordinarius an der LMU München Herr Prof. Dr. Peter M. Huber sowie - ebenfalls von der LMU München - Frau Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, LL.M. (Iowa) referierten und zu dem etwa 240 Gäste aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft angemeldet und via Zoom zugeschaltet waren. Themen des Abends waren unter anderem, welche rechtliche und praktische Bedeutung die Bayerische Verfassung im Laufe der letzten 75 Jahre im Freistaat Bayern sowie im deutschen Bundesstaat entfaltet hat, welche Besonderheiten sie auszeichnen und wie es um ihre Zukunft bestellt ist. In absehbarer Zeit wird ein Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung in den Bayerischen Verwaltungsblättern erscheinen. Ein Tagungsband, der die Referate des Abends enthält, ist ebenfalls in Arbeit.

M. Ihn-Danner

Proseminar/Seminar: Verfassungskonflikte polarisierter Gesellschaften


25.1.2022


Polarisierung. Kaum ein Konzept wurde in letzter Zeit häufiger für den Zustand der deutschen und vieler weiterer westlicher Gesellschaften verwendet. Während ein gewisser Grad an Polarisierung im Sinne eines lebendigen Pluralismus wichtig für erkennbare Unterschiede in der politischen Debatte ist, sind starke Polarisierungen, bei denen sich Teile der Bevölkerung verständnis- sowie kompromisslos und damit letztlich unversöhnlich gegenüberstehen, für ein demokratisches Gemeinwesen zumindest nicht unproblematisch.


Das Seminar widmet sich den die Gesellschaft vermeintlich und tatsächlich spaltenden Konflikten aus der Perspektive der Verfassungsrechtswissenschaft, verstanden hier als die Summe dogmatischer, theoretischer, philosophischer, historischer und vergleichender Zugänge zum Verfassungsrecht. Etliche der zentralen gesellschaftlichen Streitfragen, angefangen bei der Frage nach der gerechten Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands über die Migrationspolitik bis hin zur Thematik des Klimaschutzes, werden nämlich auch und gerade verfassungsrechtlich formuliert, diskutiert und entschieden.

 

Details zum Seminar finden Sie in der ausführlichen Seminarankündigung.

Deutschlandfunk Kultur/Getty Images/DigitalVision Vectors/smart

Vortrag: Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung


8.12.2021


Herr Wolff hat im Rahmen des Graduiertenzentrums der Juristischen Fakultät vor Promovierenden aller drei Fachsäulen einen Themenvortrag mit dem Titel „Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung“ gehalten. Diskutiert wurde darüber, warum es keine konzertierten Qualitätskriterien in der Rechtswissenschaft gibt, welche Qualitätskriterien gleichwohl maßgeblich sind bzw. sein sollten und welche Möglichkeiten indirekter Qualitätsmessung es gibt.

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Vortrag: Lehren aus der Pandemie für die Rechtswissenschaft


10.11.2021


Herr Wolff hat am 10. November im Rahmen der Ringvorlesung „Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise“ der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg einen Vortrag zum Thema „Alles neu oder alles wie gehabt? Inhalte, Formate und Methoden rechtswissenschaftlicher Forschung und Ausbildung nach der Pandemie“ gehalten. Konkret wurde analysiert, wie sich „die Rechtswissenschaft” in der Krise geschlagen hat, welche Stärken und Schwächen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre sich gezeigt haben und welche Reformvorschläge sich daraus ableiten lassen.

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Proseminar/Seminar: Zeit für ein neues Grundgesetz?


14.7.2021


Im Wintersemester 2021/2022 bietet Herr Wolff ein Pro- und Schwerpunktbereichsseminar zum Thema "Zeit für ein neues Grundgesetz?" an. Das Seminar richtet sich sowohl an Studierende im Grundstudium, die ihre propädeutische Seminarleistung erbringen wollen als auch an Studierende des Schwerpunktbereichs IX (Grundlagen des Rechts).

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Seminarausschreibung.

Bundeszentrale für politische Bildung

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