Legal Masterclass 2024

15.3.2024

 

Vom 13.3. bis 15.3.2024 diskutierten 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende mit Prof. Dr. Thomas Weigend (Köln) über Grundlagenfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts. Grundlage der von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) geleiteten Diskussionen zu den einzelnen Sessions bildeten rund 50 ausgewählte Texte des Meisters und anderer Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler.

 

Die thematischen Gegenstände der Sitzungen reichten von der Strafe und ihren Zwecken über Kriminalisierungstheorien und kriminalpolitische Grenzfragen bis hin zum Wahrheitsanspruch des Strafverfahrens und die Rolle des Opfers im Prozess.  Ergänzt wurde die Meisterklasse durch einen öffentlichen Abendvortrag von Herrn Prof. Dr. Weigend zum Thema „Wohin entwickelt sich das Strafrecht?“.

 

Die deutschlandweit einmalige Legal Masterclass soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders interessierte Studierende unserer Fakultät mit einer herausragenden Vertreterin oder einem herausragenden Vertreter der Rechtswissenschaft in ein intensives fachliches Gespräch bringen. Sie fand erstmalig 2023 zu Fragen der Verfassungstheorie statt (Meister: BVR a.D. Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)) und wird 2025 mit einem zivilrechtstheoretischen Schwerpunkt fortgesetzt werden. Näheres wird in der zweiten Jahreshälfte bekanntgeben. 

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Deutsch-Japanisches Symposium

24.2.2024


Am 23. und 24. Februar 2024 veranstaltete die Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ein deutsch-japanisches Symposium zum Thema „Individualität und Kollektivität in Recht, Kultur und Rechtskultur“. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Johannes Kaspar und Prof. Dr. Daniel Wolff gemeinsam mit Prof. Tomoaki Kurishima, seinerseits Professor von der Saitama Universität sowie gegenwärtig Gastprofessor an der Universität Augsburg.

 

Die zehn Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Japan und der Schweiz diskutierten gemeinsam mit den Organisatoren sowie mit knapp 40 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Konzeptualisierung der Verhältnisse Individualismus und Kollektivismus bzw. Individuen und Kollektiven im deutschen und japanischen Recht. Dabei kamen neben rechtlichen Aspekten auch soziologische, historische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Sprache.


Die Schriftfassungen der Manuskripte werden in absehbarer Zeit in einem Sammelband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.


Kooperationspartner der Veranstaltung waren die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung sowie die Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg, ohne deren Unterstützung das Symposium nicht hätte stattfinden können

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Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kurishima

7.2.2024

 

Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universität Saitama zum Thema „Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zunächst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas später geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild.

 

Nachhaltigen Einfluss hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. Stärkeren praktischen Einfluss erlangte später – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsfähigkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schränkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zwölf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen großen dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

 

 

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Bericht zum Werkstattgespräch mit BVR Prof. Dr. Radtke

29.1.2024

 

Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. März 2021, legte dessen Dogmatik dar und erläuterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

 

Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen ermöglichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderwärmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich außerhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

 

Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung ermöglichten es bereits heute vorhersagen zu können, dass zu großzügige Emissionen in der Gegenwart zwangsläufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

 

 

 

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Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kaspar

17.1.2024

 

Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Volles Verständnis oder volle Härte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden beschäftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

 

Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverständlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege nämlich keinem physischen Zwang im Sinne eines „unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der „körperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachten. Dass die „zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeinträchtigung der Willenentschließungsfreiheit – das sei aber der Nötigungserfolg, der nach den Grundsätzen des „Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden könne.

 

Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafschärfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.

 

Zwar seien Spielräume für Gerichte unverzichtbar. Doch eröffneten diese ein Einfallstor für persönliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die „Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB möglichst verzichten. Geboten sei außerdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

 

 

 

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Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kasiske

 

29.11.2023

 

Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erläuterte, dass der vom Gesetzgeber gewählte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimaschädigende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten stattdessen nachhaltig gestalten.

 

In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekundärrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbestände aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbestände die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

 

Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, könne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unschärfer und flexibler zu formulieren, solange höherrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

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Werkstattgespräch mit Prof. Lindner: Freiheit in der Klimakrise

 

22.11.2023


Am 22. November 2023 referierte Prof. Dr. Josef Franz Lindner zum Thema „Freiheit in der Klimakrise“. Zu Beginn erläuterte Lindner das komplexe Wechselverhältnis von Freiheit und Klimakrise. So könne CO2-relevante Freiheitsentfaltung die Klimakrise nicht nur befördern, sondern auch mitigieren helfen. Die Klimakrise selbst sowie staatliche Klimaschutzmaßnahmen hätten wiederum das Potenzial (gegenwärtige) Freiheit zu beschränken.

 

Nachdem der Referent in einem zweiten Schritt die theoretische sowie die verfassungsrechtliche Diskussion über den Freiheitsbegriff entfaltet und sich nachdrücklich für ein formal-entnormativiertes und damit weites Freiheitsverständnis ausgesprochen hatte, ging er auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ein. Während er den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gedanken des Schutzes künftiger Freiheit ausdrücklich begrüßte, hielt er die Figur intertemporaler Freiheitssicherung für dogmatisch entbehrlich, könne grundrechtliche Freiheit doch bereits über die lang etablierte Schutzpflichtendogmatik abgebildet werden.

 

Schließlich zeigte der Referent Möglichkeiten auf, grundrechtliche Freiheit in der Gegenwart krisenresilient(er) auszugestalten. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeitskontrolle plädierte er für eine stärkere Fokussierung des verfassungsrechtlich legitimen Zwecks, für eine Schärfung der konkreten Abwägung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung und für einen zurückhaltenderen Umgang mit der Figur des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums. Schließlich schlug er mit dem Erfordernis eines tatsächlichen Zweckverwirklichungsbedürfnisses und der Aufgliederung der Angemessenheitsprüfung in eine bipolare sowie eine multipolare Abwägung zwei ergänzende Prüfungsschritte für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor.

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Symposium: Zukunftsicherndes Verfassungsrecht


31.7.2023

 

Im Mittelpunkt des von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposiums „Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg stattfand, stand die Frage, ob und wie das Grundgesetz zentrale Verfassungspositionen auch „über die Zeit“ schützt, d.h. der Gegenwart Vorgaben macht, damit auch in Zukunft Menschen unter dem Grundgesetz in den Genuss von Grundrechten, Demokratie und Sozialstaatlichkeit kommen. Vor der Folie der strukturell bedingten Gegenwartsfixierung des politischen Prozesses galt es konkret die nicht zuletzt seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts diskutierten verfassungsrechtlichen Instrumente zu systematisieren, zu konturieren und womöglich fortzuentwickeln.
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Nach einer thematischen Einführung durch Prof. Dr. Daniel Wolff skizzierte Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Salzburg) völkerrechtliche Rahmenbedingungen sowie Impulse der Zukunftsicherung durch Verfassungsrecht, die durch entsprechende unionsrechtliche Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach (Paris) sekundiert wurden. Sodann sprach Prof. Dr. Gregor Kirchhof über Potenziale und Risiken der jüngst vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik intertemporaler Freiheitsicherung, bevor Prof. Dr. Judith Froese (Konstanz) die grundrechtlichen Schutzpflichten auf ihr zukunftsicherndes Potenzial hin untersuchte. Prof. Dr. Gabriele Britz (Gießen) analysierte im Anschluss den Begriff der Gleichheit in der Zeit und damit einen gleichheitsrechtlich orientierten Ansatz des verfassungsrechtlichen Zukunftsschutzes in Kontrastierung zur stärker freiheitsrechtlich geprägten intertemporalen Freiheitssicherung, die die Referentin als Berichterstatterin im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit mitentwickelt hatte.

 

Am zweiten Tag des Symposiums befragte zunächst Prof. Dr. Christian Calliess (Berlin) das Grundgesetz auf ein übergreifendes Verfassungsprinzip der Zukunftsicherung, konnte allerdings außerhalb von Art. 20a GG und dem Staatsschuldenrecht kaum ein solches finden. Vor einer Politisierung des Grundgesetzes warnte darauffolgend Prof. Dr. Tristan Barczak (Passau), der sich kritisch gegenüber einem prospektiven Schutz demokratischer Selbstbestimmung zeigte. Am Ende des zweitägigen Symposiums erörterte Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Regensburg), welche Rolle verfassungsrechtliche Zukunftsicherung mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip zukommt und welche Schlüsse der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts auf diese ebenfalls langfristig angelegte Materie zulässt.

Die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen werden zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen. Das Symposium wurde vom ACELR und von der Kanzlei Sonntag & Partner großzügig unterstützt.

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Werkstattgespräch: Digitalisierung und Recht – Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?

 

1.2.2023


Im dritten und letzten Werkstattgespräch in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit großen Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts lägen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbußen gehören. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden „Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Klimaprotest und Strafrecht

 

25.1.2023


Im ersten Werkstattgespräch in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des „Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander.

 

Nachdem zunächst die besondere Beziehung zwischen zivilem Ungehorsam und strafrechtlicher Sanktionierung dargestellt wurde, ging Kubiciel auf das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ein, in dem mithilfe der dogmatischen Konstruktion eines „Klimanotstands“ ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch gerechtfertigt worden war. Der Referent betonte, dass die Argumentation des Gerichts ein schwerwiegendes Problem nach sich ziehe. Denn wenn ein überindividuelles Rechtsgut wie das vom Amtsgericht Flensburg bemühte „humane Klima“ grundsätzlich als notstandsfähig angesehen werde, setzte sich dieses gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern auf der Ebene der Interessenabwägung nahezu ausnahmslos durch. Ein gewichtigeres Rechtsgut als die Existenzbedingung zukünftiger Generationen sei nämlich kaum vorstellbar. Der damit drohenden Ausuferung des Notstandsrechts habe das Amtsgericht auch bei der Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB nicht konsequent entgegengewirkt. Im Gegenteil. So hielt es das Amtsgericht Flensburg für die Erforderlichkeit der Notstandshandlung für ausreichend, wenn die Tathandlung nur in Kumulation mit tatsächlich oder potenziellen Verhaltensweise Dritter einen erforderlichen Beitrag leisten kann. Dies führe – so Kubiciel – die Erforderlichkeitsprüfung ad absurdum.

 

Kubiciel argumentierte auf, dass das vom Amtsgericht Flensburg postulierte Notstandsverständnis missbrauchsanfällig sei, könne es doch durch weniger legitime politische Bewegungen, als es die Klimabewegung sei, übernommen und für ihre jeweiligen politischen Zwecke genutzt werden. Er warnte vor einer Erosion der (Straf-)Rechtspflege für den Fall, dass sich ihre Vertreter:innen dezidiert politischen Programmatiken verschreiben, seien diese auch noch so ehrenwert.

 

In der anschließenden lebhaften Diskussion mit den über 80 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft wurde dem Referenten überwiegend dahingehend beigepflichtet, dass die persönliche Einstellung oder Sympathie zu den Protesten der Klimaaktivist:innen keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung nehmen dürfe. Auf die Nachfrage, ob unsere Regierungsform überhaupt den Anforderungen der Klimakrise gewachsen sei, schloss Kubiciel mit dezidiert optimistischen Ausführungen: Die Geschichte zeige, dass die Demokratie deutlicher resilienter sei als bisweilen angenommen. Und auch wenn Entscheidungen bisweilen Zeit bräuchten, so würden sie – einmal getroffen – deutlich nachhaltig ausfallen und von der Gesellschaft besser akzeptiert werden, als dies etwa in autoritären oder totalitären Regimen der Fall sei.

Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

 

14.12.2022


Im zweiten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschließend Lösungsansätze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Problemlösungsangebote nicht hinreichend sind. Über den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen „way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im nächsten Werkstattgespräch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

 

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Werkstattgespräch: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung

 

8.11.2022


Im ersten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung große und bislang noch nicht bewältigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt. Die Diskussion zu diesem Thema wird in den folgenden Werkstattgesprächen fortgesetzt werden, die am 14.12.22 und am 1.2.23 stattfinden werden.

 

Universität Augsburg

Vortrag: Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen

 

7.11.2022


Auf der von Frau Prof. Dr. Andrea Kießling organisierten inter- und intradisziplinären Tagung „Quarantäne“ hielt Herr Wolff am 3. November 2022 in Frankfurt am Main einen Vortrag mit dem Titel „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“, in dem er Absonderungen aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtete. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in Co-Autorenschaft mit Clara Folger im Jahr 2023 in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv und in einem von Andrea Kießling herausgegebenen Tagungsband erscheinen.

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Veranstaltungsbericht: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

 

2.11.2022


Anlässlich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparitätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts und in Anknüpfung an eine vorangegangene Vortragsveranstaltung zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten“ im Juni 2022 wurde der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Herr Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig referierte auf Einladung von [fam] und Herrn Prof. Dr. Daniel Wolff am 2.11.2022 zum Thema „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmer:innen. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Prägungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der fam-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen, der vom Publikum rege genutzt wurde.

Universität Augsburg

Vortrag: One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments


20.10.2022


Herr Wolff hat am 13. Oktober 2022 auf der Mid-term Conference des EU-Projekts „Local Government and the changing urban-local interplay” (logov-rise.eu) einen Vortrag mit dem Thema “One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments” gehalten, in dem er ein rechtsordnungsübergreifendes Konzept für die Zuordnung von Kompetenzen zu Kommunen entwickelte.

LOGOV

Werkstattgespräch: Corona vor Gericht

 

13.7.2022


Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend verändert. Die meisten staatlichen Eindämmungsmaßnahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln.


Vor diesem Hintergrund fand am 13.7. ein von Phillip Hellwege und Daniel Wolff organisiertes und gemeinsam mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg veranstaltetes Werkstattgespräch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" an der Juristischen Fakultät statt. Der Referent, Dr. Philip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zuständigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erläuterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs geprägt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-) Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmer:innen erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

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Veranstaltungsbericht: Frauen am Bundesverfassungsgericht


22.6.2022


Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als männlichen Richter*innen zusammen. Das nahm die Juristische Fakultät zum Anlass, um im Rahmen einer von dem Netzwerk „[fam] – Frauen arbeiten miteinander“ und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten sowie von der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützten Veranstaltung über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Es war gelungen, die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff als Referentin zu gewinnen. Nach einem Grußwort von Frau Prof. Dr. Martina Benecke, der Frauenbeauftragten der Fakultät, hielt Frau Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmer*innen zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

 

 

Video zur Veranstaltung

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Vortrag: Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen


2.6.2022


Herr Wolff hat am 2.6.2022 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen der Vortragsreihe "Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen" einen Vortrag zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer gehalten. Gegenstand von Vortrag und Diskussion waren die Geschichte des § 175 StGB, die Entwicklung der politischen Rehabilitierungsdebatte sowie deren verfassungsrechtliche Dimension.

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Filmvorführung und Diskussion: RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit


2.5.2022


Herr Wolff hat für die Juristische Fakultät der Universität Augsburg und für die Juristische Gesellschaft Augsburg an einer gemeinsam mit dem Katholischen Deutschen Frauenbund (Stadtverband Augsburg) organisierten Veranstaltung zum Thema „RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit“ mitgewirkt. Die Teilnehmer:innen sahen sich zunächst gemeinsam den preisgekrönten Dokumentarfilm über Ruth Bader Ginsburg an, eine 2020 verstorbene Richterin des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Anschluss diskutierte Herr Wolff gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Katholischen Frauenbunds in Bayern, Frau Sabine Slawik, und den Teilnehmer:innen über gesellschaftliche Transformation durch Rechtsprechung, Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems und den Faktor Mensch bei der Rechtsanwendung.

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Vortrag: Lernen im juristischen Studium


27.4.2022


Zu Beginn des Sommersemesters 2022 hat Herr Wolff einen Vortrag gehalten, der auf Grundlage empirischer Studien zum Lernprozess in- und außerhalb des juristischen Studiums Strategien und Methoden für das individuelle Lernen zum Inhalt hatte. Da das individuelle Lernen immense Bedeutung für den Studienerfolg hat und Studierenden bislang dafür kaum Anleitung gegeben wurde, versucht der in Zukunft regelmäßig zu haltende Vortrag eine Lücke im bisherigen Curriculum zu schließen und den Studierenden Hilfestellung für eine strukturierte, entspannte und erfolgreiche Examensvorbereitung ab dem ersten Semester zu geben. Das vortragsbegleitende Skript kann dauerhaft auf der Homepage der Juniorprofessur (unter "Lehrveranstaltungen") abgerufen werden.

 

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Vortragsabend: Verfassungsjubiläum und Jubiläumsverfassung


27.1.2022


Am 27.1.2022 moderierte Herr Wolff einen von ihm initiierten und von ihm sowie den Kollegen Lindner und Wollenschläger organisierten Vortrags- und Diskussionsabend zum 75. Jubiläum der Bayerischen Verfassung, an dem der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Hans-Joachim Heßler, der Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ordinarius an der LMU München Herr Prof. Dr. Peter M. Huber sowie - ebenfalls von der LMU München - Frau Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, LL.M. (Iowa) referierten und zu dem etwa 240 Gäste aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft angemeldet und via Zoom zugeschaltet waren. Themen des Abends waren unter anderem, welche rechtliche und praktische Bedeutung die Bayerische Verfassung im Laufe der letzten 75 Jahre im Freistaat Bayern sowie im deutschen Bundesstaat entfaltet hat, welche Besonderheiten sie auszeichnen und wie es um ihre Zukunft bestellt ist. In absehbarer Zeit wird ein Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung in den Bayerischen Verwaltungsblättern erscheinen. Ein Tagungsband, der die Referate des Abends enthält, ist ebenfalls in Arbeit.

M. Ihn-Danner

Proseminar/Seminar: Verfassungskonflikte polarisierter Gesellschaften


25.1.2022


Polarisierung. Kaum ein Konzept wurde in letzter Zeit häufiger für den Zustand der deutschen und vieler weiterer westlicher Gesellschaften verwendet. Während ein gewisser Grad an Polarisierung im Sinne eines lebendigen Pluralismus wichtig für erkennbare Unterschiede in der politischen Debatte ist, sind starke Polarisierungen, bei denen sich Teile der Bevölkerung verständnis- sowie kompromisslos und damit letztlich unversöhnlich gegenüberstehen, für ein demokratisches Gemeinwesen zumindest nicht unproblematisch.


Das Seminar widmet sich den die Gesellschaft vermeintlich und tatsächlich spaltenden Konflikten aus der Perspektive der Verfassungsrechtswissenschaft, verstanden hier als die Summe dogmatischer, theoretischer, philosophischer, historischer und vergleichender Zugänge zum Verfassungsrecht. Etliche der zentralen gesellschaftlichen Streitfragen, angefangen bei der Frage nach der gerechten Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands über die Migrationspolitik bis hin zur Thematik des Klimaschutzes, werden nämlich auch und gerade verfassungsrechtlich formuliert, diskutiert und entschieden.

 

Details zum Seminar finden Sie in der ausführlichen Seminarankündigung.

Deutschlandfunk Kultur/Getty Images/DigitalVision Vectors/smart

Vortrag: Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung


8.12.2021


Herr Wolff hat im Rahmen des Graduiertenzentrums der Juristischen Fakultät vor Promovierenden aller drei Fachsäulen einen Themenvortrag mit dem Titel „Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung“ gehalten. Diskutiert wurde darüber, warum es keine konzertierten Qualitätskriterien in der Rechtswissenschaft gibt, welche Qualitätskriterien gleichwohl maßgeblich sind bzw. sein sollten und welche Möglichkeiten indirekter Qualitätsmessung es gibt.

Wikimedia Commons

Proseminar/Seminar: Zeit für ein neues Grundgesetz?


14.7.2021


Im Wintersemester 2021/2022 bietet Herr Wolff ein Pro- und Schwerpunktbereichsseminar zum Thema "Zeit für ein neues Grundgesetz?" an. Das Seminar richtet sich sowohl an Studierende im Grundstudium, die ihre propädeutische Seminarleistung erbringen wollen als auch an Studierende des Schwerpunktbereichs IX (Grundlagen des Rechts).

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Seminarausschreibung.

Bundeszentrale für politische Bildung

Vortrag: Lehren aus der Pandemie für die Rechtswissenschaft


10.11.2021


Herr Wolff hat am 10. November im Rahmen der Ringvorlesung „Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise“ der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg einen Vortrag zum Thema „Alles neu oder alles wie gehabt? Inhalte, Formate und Methoden rechtswissenschaftlicher Forschung und Ausbildung nach der Pandemie“ gehalten. Konkret wurde analysiert, wie sich „die Rechtswissenschaft” in der Krise geschlagen hat, welche Stärken und Schwächen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre sich gezeigt haben und welche Reformvorschläge sich daraus ableiten lassen.

© Universität Augsburg

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