... zum dritten Mal ...
... in besonderer Location ...
... mit JUSTA als Gastgeber ...

... wieder sensationell!

 


Der JURA-Ball 2025 beginnt

  • am 23. Januar 2025 um 18 Uhr
  • im Kurhaustheater in Göggingen

 

Unsere Gäste erwartet

  • eine offizielle Eröffnung,
  • Tanzmusik mit der Live-Band 'the compliments',
  • die Augsburger Fotobox (für Bilder zum Sofortausdrucken und downloaden)
  • eine große Auswahl an Getränken (Kurhaus) und Cocktails (U3 Club)
  • sowie ein kleiner Snack ...

 

Der Vorverkauf

  • vom 13.01.2025 bis 16.01.2024 & 21.01.2025 - 23.01.2025
  • jeweils 11.30 - 13.30 Uhr
  • im Foyer der Juristischen Fakultät

 

Wie in der Vergangenheit soll der Ball für Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Augsburger Juristen die Möglichkeit geben in ungezwungener Atmosphäre zu feiern. Der Abend wird zum Begegnungsort in besonderer Umgebung mit vielen Möglichkeiten des Austauschs.

 

Sei mit dabei!

© Universität Augsburg

 

 

Sonder-Vorverkauf läuft ...

 

Ab dem 13.01.2025 läuft der reguläre Vorverkauf im Foyer der Juristischen Fakultät. Einfach vorbeikommen und Karten erwerben!

Sonder-Vorverkauf für Examenskandidat:innen und JUSTA-Mitglieder

Bevor am Montag, den 13.01.2025 der Vorverkauf im Foyer der Juristischen Fakultät beginnt haben wir uns entschlossen, den Examaneskandidatinnen und -kandidaten und JUSTA-Mitgliedern die Möglichkeit zu geben im Vorfeld bis zu zwei Eintrittskarten zu erwerben.
 
Das Kontingent ist beschränkt. Es besteht die Möglichkeit bis zum 11.01.2025 eine Voranfrage - verbunden mit einem SEPA-Lastschriftmandat - zu stellen. Wir prüfen die Daten nach Bestelleingang und teilen Ihnen daraufhin mit, ob Sie die bestellten Karten erhalten haben.
Im Falle einer Nichtberücksichtigung haben Sie selbstverständlich trotzdem die Möglichkeit Karten im freien Vorverkauf zu erwerben.
Bitte achten Sie auf genaue Angaben im Formular.
 
Mit nachfolgendem Formular bestellen Sie - falls berechtigt - kostenpflichtig Eintrittskarten für den JURA-Ball 2025 zu einem Preis von je 20 EUR.

Wird mit den Absolventenlisten abgeglichen
Wird mit den Absolventenlisten abgeglichen
Bitte achten Sie auf korrekte Angaben, da ansonsten Ihre Anfrage nicht berücksichtigt werden kann!
Ich ermächtige die JUSTA-Stiftung der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, die von mir zu entrichtende Zahlung bei Fälligkeit (am 17.04.2023) von meinem Konto einzuziehen.
 
Ich ermächtige die JUSTA-Stiftung der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der JUSTA - Stiftung der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Datenschutzhinweise auf dieser Seite habe ich zur Kenntnis genommen. Mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Universität Augsburg erkläre ich mich zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung einverstanden.
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    Durchführung der Veranstaltung „JURA-Ball 2025“   und
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    JUSTA, Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg
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    Ihre Daten werden längstens bis zum 30.06.2025 gespeichert.
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    Ihnen stehen folgende Rechte zu (Näheres unter https://www.uni-augsburg.de/de/impressum/datenschutz/#ix-rechte-der-betroffenen-person7817):
  • Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.
  • Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Namentlich können Sie durch eine E-Mail an dekanat@jura.uni-augsburg.de verlangen, dass Sie aus dem E-Mail-Verteiler gelöscht werden.
  • Ihnen steht grundsätzlich ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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