Was ist der Prüfungsausschuss (PA) und warum gibt es zwei? 

Der Prüfungsausschuss (im folgenden “PA” genannt) ist ein Gremium der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. Seine Aufgaben sind weiter unten beschrieben. Seine Zusammensetzung ist durch die jeweils aktuell gültige Prüfungsordnung der Medizinischen Fakultät geregelt. 

 

Da für die Kohorte ab dem WiSe 2022/23 die neue/ überarbeitete Prüfungsordnung gilt, die bisherigen Kohorten aber nach der alten Prüfungsordnung weiter studieren, sind bis zu deren Studienabschluss zwei Prüfungsordnungen parallel gültig. Somit sind auch zwei in ihrer Zusammensetzung nicht identische, sich aber aus Gründen der Kontinuität und Effizienz personell teilweise überschneidende Prüfungsausschüsse koexistent. 

 

Zusammensetzung PA nach „alter PO“: 

  • Stimmberechtigt (durch den Fakultätsrat auf 3 Jahre gewählt):
    • Zwei Mitglieder der Hochschullehrer*innengruppe
    • Ein Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • Nicht stimmberechtigt/ beratend:
    • Vertreter*innen des Prüfungsamtes und des DEMEDA
  • Gäste:
    • Vertreter*innen der Prüfungskoordination und der Rechtsabteilung 

Zusammensetzung PA nach „neuer PO“: 

  • Stimmberechtigt (durch den Fakultätsrat auf 3 Jahre gewählt):
    • Studiendekan*in (Kraft des Amtes dabei, nicht gewählt) 
    • Zwei Mitglieder der Hochschullehrer*innengruppe 
    • Zwei Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • Nicht stimmberechtigt/ beratend:
    • Vertreter*innen des Prüfungsamts und des DEMEDA 
  • Gäste:
    • Vertreter*innen der Prüfungskoordination und der Rechtsabteilung

Wie kann ich den PA kontaktieren?

 

Falls die Anfrage in den Zuständigkeitsbereich des PA fällt (siehe unten), dann können Sie eine Email an pruefungen@med.uni-augsburg.de oder medizin@zv.uni-augsburg.de schreiben und Ihr Anliegen erläutern. 

 

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage nicht bereits in der Prüfungsordnung oder dem Modulhandbuch beantwortet wird. Sie finden diese Dokumente in der Rechtssammlung der Fakultät.

 

Was sind die Aufgaben des PA?

Auch der Aufgaben- und Kompetenzbereich ist durch die jeweilig gültige Prüfungsordnung (PO) definiert. 

 

Kurz zusammengefasst sind das im Wesentlichen folgende Aufgaben : 

 

Qualitätssicherung der Prüfungen  
Entscheidung über verwendete Methoden und Verfahren, z.B.  

 

  • Festlegung, welche formalen und inhaltlichen Reviews Prüfungsaufgaben vor der Anwendung zu durchlaufen haben 
  • Elektronische Prüfungen: Prüfung und Genehmigung eingesetzter Systeme und Software  

 

Die Festlegung der Noten erfolgt nicht durch den Prüfungsausschuss. Er setzt lediglich die Kriterien für die Vergabe der Noten fest. Die Prüfenden setzen die Noten anhand dieser Kriterien fest. 

Weitere Aufgaben 

 

  • Bestellung von Prüfern und Prüferinnen und Beisitzern und Beisitzerinnen 
  • Anerkennung von Rücktrittsgründen nach § 14 Abs. 3 der PO 
  • Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen 
  • Nachträgliche Zulassung zu Prüfungen in geprüften Einzel- und Härtefällen 
  • Entscheidung über Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen 
  • Auch der Nachteilsausgleich bei Prüfungen ist ein wichtiges Aufgabengebiet des Prüfungsausschusses. 

 

Wie kann ich Informationen über die Sitzungen des PA erhalten? 

Gemäß der Prüfungsordnung tagt der Prüfungsausschuss nicht öffentlich. Entscheidungen des Prüfungsausschusses, die für

die Antragstellenden belastend sind (Anrechnung oder Widerspruch wird abgelehnt), werden in einem Bescheid

begründet, der den Betreffenden zugestellt wird. Ansonsten werden Entscheidungen über das Prüfungsamt der Universität

kommuniziert. 

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