Gemäß Art. 69 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) kann die Präsidentin bzw. der Präsident auf Antrag des Fakultätsrats Privatdozentinnen und Privatdozenten nach mehrjähriger Tätigkeit als Hochschullehrer oder Hochschullehrerin, die überwiegend an der betreffenden Hochschule erbracht worden sein soll, zum außerplanmäßigen Professor oder zur außerplanmäßigen Professorin bestellen, wenn nicht die Voraussetzungen für einen Widerruf nach Art. 70 BayHIG vorliegen.

Das Verfahren wird auf Antrag des Fachvertretenden der Medizinischen Fakultät eingeleitet. Auf Grundlage des Beschlusses durch den Fakultätsrat kann eine Ernennung zur außerplanmäßigen Professorin/ Professorin bei der Präsidentin/ dem Präsidenten der Universität Augsburg durch die Fakultät beantragt werden.

 

Dokumente zum Download

Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gemäß der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zusammen und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: habilitation@med.uni-augsburg.de

 

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