Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation sind in der Allgemeinen Habilitationsordnung der Universität Augsburg geregelt. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation an der Medizinischen Fakultät finden sich in der Habilitationsordnung der Fakultät.

 

Habilitationsverfahren

Ziel der Habilitation ist die Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung einer Habilitandin bzw. eines Habilitanden zur Professorin/zum Professor in einem an der Medizinischen Fakultät vertretenen Fachgebiet.

Die Habilitation ermöglicht es, besonders befähigten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen und sich unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat möglichst innerhalb von 4 Jahren für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren.

 


1. Annahme als Habilitandin oder Habilitand  

Dem Habilitationsverfahren geht das Verfahren der Annahme als Habilitandin oder Habilitand voraus. Das Annahmeverfahren setzt einen Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers voraus, in dem das Fachgebiet der Lehrbefähigung (venia legendi) definiert werden muss, für das der Bewerber die Habilitation anstrebt. Die vollständigen Unterlagen müssen der Dekanin bzw. dem Dekan der Medizinischen Fakultät vorgelegt werden. Über die Annahme entscheidet der Fakultätsrat.
 

2. Das Habilitationsverfahren

Der Status als Habilitandin bzw. Habilitand ist in der Regel auf vier Jahre zuzüglich der Dauer des abschließenden Begutachtungsverfahrens begrenzt. Mit Annahme als Habilitandin bzw. Habilitand wird das Fachmentorat in seiner Beratungsfunktion durch den Fakultätsrat bestellt. Im Habilitationsverfahren werden die pädagogische Eignung und die Befähigung zu selbständiger Forschung bewertet. Weitere Details finden Sie in den Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung Medizin.

 

Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gemäß der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zusammen und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: habilitation@med.uni-augsburg.de.

 

Nur vollständige Unterlagen werden dem Fakultätsrat in dessen Sitzung vorgelegt. Bitte beachten Sie die Einreichfristen.

 

Sitzungstermine des Fakultätsrat:

Mittwoch, 28.02.2024, (Einreichfrist: 12.02.2024)

Mittwoch, 24.04.2024, (Einreichfrist: 05.04.2024)
Mittwoch, 29.05.2024, (Einreichfrist: 10.05.2024)
Mittwoch, 26.06.2024, (Einreichfrist: 07.06.2024)
Mittwoch, 24.07.2024, (Einreichfrist: 05.07.2024)
Mittwoch, 25.09.2024, (Einreichfrist: 06.09.2024)

Kontakt

Dr. Romina Dintner
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat
Silke Sanders
Berufungsmanagement & Akademische Angelegenheiten
Dekanat
Brigitte Miller
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

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