Der Fakultätsrat kann die Lehrbefähigung bei Personen, die ihre Lehrbefugnis an einer anderen Universität oder einer gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslandes erworben haben, unter Befreiung von einzelnen oder allen Habilitationsleistungen feststellen.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen durch den Fakultätsrat, stellt die Medizinische Fakultät gemäß BayHSchG Art. 65 Abs. 10 Satz 2 einen Antrag an die Universitätsleitung. Die Entscheidung bezüglich Umhabilitation trifft die Präsidentin/ der Präsident der Universität Augsburg.

 

Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gemäß der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zusammen und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: habilitation@med.uni-augsburg.de

 

Nur vollständige Unterlagen werden dem Fakultätsrat in dessen Sitzung vorgelegt. Bitte beachten Sie die Einreichfristen.

 

Sitzungstermine des Fakultätsrat:

Mittwoch, 28.02.2024, (Einreichfrist: 12.02.2024)

Mittwoch, 24.04.2024, (Einreichfrist: 05.04.2024)
Mittwoch, 29.05.2024, (Einreichfrist: 10.05.2024)
Mittwoch, 26.06.2024, (Einreichfrist: 07.06.2024)
Mittwoch, 24.07.2024, (Einreichfrist: 05.07.2024)
Mittwoch, 25.09.2024, (Einreichfrist: 06.09.2024)

Kontakt

Dr. Romina Dintner
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat
Silke Sanders
Berufungsmanagement & Akademische Angelegenheiten
Dekanat
Brigitte Miller
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

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