Aktuelle Hinweise zu Prüfungen (Modulprüfungen, Staatsexamen) Ende SoSe 2026

Universitäre Prüfungen (Verwaltung über STUDIS) für ALLE Sportstudiengänge

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich nur dann an universitären Prüfungen (Modulprüfungen, Modulteilprüfungen) teilnehmen dürfen, wenn Sie dafür in STUDIS angemeldet sind! Weiter unten finden Sie - stets auf aktuellem Stand - die Prüfungspläne (sofern schon veröffentlicht).

Für STUDIS gelten folgende Anmeldetermine:

  • Sommersemester 2026 (Haupttermin) von Montag, 08.06.2026 bis Donnerstag, 18.06.2026 (Beginn und Ende jeweils 12:00 Uhr - Mittags).
  • Sommersemester 2026 (Wiederholungstermin) von Dienstag, 15.09.2026 bis Mittwoch, 23.09.2026  (Start und Ende jeweils 12.00 Uhr - Mittags).

Prüfungspläne (universitäre Prüfungen/STEX) für ALLE Sportstudiengänge

Wir bitten Sie davon abzusehen, Nachfragen zu Prüfungsterminen zu stellen, da wir diesbezüglich keine Aussagen treffen können!
 

Fachpraktische Staatsexamensprüfungen (STEX) Hauptfach Sport für die Fächer Gerätturnen einschließlich Bewegungskünste, Basketball, Fußball, Volleyball, Gymnasti/Tanz und Leichtathletik

  Im Folgenden finden Sie die aktuellsten Informationen mit Hinweisen zur An-/Abmeldung, zu beachtende Fristen/Termine sowie Prüfungspläne (siehe oben, sofern schon veröffentlicht). Diese Informationen sind immer auf dem aktuellsten Stand! Weitergehende Informationen zur Ausgestaltung/Inhalten dieser Staatsexamensprüfungen finden Sie im Internetangebot des Sportinstituts unter „ “.

ACHTUNG - BITTE ZUR KENNTNISNAHME:
Ab dem folgenden Wintersemester wird die Staatsexamensprüfung im Bereich "Theorie und Praxis der Sportarten" Gerätturnen einschließlich Bewegungskünste im Hauptfach nur noch im Wintersemester angeboten, das Prüfungsangebot im Sommersemester entfällt!
  • Am Mittwoch, den 29.04.2026 fand von 10-11 Uhr im Hörsaal des Sportzentrums eine Informationsveranstaltung für alle Studienanfänger/innen des WiSe 2025/2026 sowie interessierten Studierenden des Hauptfachs zu den Prüfungsleistungen der sportlichen Handlungsfelder (fachpraktische Staatsexamensprüfungen) statt. Die Präsentation zu der Info-Veranstaltung im Hauptfach Sport finden Sie als Download
  • An-/Abmeldung
    Ab Montag, 27. April 2026 (0:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, den 10.05.2026 (23:59 Uhr) finden die Anmeldungen zu den Praxisprüfungen „Theorie und Praxis der Sportarten“ zum Ende des Sommersemesters 2026 statt. Das Anmeldeverfahren im Hauptfach ist ausschließlich online über Digicampus möglich, die genaue Ausschreibung finden Sie für das Hauptfach Abmeldungen zu Staatsexamensprüfungen OHNE amtsärztlichem Attest durch ein Formschreiben sind bis einschließlich Freitag, 26. Juni 2026 möglich. Sie können das Formschreiben auch in ausgedruckter Form unterschreiben und per E-Mail an die Studiengangsleitung (juergen.hofmann@sport.uni-augsburg.de) senden.
  • Sollten Sie wegen Verletzung oder Krankheit die Prüfung nicht antreten, so können Sie die Prüfung im Gesamten nicht ablegen und sind zum nächstmöglichen angebotenen Prüfungstermin (zwei Semester später) qua Amt angemeldet. Sie benötigen nun ein amtsärztliches Attest. Dieses muss baldmöglichst der Studiengangsleitung (!) im Original (!) vorliegen. Die LPO I § 17 (3) Satz 1 schreibt vor: "Eine Prüfungsverhinderung ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, im Fall einer Krankheit [und das meint nach Aussage des Prüfungsamts der Universität Augsburg sowohl Krankheit als auch Verletzung!] grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamts, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf". Sollte kein amtsärztliches Attest vorgelegt werden, sind nach LPO I, § 17 (4) alle noch offenen Prüfungsteile mit der Note 6 (mangelhaft) zu werten.
  • Die von den Prüfer/innen vorgegebene Praxisprüfungsreihenfolge ist zu beachten. Ab dem Moment, wo eine Praxisprüfung krankheits- oder verletzungsbedingt abgebrochen wird, ist eine weitere Ablegung von darauf folgenden Teilpraxisprüfungen nicht mehr möglich. Ein amtsärztliches Attest muss vorgelegt werden!
  • Sie können beim Studiengangsleiter einen schriftlichen Antrag (formlos als Brief mit Unterschrift!) stellen, die Theorieprüfung bzw. Praxisprüfung abzulegen, obwohl Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage waren/sind, zur Praxisprüfung bzw. Theorieprüfung anzutreten. Hierfür wird ein amtsärztliches Attest benötigt!
  • Ein Tausch von Theorieprüfungsterminen ist nur mit einem/einer Partner/in mit gleichem Prüfungsfach möglich. Wenn Sie einen Prüfungstermin tauschen möchten, so ist dies einfach möglich. Hierfür teilen Sie mir (juergen.hofmann@sport.uni-augsburg.de) bitte per E-Mail Ihren Tauschwunsch mit Terminen, Fach und Tauschpartner/in mit und setzen die/den Tauschpartner/in in CC. Die/der Tauschpartner/in antwortet einfach erneut an mich mit dem Hinweis "OK" in CC an den anderen Tauschpartner und der Tauschtermin ist perfekt. Ein Tausch ist bis eine Woche VOR dem Prüfungstermin möglich.
  • Sollten in den Prüfungen in den Sportarten mit Partnerkompositionen (Gerätturnen einschließlich Bewegungskünste, Gymnastik und Tanz) ein Partner/eine Partnerin verletzt ausfallen (mit amtsärztlichem Attest) so kann/können der/die Partner/in/nen sich auf dieses Attest berufen und mit einem schriftlichen Antrag (formlos in Briefform!) an die Studiengangsleitung sich für diesen Prüfungsteil ebenfalls entschuldigen.
  • Grundsätzlich gilt bei einer nicht bestandenen oder nicht angetretenen und mit Attest belegten Prüfung, dass der/die Studierende qua Amt zum nächstmöglichen Termin (also 1 Jahr später!) die Verpflichtung hat, diese abzulegen. Ohne Attest belegte Prüfungen/Prüfungsteile werden mit der Note 6 (ungenügend) bewertet (LPO I, § 17).
  • Die fachpraktischen Prüfungen finden im Zeitraum zwischen 13. Juli 2026 bis 31. Juli 2026 statt. In diesen Zeitraum werden auch viele Theorieprüfungen gelegt. Einige Theorieprüfungen finden vor Beginn des Wintersemesters 2026/2027 im Zeitraum zwischen 28. September 2026 bis 9. Oktober 2026 (mit einer Sommerpause zwischen 1. August bis einschließlich 27. September 2026). statt.
  • Wichtig: Falls Sie aus studienorganisatorischen Gründen (z. B. Auslandsaufenthalt, vorgezogenes EWS-Staatsexamen, finale Staatsexamensprüfungen Herbst 2026) bezüglich der anstehenden Staatsexamensteilprüfungen terminlich eingeschränkt sind (z. B. ist für Sie keine Theorieprüfung im Zeitraum vor dem Semesterbeginn möglich) bitte ich Sie um baldige Nachricht mit einem Beleg (Bestätigung der Anmeldung!), damit ich dies im Prüfungsplan berücksichtigen kann.
  • Fristen/Termine
    * Anmeldungen zu Staatsexamensprüfungen: Ab Montag, 27. April 2026 (0:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, den 10.05.2026 (23:59 Uhr) (Ausschlussfrist!) über Digicampus
    * Abmeldungen zu Staatsexamensprüfungen OHNE amtsärztlichem Attest durch ein Formschreiben sind bis einschließlich Freitag, 26. Juni 2026 möglich.
    * Eine Abmeldung zu Staatsexamensprüfungen ist ab Samstag, 27. Juni 2026 nur MIT amtsärztlichem Attest möglich.
  • Für das Hauptfach Sport gilt, dass Sie erst zur Meldung zu den schriftlichen Prüfungen (Staatsexamen Hauptfach) eine gültige Bescheinigung eines 1. Hilfe-Kurses (9-stündig, nicht älter als 3 Jahre bei Vorlage) sowie eine gültige Kursbescheinigung eines Rettungs-Schwimm-Scheins in Silber (nicht älter als 3 Jahre bei Vorlage) beim PRÜFUNGSAMT der Universität Augsburg vorlegen müssen.
  • Als weitere Zulassungsvoraussetzung ist das Vereinspraktikum vorzuweisen. Setzen Sie sich hierfür frühzeitig mit den (auf der Seite unten: Hinweise zum Vereinspraktikum) in Kenntnis, Ansprechpartnerin dafür ist Frau Dr. Kirsch.

Fachpraktische Staatsexamensprüfungen (STEX) Didaktikfach Sport

  • Bitte tragen Sie sich über DIGICAMPUS in den Anmeldesets „GSSPO-LPO-2023-Staatsexamen“ bzw.  „MSSPO-LPO-2023-Staatsexamen“ oder „GSSPO-LPO-2012-Staatsexamen“ bzw. „MSSPO-LPO-2012-Staatsexamen“ für die entsprechenden Veranstaltungen der Sportarten ein, in welchen Sie Prüfung machen wollen (z.B. "LPO UA 2023 Didaktikfach Sport Grundschule Prüfungsanmeldung Staatsexamen Schwimmen“).
    Bitte beachten Sie hier dringend die Einteilung nach LPO UA 2012 und LPO UA 2023!

  • Eine Abmeldung vom Staatsexamen ohne Angabe von Gründen kann bis 26.06.2026 erfolgen. Dazu können Sie sich aus der jeweiligen Veranstaltung zur Anmeldung zum Staatsexamen der einzelnen Sportarten selbständig austragen. Es ist kein Abmeldeformular notwendig!

  • Ab 27.06.2026 kann eine Abmeldung nur noch mit amtsärztlichem Attest erfolgen. Dazu tragen Sie sich bitte in die Veranstaltung „Didaktikfach Sport Prüfungsabmeldung Staatsexamen“ ein. Unter Dateien finden Sie das Abmeldeformular. Bitte stellen Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit dem amtsärztlichen Attest in den Ordner „Abmeldung mit amtsärztlichem Attest ab 27.06.26“ ein. Das originale amtsärztliche Attest muss spätestens am dritten Werktag nach der Examensprüfung im Sportzentrum vorliegen!

  • Diese Anmeldung betrifft nur Staatsexamensprüfungen. Für Modulprüfungen melden Sie sich bitte wie üblich auf Studis an.

  • WICHTIG: Wenn Sie sich NICHT bis zum 10.05.2026 anmelden, können Sie KEINE Staatsexamensprüfung machen (keine Ausnahme!).

  • Bitte melden Sie sich unbedingt nach obigem Verfahren an, wenn Sie grundsätzlich beabsichtigen, nach dem Sommersemester eine Staatsexamensprüfung im Didaktikfach Sport zu machen. Falls Sie merken, dass Sie diese dann doch nicht ablegen können oder wollen, können Sie sich im Didaktikfach Sport bis 26.06.2026 ohne Attest nach obigem Verfahren abmelden. Ab 27.06.2026 ist ein amtsärztliches Attest erforderlich.

  • Die genauen Prüfungstermine werden spätestens Ende Juni 2026 bekanntgegeben. Die Disziplinen zu den Sportarten sowie die Zuordnung zu Prüfungsterminen und -gruppen werden nach Abmeldeschluss im Juni über die Digicampuskurse abgefragt.

Weitere Hinweise

  • WICHTIG für ALLE Studiengänge: Wenn Sie sich NICHT bis zum 10.05.2026 anmelden, können Sie KEINE Staatsexamensprüfung machen (Ausschlussfrist!). Folgenlose Abmeldungen sind bis Freitag, 26.06.2026 möglich, ab Samstag, 27.06.2026 ist ein amtsärztliches Attest notwendig oder die noch offenen Prüfungsteile müssen laut LPO I mit der Note 6 (ungenügend) bewertet werden.
  • Hinweise zu den (finalen) schriftlichen Staatsexamensprüfungen finden Sie stets aktuell auf den .

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