• Generelle Übezeiten: Montag bis Sonntag, jeweils zwischen 8.00 Uhr und 22.30 Uhr
  • Lärmschutz: Übetätigkeit bitte in allen Gebäudeteilen NUR bei geschlossenem Fenster
  • Raumzuteilung: Die Überäume sind gemäß der untenstehenden Auflistung den Fachgruppen fest zugewiesen, die studentischen Transponder sind dahingehend kodiert. 
  • Üben in Unterrichtsräumen: Ob und in welchem Umfang auch Unterrichtsräume zum Üben zur Verfügung stehen, klären die Fachgruppen unter sich.
  • Nutzungsordnung: Jede/r Studierende ist für den Zustand eines Überaumes bei BETRETEN (nicht Verlassen) verantwortlich. Sollten Sie dabei Schäden irgendwelcher Art an Raum/Instrument oder Verunreinigungen entdecken, melden Sie diese doch bitte einfach umgehend an die Verwaltung. (Unabhängig davon gilt natürlich trotzdem weiterhin das ordentliche Hinterlassen eines Raumes als selbstverständlich.)
  • Klaviere/Flügel: In allen Räumen stehen neue bzw. generalüberholte Tasteninstrumente. Bitte behandeln Sie diese äußerst pfleglich. Für das Ablegen von Kleidung, Handys, Instrumentenkoffern und anderen „Mitbringseln“, zum Radieren von Noten o.ä. stehen überall Tische (und sogar Stühle) in den Räumen zur Verfügung. Die Heizung in den Überäumen ist, jenseits indiduellen Temperaturempfindens, in einer Thermostatpostition zwischen 2 und 3 in der Regel adäquat. 
  • Essen und Trinken: Der Verzehr von Nahrungsmitteln ist in den Überäumen nicht gestattet. Getränke dürfen natürlich mitgebracht werden, gehören aber bitte in keiner Form und zu keiner Zeit irgendwo auf ein Tasteninstrument. (s.o.)
Bitte nehmen Sie Rücksicht. Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay

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