Masern-Impfpflicht

Masern - impfpflicht

Seit 1. März 2020 besteht Masern-Impfpflicht an den Schulen. An der Praktikumsschule wird

von der Schulleitung der erforderliche Nachweis verlangt (bzw. der Nachweis, dass Sie nicht geimpft

werden dürfen oder dass eine Immunität gegen Masern vorliegt).

 

 

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