Klausureinsicht Prüfungen WS 2020/21

Die Einsichtnahmen in die Klausuren des Wintersemesters 2020/21 finden in Präsenzform von Montag 03.05.2021 bis Mittwoch, 12.05.2021 statt. Jeder Lehrstuhl hat in diesem Zeitraum einen festen Zeitslot für die Einsichtnahme von sämtlichen Klausuren des Lehrstuhls zur Verfügung. Um an der Klausureinsicht teilzunehmen, ist seitens der Studierenden vorab eine verbindliche Anmeldung an dem jeweiligen Lehrstuhl erforderlich!

Termine und Räume der Klausureinsicht für die Prüfungen im Wintersemester 2020/21

Datum Uhrzeit Raum Lehrstuhlinhaber*in
Montag, 3. Mai 2021  8.00 – 11.00 Uhr  J 1101/1102 Veit
Montag, 3. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Brunner
Montag, 3. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Lehmann
Dienstag, 4. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Gierl
Dienstag, 4. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Heer
Dienstag, 4. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Wilkens
Mittwoch, 5. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Kunz
Mittwoch, 5. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Wagner
Mittwoch, 5. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Klein
Donnerstag, 6. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Nuscheler
Donnerstag, 6. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Paul
Donnerstag, 6. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Tuma
Freitag, 7. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Welzel
Freitag, 7. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Meier
Freitag, 7. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Buhl
Montag, 10. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Krapp
Montag, 10. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Ullmann
Montag, 10. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Michaelis
Dienstag, 11. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Warning
Dienstag, 11. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109 Roeder
Dienstag, 11. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Schultze
Mittwoch, 12. Mai 2021  8.00 –   11.00 Uhr J 1101/1102 Maußner
Mittwoch, 12. Mai 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 1109     
Mittwoch, 12. Mai 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Okhrin

 

Bitte beachten Sie den Ablauf der Einsichtnahmen:

Kommen Sie 5-10 Minuten vor Ihrem Slot zur Einsichtnahme an die Fakultät zu dem entsprechenden Gebäudeeingang, der Ihnen mitgeteilt wird. Maskenpflicht: Alle Beteiligten sind verpflichtet vor und im Gebäude eine Maske des Standards FFP 2 oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Auch während der Zeit der Einsichtnahme am Platz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Zuspätkommen ist eine Einsichtnahme leider nicht mehr möglich. Warten Sie vor dem Gebäudeeingang mit entsprechendem Sicherheitsabstand zu anderen Personen. Sie werden einzeln durch das anwesende Personal in das Gebäude gelassen. Im Gebäude gehen Sie direkt zur Ausweiskontrolle. Zeigen Sie dort Ihren Studierendenausweis und Lichtbildausweis vor. Das anwesende Personal schickt Sie dann zur Einsichtnahme in den Raum. Setzen Sie sich dort auf den Ihnen zugewiesenen Platz. Während der Einsichtnahme ist eine Konversation mit den Mitarbeitern nicht möglich. Notieren Sie Ihre Anmerkungen und Fragen zur Klausur mit ihrem selbst mitgebrachten Bleistift auf dem Ihnen ausgehändigten Formular. Nach Ablauf der Einsicht lassen Sie alle Unterlagen auf Ihrem Platz liegen. Sie können den Raum nun über den ausgewiesenen Ausgang verlassen. Ausgang und Eingang zu den Räumlichkeiten sind getrennt.“

Regularien zur Klausureinsicht:

Im Rahmen der Prüfungseinsicht werden den Studierenden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die benötigt werden, um die Bewertung der Klausur nachvollziehen zu können (im Folgenden als „Klausurunterlagen“ bezeichnet). Studierende haben einen Anspruch darauf, die Klausurunterlagen auf Wunsch als Kopie zu erhalten. Diesem Anspruch können die Lehrstühle nachkommen, indem sie entweder

  • a) die Anfertigung von (Handy-)Fotografien durch die Studierenden in der Prüfungseinsicht zulassen, oder
  • b) auf Antrag des/der Studierenden eine physische oder digitale Kopie der Klausurunterlagen anfertigen und diese dem/der Studierenden zukommen lassen.

Die Entscheidung zwischen den unter a) und b) genannten Verfahrensweisen obliegt den Lehrstühlen. Eine Kombination beider Verfahrensweisen ist nicht möglich. Bei der unter b) genannten Verfahrensweise sind Anträge auf Klausurkopien in der Prüfungseinsicht zu stellen. Ohne Teilnahme an der Prüfungseinsicht ist die Beantragung einer Klausurkopie nicht möglich. Widersprüche gegen die Bewertung sind innerhalb von 14 Tagen an den Lehrstuhl zu richten. Zu Beginn der Prüfungseinsicht haben alle Studierenden ein Teilnahmeformular zu unterzeichnen, in dem sie erklären, dass sie über die Modalitäten der Prüfungseinsicht und über die Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts informiert sind.

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