Promovierendenförderung der Fazit-Stiftung: Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüsse zur Dissertation und Reisekostenzuschüsse

Die FAZIT-STIFTUNG unterstützt im Rahmen der Förderunng von Wissenschaft und Forschung u.a. deutsche und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen an deutschen Hochschulen mit Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüssen zur Dissertation und Reisekostenzuschüssen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Promotionsstipendien
  • Die Höchstförderdauer für Promotionsstipendien liegt bei 24 Monaten.
  • Der monatliche Höchstförderbetrag für Stipendien beträgt - je nach Bedarf – bis zu 1.250,00 €.
  • Die Antragsunterlagen sollten etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Förderbeginn per Post eingereicht werden.
  • Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen der Bewerber/die Bewerbein versichert, dass von anderer Seite (z.B. Eltern/Großeltern/Lebenspartner/Institut) keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage des Bewerbers abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.
  • Der Bewerber/die Bewerberin darf das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner/ihrer Promotion nicht überschritten haben. 
Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie im Merkblatt Bewerbung "Promotionsstpendium" und unter "FAQ" auf der Webseite der FAZIT-STIFTUNG:  https://www.fazit-stiftung.de/bewerbung.html
 
Druckkostenzuschüsse zur Veröffentlichung der Dissertation
  • Druckkostenzuschüsse beschränken sich auf die verlangte Zahl der Pflichtexemplare und überdies auf solche Vervielfältigungen, wie sie für schlichte Dissertationsausgaben üblich und ausreichend sind. 
  • Der Höchstförderbetrag im Bereich Druckkosten liegt bei 2.000,00 €.
  • Druckkostenzuschüsse werden in der Regel nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung von anderer Seite (z. B. Eltern/Großeltern/Lebenspartner/Institut) nicht möglich ist. Es muss also eine finanzielle Notlage vorliegen.
  • Der Bewerber/die Bewerberin darf das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner/ihrer Promotion nicht überschritten haben.
Weiterführende nformationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie im Merkblatt Bewerbung "Druckkostenzuschüsse" und unter "FAQ" auf der Webseite der FAZIT-STIFTUNG:  https://www.fazit-stiftung.de/bewerbung.html
 
Reisekostenzuschüsse im Rahmen einer Promotion
  • Die vollständigen Anträge für Reisekostenzuschüsse sollten spätestens sechs Wochen vor Antritt der Reise per Post eingereicht werden.
  • Reisekostenzuschüsse werden in der Regel nur dann gewährt, wenn eine Finanzierung von anderer Seite (z. B. Eltern/Großeltern/Lebenspartner/Institut) nicht möglich ist. Es muss also eine finanzielle Notlage vorliegen. 
  • Reisekosten werden mit einem Betrag von bis zu max. 3.000,00 € bezuschusst.
  • Der Bewerber darf das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner Promotion nicht überschritten haben.
Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie im Merkblatt Bewerbung "Reisekostenzuschüsse" und unter "FAQ" auf der Webseite der FAZIT-STIFTUNG:  https://www.fazit-stiftung.de/bewerbung.html

Suche