Informationen zu den Corona-Semestern

Mit Art. 99 Abs. 1 BayHSchG ist eine hochschulgesetzliche Regelung getroffen worden, wonach das Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 in Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prü­fungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen nicht als Fachsemester gilt.

 

Damit verschie­ben beziehungsweise verlängern sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch.

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