Einbringbare Lehrveranstaltungen

Grundsätzlich gilt:

Sie können Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums einbringen, wenn in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs Module aus dem Sprachenzentrum vorgesehen sind. In diesem Fall erhalten Sie die in Ihrer Prüfungsordnung vorgesehene Anzahl von Leistungspunkten für jedes Modul.

 

Informieren Sie sich bitte immer in der für Sie gültigen Prüfungsordnung und im aktuellen Modulhandbuch Ihres Studienganges darüber, welche Module aus dem Sprachenzentrum für Sie Pflicht oder in einem Wahl(-pflicht-)bereich einbringbar sind.

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