Es ist eines der zentralen Anliegen der Universität Augsburg gleiche Chancen für Männer und Frauen zu sichern und Diskriminierungen abzubauen. Aus diesem Grund sind diese Punkte auch in der Grundordnung der Universität fest verankert. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist zuständig für alle Angelegenheiten, die mit Gleichstellung zu tun haben. Sie/er achtet im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten auf die Umsetzung der Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Sicherung der Chancengleichheit.

 

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen über gleichstellungsbezogene Aktivitäten an der Universität Augsburg sowie weitere wichtige Themen zur Gleichstellung.

 

Aufgaben nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz

„Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes“

 

Ziel dieses Gesetztes ist u.a.

  • die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer,
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer und
  • auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken.
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungskonzepts und Unterstützung der Universität Augsburg bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts für den Bereich des wissenschaftsstützenden Personals.

Eigene Initiative zur...

  • Durchführung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
  • Verbesserung der Situationen von Frauen
  • besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und  Männer.


Mitwirkung an...

  • allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • an allen Angelegenheiten mit Bedeutung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und der Sicherung der Chancengleichheit.

Beratung...

  • zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen.

Gleichstellungskonzept

Präambel der Grundordnung der Universität Augsburg

 

"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Leitprinzip der Universität Augsburg und soll bei allen universitären Vorgängen unter Beachtung der Grundsätze der geschlechtersensiblen Sichtweise (Gender Mainstreaming) gefördert werden."

Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern

Sprache spiegelt gesellschaftliche Werte und Normen wider. Um die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sicherzustellen, soll vor allem bei der Verwendung von Personenbezeichnungen darauf geachtet werden, Frauen in der Sprache sichtbar zu machen. Texte sollen so formuliert werden, dass sie Frauen und Männer in gleicher Weise ansprechen.

Gleichstellungsbeauftragte der Universität Augsburg seit ihrer Einführung:

 

  • Bis Ende 2004: Frau Ingrid Scherer, Ehrenmitglied der Universität Augsburg (2005)
  • 2005 - 2010: Frau Sabine Fuhrmann-Wagner, Andrea Reitzle (Stellvertreterin)
  • 2011 - 2013: Antje Henze, Dr. Quirin J. Bauer (Stellvertreter)
  • 2014 - Februar 2016: Dr. Quirin J. Bauer, Seda Alver (Stellvertreterin)
  • März 2016 - Februar 2019: Claudia Grund, Katja Fischer (Stellvertreterin)
  • seit April 2019: Gabriela Mamtschur, Claudia Grund (Stellvertreterin)

Kontakt

Gabriela Mamtschur Dipl.-Inform. (FH)
Gleichstellungsbeauftragte
Universität Augsburg
Claudia Grund MA
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Universität Augsburg

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