Absolventen einer deutschen Hochschule können nach dem Zeugniserhalt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung beantragen, zu der ihre Qualifikation sie befähigt (§ 18b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).

 

Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Abs. 1 AufenthG gilt keine Gehaltsgrenze, wie zum Beispiel bei der Beantragung der Blauen Karte EU. Sie dürfen jedoch nicht weniger verdienen als andere Bewerber. Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

 

Bitte scannen Sie die folgenden Unterlagen ein und schicken Sie diese vollständig an: aufenthalt.uni@augsburg.de

 

►Nachdem die Ausländerbehörde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt.

►Bei der persönlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100,- EUR mit Ihrer EC-Karte und geben ein aktuelles Passbild ab.

Suche