Blaue Karte EU
Sie können die Blaue Karte EU beantragen, wenn Sie einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluß und einen Arbeitsvertrag für eine Ihrer Qualifikation entsprechnenden Stelle haben.
Für die Blaue Karte EU gelten Gehaltsuntergrenzen:
- 58.400 Euro brutto (2023)
- In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, liegt die Gehaltsuntergrenze bei 45.552 Euro (2023). Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Ärzte, Ingenieure, aber auch für Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte. Um Missbrauch auszuschließen, findet in diesem Fall eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit statt.
Zur Beantragen der Blauen Karte EU die folgenden Unterlagen bitte einscannen und vollständig per Mail an aufenthalt.uni@augsburg.de schicken:
- Antragsformular
- Pass, die aktuelle Aufenthaltserlaubnis und das grüne Zusatzblatt
- Abschlusszeugnis der Hochschule
- Arbeitsvertrag (oder vorläufiger Arbeitsvertrag)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- aktuellen Krankenversicherungsnachweis
►Nachdem die Ausländerbehörde Ihre Unterlagen geprüft hat, wird Ihnen ein Termin zur persönlichen Vorsprache mitgeteilt.
►Bei der persönlichen Vorsprache bezahlen Sie die Gebühr von 100,- EUR mit Ihrer EC-Karte und geben ein aktuelles Passbild ab.