Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde persönlich anzumelden, wenn Sie eine neue Wohnung in Augsburg beziehen.

 

Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Ummeldung nur noch per Mail möglich.

Schicken Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben

an die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg, aufenthalt.uni@augsburg.de:

 

Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.

 

Ziehen Sie in eine andere deutsche Stadt, dann melden Sie sich dort innerhalb von 14 Tagen an. Eine Abmeldung muss in diesem Fall in Augsburg nicht erfolgen, das geht automatisch.

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