Was bedeutet "Zulassung beantragen"?

Um ein Austauschsemester an der Universität Augsburg absolvieren zu können, müssen Sie wie ein regulärer Studienanfänger die Zulassung beantragen, also sich bei der Studentenkanzlei der Universität bewerben. Die Bewerbung wird über das Bewerbungsportal der Studentenkanzlei online abgewickelt.
 

Wann beantrage ich die Zulassung?

Das Bewerbungsportal der Studentenkanzlei wird für das Wintersemester etwa Ende Mai, für das Sommersemester etwa Ende November freigeschaltet. Sie erhalten eine Infomail von uns, sobald Sie sich online bewerben können.
 

Wie beantrage ich die Zulassung?

  1. Folgen Sie allen Schritten im Bewerbungsportal der Studierendenkanzlei. Da das Portal recht kompliziert ist, nehmen Sie dazu unbedingt unser Infoblatt "Application Help" zur Hilfe!
  2. Nach Abschluss des Online-Bewerbungsformulars wird ein pdf-Dokument generiert (genannt "Antrag auf Zulassung"). Speichern Sie den Antrag auf Zulassung ab! Drucken Sie den Antrag aus, füllen ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Im Anschluss laden Sie einen Scan des Dokuments in Mobility-Online hoch.
  3. Etwa eine bis zwei Wochen nach Eingang des Antrags auf Zulassung stellt die Studentenkanzlei Ihren Zulassungsbescheid aus. Wir senden Ihnen einen Scan des Zulassungsbescheid per E-Mail (an Sie persönlich) und das Original auf dem Postweg an Ihre Heimathochschule (an Ihren Exchange Coordinator). Bitte beachten Sie: Es kann mehrere Wochen dauern, bis das Original an Ihrer Heimathochschule ankommt.
     

Wozu benötige ich den Zulassungsbescheid?

Der Zulassungsbescheid bestätigt, dass Sie an der Universität Augsburg studieren dürfen. Sie benötigen den Zulassungsbescheid für:

  • die Beantragung Ihres Visums bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland
  • die Immatrikulation (Einschreibung) an der Universität Augsburg
  • weitere bürokratische Prozesse in Augsburg wie z.B. den Abschluss einer studentischen Krankenversicherung, die Eröffnung eines Bankkontos etc.

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