Informationen vor der Abreise

Folgende Versicherungen sind für ein Auslandspraktikum dringend zu empfehlen:

  • Krankenversicherung; Wenn Sie für Ihr Auslandspraktikum ein Gehalt beziehen, informieren Sie Ihre Krankenkasse hierüber! Wenn Sie Ihr Praktium in einem EU-Land absolvieren, können Sie i.d.R. davon ausgehen, dass Sie über die Europäische Krankenversicherung versichert sind.        
  • Haftpflichtversicherung: springt ein, wenn Sie jemand anderen grob fahrlässig schädigen
  • Unfallversicherung: Sie sind im Ausland nicht über die Universität Augsburg unfallversichert! Eine Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab in Form einer Rente und ist nicht mit der Krankenversicherung zu verwechseln. Diese trägt entstehende Kosten für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit, ist aber keine Rente.

Bitte beachten:

  • Das Deutsche Studierendenwerk informiert zum Thema Versicherungen und listet weiterführende Informationsquellen.
  • Bei der Wahl der Versicherungsanbieter sind Studierende der UA völlig frei; eine neutrale Anlaufstelle gibt es im DAAD.
  • Sollten Sie bereits in Deutschland über diese Versicherungen verfügen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende/n Versicherungsagentur/en und klären Sie, ob Ihr vorhandener Versicherungsschutz für Ihr Auslandspraktikum greift. Sorgen Sie ggf. für eine Erweiterung im Bedarfsfall.
  • Sog. Wegeunfallversicherungen decken keine Unfälle ab, die in der Feizeit passieren. Die meisten Unfälle geschehen allerdings in der Freizeit. Denken Sie deshalb über umfassenden Versicherungsschutz nach.
  • Wenn das Erasmus-Stipendium für Auslandspraktika beantragt wird, werden Angaben zu den o.g. Versicherungen im Grant Agreement abgefragt.
  • ELEFAND = Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland
  • Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts
  • Definition: https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste/387662
  • Elektronische Erfassung: https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
  • Wichtig: Nach Rückkehr aus dem Ausland bitte aus der Liste austragen!
  • Die Erfassung ist nur für deutsche Staatsbürger*innen möglich. Sollten Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich bitte an die konsularische Vertretung Ihres Heimatlands und erfragen ähnliche Angebote.
  • Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen aus gesundheitlichen, politischen oder anderen Gründen.
  • Zu beachten: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot!
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut (RKI) für internationale Reisen sind hier hinterlegt.

Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge finden Sie auf dieser Seite des DAAD.

Im Sinne des Rechts auf Freizügigkeit benötigen EU-Bürger*innen meistens kein Visum, um in einem anderen EU-Land ein Praktikum zu absolvieren. In Ländern außerhalb der EU ist davon auszugehen, dass für ein Auslandspraktikum eher ein Visum benötigt wird als nicht.

 

Ob für Ihr Praktikum im Ausland ein Visum nötig ist, klären Sie bitte mit der konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes. Hinweise zu diesem Thema, die von der Praktikumsstelle erteilt werden, sind nicht bindend! Studierende haben die Pflicht, sich direkt bei der konsularischen Vertretung des Gastlandes zu erkundigen.

Ein internationaler Studierendenausweis kann sinnvoll sein für Aufenthalte im nicht-deutschsprachigen Ausland.

 

 

Die App "Skill Mill" kann bei der Reflexion helfen, welche Soft Skills bzw. Kompetenzen während eines Auslandsaufenthalts erworben wurden.

 

 

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