Höhe der Förderung

Das Erasmus-Programm ist in Projekte unterteilt. Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die Nationalen Agentur DAAD auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Das heißt, dass alle Studierenden deutscher Hochschulen, die im gleichen Projektjahr zum Erasmus-Studium in das gleiche Land gehen, die identische monatliche Förderrate erhalten.

 

 

Projekt 202 und 2023 (Akad. Jahre 2022/23 und 2023/24)

 

Ländergruppe 1:

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden —> Förderbertrag je Monat: 600 Euro

Ländergruppe 2:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern  —> Förderbertrag je Monat: 540 Euro

Ländergruppe 3:

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 
—> Förderbertrag je Monat: 490 Euro

 

 

Projekt 2024 (Akad. Jahr 2024/25)

 

Ländergruppe 1:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden  
—> Förderbertrag je Monat: 600 Euro

Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern —> Förderbertrag je Monat: 540 Euro

Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn —> Förderbertrag je Monat: 540 Euro

Förderdauer

Die Mindestdauer für einen Erasmus+ Studienaufenthalt beträgt 2 Monate (=60 Tage).

Die Universität Augsburg fördert max. 4 Monate (=120 Tage) pro Auslandssemester. Etwaige überzählige Tage werden als Zero-Grant Tage erfasst, aber nicht finanziell gefördert.

Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten. Die teilnehmenden Studierenden werden über die genauen Auszahlungsmodalitäten sowie weitere Förderbedingungen mit ihrem Grant Agreement (=Fördervereinbarung) informiert.

Bei Unterschreiten der Mindestdauer erlischt der komplette Anspruch auf die Förderung.

Im Fall von Abbrüchen aufgrund von Krankheit ist ein Nachweis (= ärztliches Attest) einzureichen. In diesem Fall kann auch bei Unterschreitung der Mindestdauer der Anteil der tatsächlich im Ausland zum Studium verbrachten Tage behalten werden und nur die zu viel gezahlten Beträge müssen zurückgezahlt werden.
 

 

 

Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel Top-up)

Teilnehmende Studierende können pro Mobilität ein einmaliges Top-Up von 50 EUR für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
 

„Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:

  • Fahrrad
  • Bus
  • Fahrgemeinschaft im Auto
  • Zug
  • Andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fuß)

 

 

 

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top-up)

Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/ Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:

 

  • Erwerbstätige Studierende:

    Die Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate fortlaufend im Zeitfenster von 6 Monaten vor Ihrer Erasmus-Bewerbung an der Universität Augsburg und dem Zeitpunkt des Antritts des Auslandssemesters ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, auch nicht durch mobiles Arbeiten. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
     
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:

    Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
     
  • Studierende mit Kind/ern:

    Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kinds ist auszuschließen.
     
  • Studierende mit chronischer Erkrankung:

    Es besteht eine chronische Erkrankung (körperlich oder psychisch), durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
     
  • Studierende mit Behinderung:

    Es besteht eine Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

 

 

Realkostenförderung

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.

Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Der entsprechende Link zur Website des DAAD wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.

 

Studierende der Zielgruppe haben die Möglichkeit im Rahmen dieses Antrags eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.

 

Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus+-Platz) beim Akademischen Auslandsamt melden.

 

 

 

Weiterführende Informationen des DAAD zur Erasmus+ Zusatzförderung

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