Was sind ausreichende Sprachkenntnisse?

Sprachkenntnisse sind das A und O für ein Auslandssemester. Bitte bedenken Sie, dass Sie während des Auslandssemesters dem Unterricht in der Fremdsprache folgen können müssen und alle Leistungen wie Klausuren, Referate, Hausarbeiten in der Fremdsprache erbringen müssen. Überlegen Sie sich also im ersten Schritt selbst, ob Sie sich dieser Herausforderung gewachsen fühlen. Erfahrungsgemäß werden Sie während des Auslandsaufenthalt Ihre Sprachkenntnisse stetig verbessern. Nichtsdestotrotz müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung angemessene Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

 

Im Suchportal Austauschmöglichkeiten finden Sie die jeweiligen formalen Sprachanforderungen der Partnerhochschule ("Erforderliche Sprachkenntnisse").

 

Im Rahmen des internen Bewerbungsverfahrens am Akademischen Auslandsamt versuchen wir möglichst entgegenkommend zu sein und akzeptieren Sprachnachweise, die bis zu 3 Jahre alt sind. Doch natürlich ist es besser, wenn Sie einen möglichst aktuellen Sprachnachweis einreichen. Sollten Sie tatsächlich nur einen 2-3 Jahre alten Nachweis haben, muss Ihnen bewusst sein, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse auffrischen müssen und in vielen Fällen auch nochmal einen aktuellen Spachnachweis erbringen müssen. Planen Sie dies also unbedingt ein!

 

Bitte bedenken Sie, dass Sie im Rahmen des Erasmus-Programms mind. 15 ECTS an der Partnerhochschule erbringen müssen - ansonsten verlieren Sie Ihren Stipendienanspruch und müssen die bereits ausbezahlte Förderung komplett zurückzahlen.

Es ist daher in Ihrem eigenen Interesse, sich nur für Kooperationen zu bewerben, deren Unterrichtssprache Sie sicher beherrschen (i.d.R. B2 Niveau).

 

 

 

Wann muss ich einen Sprachnachweis einreichen?

Sie benötigen im Erasmus+-Austauschprogramm zu zwei Zeitpunkten einen Sprachnachweis: 

  1. Bei der Bewerbung um einen Erasmus-Platz im Akademischen Auslandsamt (ca. ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts)
  2. Bei der Bewerbung an der Gasthochschule (ca. ein halbes Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts)
     
  • Bei der Unterrichtssprache Englisch muss der eingereichte Nachweis für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt i.d.R. bereits dem von der Gasthochschule geforderten Niveau entsprechen.
  • Bei den Unterrichtssprachen Spanisch, Italienisch, Französisch ist es bei der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt noch nicht zwingend erforderlich, dass Ihr eingereichter Nachweis bereits das von der Gasthochschule geforderte Niveau enthält. Es ist auch ein geringeres Niveau möglich, sofern plausibel gemacht werden kann, dass die notwendige Niveaustufe rechtzeitig zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gasthochschule erreicht wird. Dies bedeutet nicht, dass Sie sich um einen Platz bewerben können, ohne Sprachkenntnisse nachzuweisen.

    Beispiel: Sie bewerben sich im November 2023 für einen Platz in Spanien im WS 24/25. Die spanische Universität fordert das Spanischniveau B2. 
    Es is in Ordnung, wenn Sie bei der Bewerbung im Auslandsamt einen B1-Nachweis einreichen und kenntlich machen, dass Sie aktuell noch den B2-Spanischkurs besuchen und diesen bis zum Frühjahr 2024 abschließen werden. 
    Es ist nicht möglich, dass Sie zur Bewerbung im Auslandsamt noch gar keinen Sprachnachweis vorlegen können!


    Bei Fragen hierzu, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung!

 

Sprachnachweis Englisch (für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt)

Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre sein.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Englischkenntnisse bei der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt über Mobility-Online nachzuweisen:

 

Fall 1: Sie haben bereits einen offiziellen Sprachnachweis
Offizielle Nachweise sind: TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, Duolingo English Test, DAAD Sprachnachweis, Oxford Online Placement Test

Laden Sie dieses Zertifikat hoch. 

 

Bitte beachten Sie: Das Abiturzeugnis wird als Sprachnachweis für Englisch im Erasmus+-Programm nicht akzeptiert. 

 

Fall 2: Sie haben noch keinen offiziellen und aktuellen Sprachnachweis

 

⇒ Studierende anglistischer Fächer (LA Englisch, BA Anglistik/Amerikanistik, ANIS): Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Leitung der Abteilung Englisch I des Sprachenzentrums und bitten Sie um die Ausstellung eines DAAD-Sprachnachweises auf Basis Ihrer Englisch Sprachpraxis-Leistungen. Alternativ können Sie natürlich auch den Oxford Online Placement Test machen (siehe unten).

 

Studierende aller anderen Fächer: Bitte nehmen Sie am Oxford Online Placement Test teil und laden Sie das entsprechende Testergebnis hoch.

 

Anmeldung und Kosten:

  • Der Test wird von der VHS Augsburg in regelmäßigen Abständen angeboten. 
  • Die genauen Termine finden Sie online auf der Homepage der VHS Augsburg.
  • Geben Sie einfach auf der Startseite in das Suchfeld rechts oben "Oxford" ein.
  • Wählen Sie dann einen Termin und geben Sie Ihre Daten an.
  • Die Gebühr von 25 Euro wird kurz vor dem Test von Ihrem Konto abgebucht.

Weitere Informationen zum Oxford Online Placement Test:

  • Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Lichtbildausweis und Ihre CampusCard zum Test mitzubringen!
  • Der Test dauert ca. 60 Minuten und testet Grammatik, Wortschatz, Lese- und Hörverstehen.
  • Sie bekommen das Testergebnis gleich nach dem Test von der VHS abgestempelt ausgehändigt und können es so in Ihrer Erasmus+-Bewerbung in Mobility-Online hochladen.
     

Sprachnachweis romanische Sprachen (für die Bewerbung im Akademischen Auslandsamt)

Sprachnachweise dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre sein.

 

Fall 1: Sie haben einen offiziellen Sprachnachweis, z.B. DELE (Spanisch), DELF (Französisch), CILS (Italienisch), DIPLE (Portugiesisch), DAAD Sprachnachweis 

Laden Sie dieses Zertifikat hoch.

 

Fall 2: Sie haben einen Sprachkurs/ eine Prüfung am Sprachenzentrum absolviert

Wenn Sie bereits eine entsprechende Prüfung am Sprachenzentrum der Universität Augsburg abgelegt haben, laden Sie den Schein oder die verifizierbare STUDIS Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung hoch, auf der Sie den Kurs farblich markiert haben.

Studierende vieler Studiengänge haben die Möglichkeit, sich für Prüfungen am Sprachenzentrum über STUDIS anzumelden. Wenn diese Studierenden eine Prüfung am Sprachenzentrum ablegen möchten, um einen Sprachnachweis zu erhalten, müssen sie sich zu der entsprechenden Prüfung über STUDIS anmelden. Die STUDIS-Anmeldung ist unabhängig von dem Besuch des betreffenden Kurses.
Studierende, denen aufgrund ihres Studiengangs eine STUDIS-Anmeldung zu einer Sprachenzentrumsprüfung nicht möglich ist, wenden sich bitte an die zuständige Abteilungsleitung.

Fragen richten Sie bitte an das Sprachenzentrum.

 

Fall 3: Sie haben einen Sprachkurs/ eine Prüfung an einer externen Einrichtung absolviert

Wenn Sie einen Sprachkurs an einer externen Einrichtung (z.B. Sprachschule, andere Universität o.a.) absolviert haben, dann laden Sie das entsprechende Zertifikat mit dem erreichten Sprachniveau nach dem europäischen Referenzrahmen hoch. 

 

Fall 4: Sie haben keinen der o.g. Nachweise, haben die Sprache durchgehend bis zum Abitur gelernt.

Reichen Sie das Abiturzeugnis ein.

 

 

FAQs

Ja, es ist erforderlich, dass Sie sowohl für Englisch als auch Spanisch einen Nachweis vorweisen, damit alle Ihre Prioritäten berücksichtigt werden können. Bitte fassen Sie mehrere Sprachnachweise in 1 Pdf-Datei zusammen und laden Sie diese in der Rubrik „Sprachnachweis“ hoch.

Wenn Sie den OOPT an der VHS abgelegt haben, laden Sie zwingend das eingescannte Original-Dokument mit Unterschrift und Stempel der VHS hoch. Ansonsten können wir nicht sicher sein, dass das Dokument authentisch ist.

 

Wenn Sie den OOPT an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgelegt haben, können Sie einfach die ungestempelte Version hochladen, die Sie per E-Mail erhalten haben. Diese Fakultät stellen uns die Ergebnislisten zur Verfügung, so dass wir die Authentizität des hochgeladenen OOPT überprüfen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Datei ohne Schutz hochladen.

Ob oder welchen Sprachnachweis die Gasthochschule im Rahmen der externen Bewerbung benötigt, ist für jede Kooperation unterschiedlich. Sie erhalten diese Information zusammen mit weiteren kooperationsspezifischen Infos daher individuell vom Akademischen Auslandsamt, wenn Sie für einen Platz ausgewählt worden sind und haben dann noch ausreichend Zeit, sich darum zu kümmern.

 

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