Certificates of Enrolment & Attendance

Zu Beginn und Ende des Auslandssemesters müssen Sie sich die Daten von Studienbeginn und Studienende von Ihrer Gasthochschule auf den Formularen Certificate of Enrolment und Certificate of Attendance bestätigen lassen und diese in Mobility-Online hochladen.

Die bestätigten Daten sind ausschlaggebend für den Anspruch auf die Erasmus-Förderung und sollten in der Regel mit der im Grant Agreement vereinbarten Förderdauer übereinstimmen. Sollte aus den bestätigten Daten eine verkürzte Studiendauer hervorgehen, so müssen Sie Teile der Förderung zurückzahlen. Sollten Sie länger an der Gasthochschule bleiben als im Grant Agreement vereinbart, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Förderung.

 

 

Änderungen von Leistungsanerkennung & Learning Agreement

Falls sich zu Beginn des Auslandssemesters herausstellt, dass Sie die Kurse nicht wie ursprünglich geplant und vereinbart belegen können, haben Sie 5 Wochen Zeit, in Absprache mit Ihrer Gasthochschule, Ihren Stundenplan abzuändern.

 

Bitte beachten Sie, dass dies auch eine Änderung Ihrer Anerkennungsvereinbarung (AV) mit sich bringt, da für jeden neuen Kurs, den Sie wählen, erneut eine Genehmigung für die Anerkennung an der Universität Augsburg eingeholt werden muss.

 

Sobald Ihre AV abgeändert wurde, schließen Sie das During the Mobility-Learning Agreement (DTM-LA) ab, das wiederum von Ihnen selbst, der Universität Augsburg und der Gasthochschule unterzeichnet werden muss.

 

 

Mögliche Verlängerung des Auslandsaufenthalts

Falls Sie nach Beginn des Auslandssemesters erwägen, den Aufenthalt um ein weiteres Semester zu verlängern, melden Sie dies umgehend dem Akademischen Auslandsamt um weitere Informationen zu erhalten. Verlängerungen sind nicht in allen Studiengängen möglich. Falls eine Verlängerung in Ihrem Studiengang zulässig ist, muss diese mindestens 1 Monat vor Ablauf der ursprünglichen Studiendauer im Ausland vom Akademischen Auslandsamt der Universität Augsburg und der Gasthochschule genehmigt und erfasst worden sein. 

 

Wichtig: Grundsätzlich sind nur Verlängerungen innerhalb des gleichen akademischen Jahres (also vom Wintersemester auf das Sommersemester) möglich.

 

 

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