Doppelstudium
Die Hinzunahme weiterer Studiengänge an der Universität Augsburg ist grundsätzlich möglich, allerdings ist für das Doppelstudium eine vorherige Genehmigung der Studierendenkanzlei erforderlich.
Ihnen sollte vor Beantragung des Doppelstudiums bewusst sein, welche eventuellen Folgen sich aus der Doppelbelastung für Sie ergeben. Sie sollten in der Lage sein, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren. Ordnungsgemäß bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen beider Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen besucht werden können und keine Verzögerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile von Ihnen selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich von der Fachstudienberatung beraten zu lassen.
Allgemeine Infos
- Bitte loggen Sie sich in Ihren Studierendenaccount in VIBS ein und fügen Sie für den gewünschten Studiengang einen Bewerbungsantrag hinzu. Ggf. müssen Sie oben rechts noch Ihre Rolle auf "Student/-in" wechseln.
- Beantragen Sie die Online-Immatrikulation und wählen Sie aus, dass Sie ein Doppel- oder Mehrachstudium beantragen möchten. Sollten Sie Studiengänge beenden wollen, die Sie bereits studieren, beantragen Sie bitte eine Umschreibung und geben Sie in VIBS die Studiengänge an, die ersetzt werden sollen.
- Bitte reichen Sie den nach Abschluss der Online-Immatrikulation generierten Antrag auf Doppelstudium (PDF) bei der Studierendenkanzlei ein.
- Beachten Sie dabei bitte die Frist in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibefrist für das jeweilige Semester und legen Sie ggf. Ihren Zulassungsbescheid bzw. die für Ihren gewünschten Studiengang nötige Bestätigung bei.
Ein Nachweis über 90 erbrachte Leistungspunkte muss nur erbracht werden, wenn bei einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) ein weiterer grundständiger Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) hinzugenommen werden soll. Legen Sie dazu bitte einen Ausdruck der Modulübersicht aus STUDIS bei.
Dies gilt nicht für die Hinzunahme des Bachelor of Education.
Studieren Sie aktuell Rechtswissenschaft (EJP), so lassen Sie sich bitte von der Fachstudienberatung bestätigen, dass Sie mindestens die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Leistungen erbracht haben.
- Noch keine 90 LP erworben: Wenn bei zwei grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen) im aktuellen Studiengang noch keine 90 Leistungspunkte erworben wurden, ist die Zustimmung der FachstudienberaterInnen beider Studiengänge auf dem Antragsformular einzuholen.
- Beantragung vor dem 4. Fachsemester: Sind Sie bei Beantragung des Doppelstudiums im aktuellen Studiengang noch nicht im vierten Fachsemester, so müssen die FachstudienberaterInnen beider Studiengänge auf dem Antragsformular zustimmen.
- Zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC): Studieren Sie bereits einen zulassungsbeschränkten Studiengang und möchten einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang hinzunehmen, so geben Sie bitte auf dem Antragsformular eine Begründung Ihres besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Interesses an der Hinzunahme des weiteren Studiengangs an und holen Sie die Zustimmung der FachstudienberaterInnen beider Studiengänge ein.
- Bachelor of Education: Vor Beantragung der Hinzunahme des Bachelors of Education muss eine Bestätigung der 110 anrechnungsfähigen Leistungspunkte vom Prüfungsamt auf dem Antragsformular eingeholt werden.
- Zulassungsbescheid: Haben Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, so gilt die Frist im Bescheid.
- Immatrikulationsfrist: Ist eine Einschreibung ohne vorherige Zulassung möglich, so gelten auch für die Beantragung eines Doppelstudiums die bekannt gegebenen Immatrikulationsfristen (30.09. bzw. 31.03.).
- Einzuholende Zustimmung/ Bestätigung: Muss vor Einreichung des Antrags auf Doppelstudium eine Zustimmung oder Bestätigung eingeholt werden, so planen Sie bitte mindestens 2 Wochen Bearbeitungszeit bei den entsprechenden Stellen vor der für Sie geltenden Frist ein.
Infos nach Studiengang
- Die Hinzunahme des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs (Bachelor of Education) kann ab dem 5. Semester des korrespondierenden Lehramtsstudiengangs erfolgen.
- Eine Antragsstellung ist nicht über VIBS möglich. Bitte verwenden Sie den unten verlinkten Antrag auf Doppelstudium.
- Zulassungsvoraussetzung sind mindestens 110 auf den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang anrechnungsfähige Leistungspunkte. Um eine entsprechende Bestätigung einzuholen, reichen Sie den Antrag auf Doppelstudium bitte zunächst beim Prüfungsamt ein. Das Antragsformular wird dann an die Studierendenkanzlei weitergeleitet.
- Es ist kein Nachweis von 90 Leistungspunkten und auch keine Begründung erforderlich.
- Eine Genehmigung des Doppelstudiums ist nur bei Vorliegen eines Zulassungsbescheids möglich. Bitte bewerben Sie sich daher vorab innerhalb der bekannt gegebenen Fristen für Ihren gewünschten Masterstudiengang (siehe Studienangebot). Nach erhaltenem Zulassungsbescheid, beantragen Sie bitte die Bewerbung bzw. Online-Immatrikulation im VIBS-Portal. Reichen Sie den im Portal generierten Antrag auf Doppelstudium mit Ihrem Zulassungsbescheid innerhalb der Frist im Bescheid in der Studierendenkanzlei ein.
- Bewerbung und Zulassung: Möchten Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang mit NC (siehe Studienangebot der Universität Augsburg) hinzunehmen, bedarf es einer vorherigen Bewerbung und Zulassung.
- Zulassungsbescheid: Nach erhaltenem Zulassungsbescheid können Sie bis zur im Bescheid genannten Frist einen Antrag auf Doppelstudium stellen, indem Sie das Zulassungsangebot in VIBS annehmen, die Online-Immatrikulation beantragen und den generierten Antrag auf Doppelstudium in VIBS zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid bei der Studierendenkanzlei einreichen.
- Begründung: Nach Art. 87 Abs. 1 S. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht. Bitte geben Sie daher eine entsprechende Begründung im Antragsformular an.
Bei der Hinzunahme eines zulassungsfreien Bachelor- oder Staatsexamensstudiengangs
- muss ein STUDIS-Ausdruck mit dem Nachweis von 90 bereits erbrachten Leistungspunkten eingereicht werden.
- muss die Zustimmung der Fachstudienberatung beider Studiengänge eingeholt werden, sollten Sie noch keine 90 Leistungspunkte nachweisen können oder noch nicht im vierten Fachsemester des aktuellen Studiengangs sein.
- ist keine Begründung für die Hinzunahme des weiteren Studiengangs erforderlich.
- muss das Doppelstudium nur über VIBS und postalisch beantragt werden, wenn es sich um einen weiteren Studiengang an der Universität Augsburg handelt.
Doppelimmatrikulation an anderer Hochschule
Es bestehen seitens der Universität Augsburg grundsätzlich keine Bedenken hinsichtlich einer Doppelimmatrikulation. Diese ist nur bei zwei Staatsexamensstudiengängen der Rechtswissenschaft oder Humanmedizin nicht möglich. Hier muss eine Exmatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule vorliegen, damit eine Einschreibung erfolgen kann.
Bitte reichen Sie allerdings, solange die Doppelimmatrikulation besteht, pro Semester eine Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule bei der Studierendenkanzlei ein.
Nur, wenn Sie bereits einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) studieren und einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) hinzunehmen möchten, ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Begründung Ihres besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Interesses an der Hinzunahme des weiteren Studiengangs in einem unterschriebenen Schreiben an folgende Mailadresse:
bewerbung-studium@zv.uni-augsburg.de
Ein Antrag auf Doppelstudium muss nur bei bereits bestehender Immatrikulation an der Universität Augsburg gestellt werden.
Kontakt
- Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
- Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
- E-Mail:
-
Raum 1032 (Gebäude A2)
Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg