Eine Fortführung Ihres bisherigen Studiums ist bei einem Hochschulwechsel an die Universität Augsburg nicht ohne weiteres möglich, da auf Grund der Konzeption der Prüfungsordnungen nicht unbedingt eine Gleichwertigkeit der Studiengänge/-fächer besteht. Sie müssen sich daher zunächst für das erste Fachsemester  bewerben, ausgenommen zulassungsbeschränkte Studiengänge und Rechtswissenschaft sowie Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Staatsexamen, bei Beibehaltung der Schulart und der Studienfächer (hier werden die Fachsemester fortgeschrieben; d.h. eine Bewerbung erfolgt hier für das entsprechend höhere Fachsemester). Eine Anhebung in ein höheres Fachsemester erfolgt bei Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt. Es ist ratsam, sich vor der Immatrikulation mit der jeweiligen  Fachstudienberatung in Verbindung zu setzen.

 

Vor dem Wechsel sind folgende Punkte zu klären:

 

Wann erfolgt die Exmatrikulation an der alten Hochschule?

Grundsätzlich sollten Sie sich an der alten Hochschule erst dann exmatrikulieren, wenn Sie sicher sein können, dass Sie an der neuen Hochschule einen Studienplatz erhalten. Ist für den gewünschten Studiengang keine Zulassung erforderlich und bringen Sie die erforderlichen Voraussetzungen mit, so können Sie die Exmatrikulation an der anderen Hochschule in der Regel auch schon vor Semesterende (an der Universität Augsburg ab Mitte Juli bzw. Mitte Februar) beantragen. Eine Exmatrikulationsbescheinigung muss allerdings bei der Einschreibung nur eingereicht werden, wenn Sie bereits einen Staatsexamensstudiengang der Rechtswissenschaft oder Humanmedizin studieren und diesen an der Universität Augsburg fortsetzen möchten. 

 

Wie erhalte ich die Semesterbeiträge rückerstattet?

Wer nach bereits erfolgter Rückmeldung zum nächsten Semester an eine andere Hochschule wechseln möchte, kann bei der Studierendenkanzlei einen Antrag auf Rückerstattung der entrichteten Semesterbeiträge stellen. Bitte legen Sie dazu unbedingt die Quittung des bereits gezahlten Beitrags bei. Die Exmatrikulation an der Universität Augsburg muss bereits erfolgt sein. Bitte informieren Sie sich über die  Details und Fristen zur Rückerstattung.

Ansprechpartner

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
  • E-Mail:
  • Raum 1032 (Gebäude A2)
    Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg

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