Anhand der mit dem Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung eingereichten Unterlagen werden zunächst die formalen Voraussetzungen sowie die fachliche Verwandtschaft Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis zum gewünschten Studiengang überprüft.

 

Ein fachlich verwandter Bereich ist gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Universität Augsburg. Die von einer bayerischen Hochschule getroffene Feststellung der fachlichen Verwandtschaft wird von einer anderen bayerischen Hochschule anerkannt, soweit es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt. Ein Probestudium an der Universität Augsburg ist nicht möglich. Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung regelt die Universität in der Hochschulzugangssatzung.

 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der Studierendenkanzlei eine Einladung zum Beratungsgespräch und zur Hochschulzugangsprüfung (HZP).

Hinweis für Humanmedizin: Inhaltlich liegt der Fokus der Hochschulzugangsprüfung auf der Überprüfung naturwissenschaftlicher Kenntnisse. Grundlage der Prüfung ist der sogenannte HAM-Nat, ein Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge. Zur Vorbereitung empfiehlt die Fakultät die kostenfreie Lernplattform viaMINT.

 

Wenn Sie die Hochschulzugangsprüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie von der Studierendenkanzlei der Universität Augsburg eine Bescheinigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, in der auch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsprüfung (gewichtete Note aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung) und das Datum des Erwerbs der Studienberechtigung (Datum des Bestehens der Hochschulzugangsprüfung) ausgewiesen wird. Die Durchschnittsnote entspricht der Note der Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben können. Die Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren und muss bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Ihren Bewerbungsunterlagen bzw. bei zulassungsfreien Studiengängen Ihren Immatrikulationsunterlagen beigefügt werden.

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