Die Beschlüsse gelten für

- die Studiengänge des Institutes für Informatik

 

Beschluss vom 06.05.2015

Wurde die Prüfungsanmeldung in Studis versäumt, so kann in begründeten Fällen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist und spätestens drei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Prüfung vorliegen und begründen, warum das Fristver­säumnis unverschuldet war; Nachweise sind ggf. beizufügen.

Falls eine Nachmeldung genehmigt wird, muss der Antragsteller umgehend die entsprechenden Prüfer informieren und einen Nachweis für die Genehmigung zur Prüfung mitbringen.


 

Beschluss vom 18.10.2012

nachträgliche Anmeldung zu einer Prüfung:

Angesichts verschiedener Vorfälle beschließt der Prüfungsausschuss einstimmig: Studierende sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor einer Klausur davon zu überzeugen, dass sie in Studis angemeldet sind; empfehlenswert ist es, einen entsprechenden Ausdruck zur Klausur mitzunehmen. Sollte die Anmeldung fehlen und entlastende Gründe vorliegen, müssen sie sich energisch um eine Nachmeldung bemühen. Entsprechende Anträge müssen spätestens zwei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Klausur beim Prüfungsamt vorliegen (elektronische Fassung genügt; unterschriebene Originalfassung muss ggf. umgehend nachgereicht werden). Im Fall einer kurzfristigen Genehmigung einer Nachmeldung ist unbedingt ein Nachweis für die Genehmigung zur Klausur mitzubringen.

 

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