Die Beschlüsse gilt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik

Beschluss vom 27.05.2015

Wurde die Prüfungsanmeldung in Studis versäumt, so kann in begründeten Fällen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden.

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und spätestens drei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Prüfung vorliegen und begründen, warum das Fristversäumnis vom Studierenden nicht zu vertreten war; Nachweise sind beizufügen.

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