Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 10.01.2024

In der vierten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 10.01.2024, wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Unterstützung des „Offenen Briefs zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 20

Der „Offene Brief zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023“ soll von der Studierendenvertretung der Uni Augsburg unterstützt und unterzeichnet werden. Es soll sich gegen ein angekündigtes Gender-Verbot positioniert werden.

Begründung:
Ministerpräsident Markus Söder kündigte in seiner Regierungserklärung am 5.12.2024 an, das Gendern an Schulen und in der Verwaltung verbieten zu wollen. Davon werden Universitäten als staatliche Einrichtungen auch betroffen sein. Bereits jetzt hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit einem Schreiben an die Hochschulpräsident*innen darauf hingewiesen, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache (bspw. mit Sonderzeichen) für die Kommunikation mit Studierenden nicht zulässig sei. Was genau sich Herr Söder unter einem Gender-Verbot vorstellt, ist noch unklar, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass Hochschulen davon betroffen sein werden und die Regelungen nicht strenger werden.
Wir unterstützen den offenen Brief, der sich gegen das Gender-Verbot ausspricht und setzen uns für geschlechtergerechte Sprache und die Gleichbehandlung aller Geschlechter ein. Gerade im wissenschaftlichen Kontext ist eine präzise Sprache, beispielsweise durch das Verwenden geschlechtergerechter Sprache, wichtig. Jede Person an der Universität sollte frei entscheiden können, wie er*sie sich ausdrücken möchte und die Möglichkeit haben, sich durch geschlechtergerechte Sprache inklusiv auszudrücken. Ein sensibler Umgang mit Sprache ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil sie zur Reproduktion sozialer Ungleichheit beitragen kann. Ein Verbot setzt ein falsches Zeichen – ein Zeichen der Ungleichheit statt der Inklusion.

Einrichtung von All-Gender Toiletten an der Universität Augsburg

In die Gebäude A, B, D, E, F, G, H, L, N, R, S, W, „Medizin“ und „Alte Universität“ der Universität soll mindestens eine geschlechtsneutrale Toilette eingerichtet werden. Hierfür fordern wir eine Umbeschriftung ausgewählter Toiletten: Die hierdurch geschaffenen All- Gender Toiletten sollen mit den anbei hinzugefügten Piktogrammen neu beschriftet werden. Diese sollen symbolisch zu verstehen geben, ob die vorliegende Toilette lediglich Sitzkabinen oder auch zusätzliche Pissoirs aufweist, ob sie barrierearm ist oder auch ein Wickeltisch vorhanden ist.

Dabei sollen sich die geschlechtsneutralen Toiletten aufgrund einer möglichst einfachen Erreichbarkeit möglichst im Erdgeschoss des jeweiligen Gebäudes befinden. Bevorzugt werden sollen hierbei Räumlichkeiten, die bereits mit einem Wickeltisch ausgestattet sind, damit Elternteile diese geschlechtsunabhängig ohne Einschränkungen nutzen können.

Barrierearme Toiletten sind prinzipiell geschlechtsneutral zu beschriften, soweit dies an einzelnen Stellen noch nicht geschehen ist. Uns ist dabei wichtig zu betonen, dass auch Toiletten ohne Barrierearmheit geschlechtsneutral beschriftet werden sollen.

Im Idealfall sollen 5% der Toiletten eines Gebäudes geschlechtsneutral beschriftet und somit für alle Studierenden zugänglich sein.

Für zukünftig geplante Neubauten fordern wir, dass hingegen mindestens 10% der sanitären Einrichtungen eines Gebäudes in Form von Einzelkabinen (eigenes Waschbecken, Desinfektionsmöglichkeiten, Menstruationsprodukte, sowie eigenen Mülleimer) aufgebaut werden und somit geschlechtsunabhängig nutzbar sein sollen.

Anbei des Antrags werden sowohl beispielhafte Piktogramme zur Umbeschriftung der Toiletten als auch eine Liste der Toiletten, welche sich zum entgendern eignen, angefügt.

Begründung:
Die Vereinten Nationen formulierten 17 Sustainable Development Goals (SDGs), welche eine nachhaltige und weltweit friedliche Entwicklung bis 2030 anstrebt. Das SDG 6 bezieht sich hierbei auf „Sauberes Wasser und Sanitäranlagen“. Es beschreibt die Verfügbarkeit sanitärer Einrichtungen als Menschenrecht und als eine von 17 Bedingungen für ein friedlicheres gesellschaftliches Miteinander. Auch wenn wahrscheinlich vielen Menschen dies nicht bewusst ist, da eine verfügbare Toilette für die meisten Menschen in Mitteleuropa eine Selbstverständlichkeit darstellt: Sanitäre Einrichtungen sind ein Grundrecht und auch hier an der Uni Augsburg müssen alle Studierenden die Möglichkeit erhalten, diesem Recht ohne Diskriminierung, Angst und Scham nachgehen zu können.
Neben den Sustainable Development Goals greift auch Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG), welches betont, dass Menschen aufgrund ihres Geschlechts weder benachteiligt, noch bevorzugt werden dürfen. Hierbei wird deutlich, dass Menschen, welche nicht in die binäre Geschlechterordnung passen, demnach genauso das Recht auf die Nutzung, für sie eingerichteter sanitärer Anlagen haben.
Die Universität Augsburg selbst beschreibt die Umsetzung einer „uneingeschränkte[n] Freiheit Aller zu Wissensvermehrung, Wissenserwerb und Wissensbewahrung“ als eine ihrer Verpflichtungen. Diese setzt sie allerdings nicht um, solange es Studierende gibt, die in ihrem Studierendenalltag versuchen, auf das Trinken verzichten, um möglichst lange nicht auf die Toilette gehen zu müssen. Sie setzt sie nicht um, solange es Studierende gibt, die möglichst den Toilettengang meiden und somit Situationen von Scham und Angst vor Diskriminierung und Anfeindungen versuchen, zu verhindern.
Bereits im Jahr 2000 schätzte die Biologin Anne Fausto-Sterling den Anteil intergeschlechtlicher* Menschen innerhalb der Gesamtbevölkerung auf 1,7%. Die Uni Freiburg veröffentlichte zudem im Jahr 2016 die Zeit-Vermächtnisstudie, welche den Gesamtanteil nichtbinärer Personen auf rund 3,3% schätzt. Übertragen auf die Universität Augsburg sind aktuell circa 1.000 Studierende, sowie weitere Mitarbeitende und Angehörige der Universität, von den Auswirkungen einer zweigeschlechtlichen Denkweise bei der Beschriftung der Toiletten direkt betroffen.
Verantwortlich für die Umsetzung dieser benötigten strukturellen Bedingungen ist die Unileitung. Ihre Aufgaben bestehen darin, ein Klima zu etablieren, in welchem alle Personen diskriminierungsfrei studieren und arbeiten können. Hierunter fällt auch die Möglichkeit, in der Zeit, die in der Universität verbracht wird, auf eine angemessene Toilette gehen zu können.
Geschlechtervielfalt ist Realität in der gesamten Hochschule. Daraus resultiert eine gleichstellungs- und diversitätspolitische Verantwortung, welcher wir uns mit diesem Antrag widmen möchten.
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Befürwortung von Online-Hochschulwahlen

Unter dem Hintergrund, dass wie im Beschluss des Studentischen Konvents „Hochschulwahlen online“ vom 06.07.2022 gefordert, eine Prüfung für die Durchführung der Hochschulwahlen durch eine Onlinetool stattfindet, spricht sich der Studentische Konvent für die Einführung von Online-Hochschulwahlen aus.

In den dafür ins Leben gerufenen Arbeitskreis, entsendet der Studentische Konvent die Vertreter*innen im Wahlausschuss.

Begründung:
Die Durchführung der Hochschulwahlen in einem Onlineformat scheint wenig Nachteile mit sich zu bringen. Im Gegenteil kann auf eine höhere Wahlbeteiligung gehofft werden. Außerdem ist diese wahrscheinlich nachhaltiger, da auf die vielen Mengen Papier in Form von Wahlzetteln verzichtet werden kann. Ob sich eine Umstellung aus einer ökonomischen Perspektive lohnt, ist unklar, die nicht mehr benötigten Personalkapazitäten sollten die Durchführung und die Organisation jedoch verschlanken können.

Übersicht der voraussichtlichen Ausgaben

Der Studentische Konvent verabschiedet, nach § 17 Abs. 11 Satz 1 der Grundordnung der Universität Augsburg, die vorgeschlagene Übersicht (siehe Anlage) der voraussichtlichen Ausgaben der überfakultären Studierendenvertretung.

Begründung:
Der Haushalt musste aufgrund kleiner Probleme nochmal überarbeitet werden.

Die Übersicht der vorraussichltichen Ausgaben kann aus Gründen der geheimhaltung an dieser Stelle nicht veröffenlticht werden.

Veröffentlicht von

Dieser Artikel wurde veröffentlicht vom Präsidium des Studentischen Konvents.

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