Stellungnahme/Pressemitteilung: Gegen jegliche Verbote gendersensibler Sprache an Universitäten und Hochschulen

Stel­lung­nah­me/Pres­se­mit­teil­ung des Studentischen Konvents

Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg spricht sich gegen jegliche Sprachverbote aus, insbesondere gegen solche, die die Verwendung gendersensibler Sprache untersagen. Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg sieht es als besonders problematisch an, wenn solche Verbote direkte Auswirkungen auf den universitären Alltag haben.

Neben der Freiheit, gendersensible Sprache in jeder Form zu verwenden, ist es wichtig, dass allen Mitgliedern der Universitäten und Hochschulen die Freiheit haben, sich auszudrücken, wie sie möchten.

Am 19. März 2024 wurde im Rahmen der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung vom Minister*innenrat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Mit dieser wird die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in bayerischen Behörden und damit auch in Teilen an Universitäten und Hochschulen verboten.

Bayern beschließt Verbot der Gendersprache / Ministerrat ändert Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats / Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung
In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend ergänzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig. Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird die Schulen über die präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.
Zitat: Pressemitteilungen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 19. März 2024 zuletzt besucht am 25.03.2024

Der Paragraph 22 Absatz 5 der AGO wurde nun zum 01.04.2024 durch den nachfolgenden Passus ergänzt.

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.
Zitat: Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 S. 56 zuletzt besucht am 29.03.2024

Es ist zu befürchten, dass ein derartiges Verbot auch in das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aufgenommen wird, um dessen Geltungsbereich erheblich auszuweiten. Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg spricht sich gegen ein solches Vorhaben aus.

Die bayerischen Universitäten sowie Hochschulen, einschließlich der Universität Augsburg, sollten sich gegen die Einführung eines entsprechenden Verbots einsetzen, um sicherzustellen, dass an einer Institution, die gegründet wurde, um Wissen zu schaffen, das der Gesellschaft in ihrer Entwicklung dienen soll, auch in Zukunft die sprachliche Weiterentwicklung gewährleistet ist. Universitäten und Hochschulen müssen Stätten des Fortschritts sein und den Weg in eine bessere Zukunft aufzeigen.

Das Narrativ rechtspopulistischer und rechtsradikaler Gruppierungen, dass ein Umdenken in der Verwendung von Sprache, um alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht inklusiv anzusprechen, einen Eingriff in die eigenen Freiheiten darstelle, darf kein Grund sein, darauf mit dem Verbot gendersensibler Sprache zu reagieren. Es ist wichtig, dass Menschen sich inklusiv und umsichtig ausdrücken können und dürfen.

Das Verbot von gendersensibler Sprache an Universitäten und Hochschulen ist eine Verschleierung der tatsächlichen Probleme an Universitäten und Hochschulen. Studierende haben beispielsweise tagtäglich mit Problemen wie leistbarem Wohnraum, einer ausbleibenden BAföG-Reform oder einer angemessenen Finanzierung der Studierendenwerke zu kämpfen. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass ein Studium trotz Abschaffung der Studiengebühren immer noch stark vom familiären Hintergrund abhängt. Statt gendersensible Sprache an Hochschulen und Universitäten zu verbieten, sollte sich die Bayerische Staatsregierung lieber mit dringenderen Problemen auseinandersetzen, die Studierende tagtäglich betreffen und die ein Studium erschweren.
 

Der vollständige Beschluss

Den vollständigen Beschluss zu dieser Stellungnahme ist bei den Beschlüssen zu finden.

Veröffentlicht von

Dieser Artikel wurde veröffentlicht vom Präsidium des Studentischen Konvents.

Suche