Studieninhalt:

Der internationale forschungsbasierte Masterstudiengang "Urban Cultures" (URC) richtet sich an Studierende mit Interesse an urbanen Kulturwissenschaften, die transdisziplinäre Kompetenzen in Bezug auf europäische und lateinamerikanische Städte und Stadtregionen erwerben wollen. Neben dem Studium einschlägiger urbaner Theorien und Praktiken konzentriert sich der Master-Lehrplan auf die Bedeutung von Kunst und Kultur für eine nachhaltige und integrative Stadtplanung und -verwaltung. Dabei werden nicht nur Maßnahmen der Stadtverwaltung und -politik berücksichtigt, sondern auch die konstituierende Rolle städtischer Imaginationen und Ästhetik für urbane Identitäten und Gestaltungsprozesse.

Der Studiengang beinhaltet:
- Städtische Ästhetik & Diskurse
- Urbane Räume & Governance
- Urbane Transformation & Diversität
- Transatlantische urbane Kulturen und Praktiken
- und vieles mehr

 

 


 

 

Berufsperspektiven:

  • Stadtverwaltung/öffentliches Management
  • Städtische/regionale Kulturämter
  • Gemeinden und Ministerien
  • Kulturmanagement & Regierungsagenturen
  • Erhaltung des kulturellen Erbes und Erneuerung der bebauten Umwelt
  • Kreativwirtschaft
  • Städtisches Netzwerk
  • Kommunale Ämter
  • Architektonische und kulturelle Planungsbüros
  • usw.

Besonderheiten

- Interkulturalität: Drei Auslandssemester in historischen UNESCO-Städten (Augsburg-Santiago de Compostela-Coimbra) mit europäischem Praktikum oder lateinamerikanischer Studienaktivität in Buenos Aires oder São Paulo.
- Transdisziplinarität: Urban Cultural Studies - Ansätze und Methoden aus den Geisteswissenschaften, der Geographie und den Sozialwissenschaften.

Fakten zum Studienangebot
Name: Urban Cultures
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Englisch Portugiesisch Spanisch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): Englisch C 1 sowie Spanisch oder Portugiesisch C 1
Hinweise: Zugangsvorausssetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de… Vorlesungsbeginn: www.uni-augsburg.de…
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. Juli

Bewerbungsunterlagen

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss
    einschließlich Transcript of Records
    Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. Ä.; ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
  2. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. 
    Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung.

    Bewerber und Bewerberinnen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen.
  3. Sprachkenntnisse:
    Englischkenntnisse auf dem Niveau C 1 GER und
    Spanisch- und/oder Portugiesischkenntnnisse auf dem Niveau C 1 GER
    Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten unter anderem als nachgewiesen, wenn ein Abschluss nach Nr. 1 vorliegt mit einem sprachwissenschaftlichen oder philologischen Anteil in der jeweiligen Sprache im Umfang mindestens eines Nebenfachs mit 60 LP oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt.
  4. Lebenslauf

  5. Motivationsschreiben

  6. Hochschulzugangsberechtigung

  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss
    einschließlich Transcript of Records
    [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin]
    Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausländischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. Ä (in englischer oder deutscher Übersetzung im Original hochzuladen); ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs gehört; der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der zuständigen Prüfungsbehörde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
  2. APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam
  3. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde. 
    Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung.
     

    Bewerber und Bewerberinnen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen. 

  4. Sprachkenntnisse:
    Englischkenntnisse auf dem Niveau C 1 GER und
    Spanisch- und/oder Portugiesischkenntnnisse auf dem Niveau C 1 GER
    Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten unter anderem als nachgewiesen, wenn ein Abschluss nach Nr. 1 vorliegt mit einem sprachwissenschaftlichen oder philologischen Anteil in der jeweiligen Sprache im Umfang mindestens eines Nebenfachs mit 60 LP oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt.
  5. Lebenslauf

  6. Motivationsschreiben

  7. Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

 

 

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Romanische Literaturwissenschaft (Spanisch / Portugiesisch)

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