Fortbildung und Unterrichten im Ausland
Erasmus+ Auslandsmobilität für Fortbildung und Lehre
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen.
Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Aus dem Erasmus+-Programm geförderte Lehraufenthalte innerhalb Europas können eine Dauer zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten) haben. In der Regel verbringen Dozierende eine Woche im Ausland. Grundsätzlich wird die jährliche Teilnehmerzahl sowie die mögliche Aufenthaltsdauer mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbart. Das verpflichtende Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je angefangener Aufenthaltswoche.
Fortbildungsmaßnahmen sind nicht an einen Vertrag gekoppelt. Sie können bei Partnerinstitutionen, aber auch bei freien Anbietern absolviert werden. Beispiele für solche Auslandsaufenthalte sind u. a. Workshops, Staff Weeks, Sprachkurse und Job Shadowing.
Eine Übersicht über unsere Erasmus-Partner finden Sie hier
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Tagespauschale nach Ländergruppen und einer nach Entfernung gestaffelten Reisekostenpauschale
NEU ab 2021: zusätzliche Förderung von Green Travel (Reise per Bahn, Bus) durch Top up auf die Reisekostenpauschale und Förderung zusätzlicher Reisetage
Einfache Entfernung gemäß EU Distance Calculator
Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
Reisekostenzuschüsse ab Projektjahr 2024 und 2025
| Distanz | Nicht umweltfreundliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
| 10 - 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 - 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 - 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 - 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 - 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 - 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
| 8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Für die Berechnung des Reisekostenzuschusses wird eine Erklärung über die Art der Verkehrsmittel und die dafür notwendigen Reisetage erbeten. Im Sinne der Nachhaltigkeit fordern wir alle Teilnehmenden explizit dazu auf, umweltfreundliche Reiseoptionen für ihre Mobilität zu wählen. Siehe Erasmus+ Green – Nachhaltigkeit im neuen Erasmus+ Programm.
Tagespauschalen für das Projektjahr 2024 und 2025 (akademisches Jahr 2024/25 und 2025/26)
- Ländergruppe 1: Tagessatz 180 Euro
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Ländergruppe 2: Tagessatz 160 Euro
Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik
- Ländergruppe 3: Tagessatz 140 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Mazedonien, Türkei, Ungarn
Wie kann ich mich bewerben und wie wird die Förderung vergeben?
Planen Sie eine Teilnahme, wenden Sie sich bitte mit angemessenem Vorlauf (8 Wochen Minimum) an das Erasmus-Büro im Akademischen Auslandsamt (Kontakt s. unten). Fördermittel werden von der Hochschulkoordinatorin jährlich neu beantragt. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Beantragung. Sollte es dennoch zu einer Konkurrenzsituation kommen, erhält der Bewerber bzw. die Bewerberin den Zuschlag, der/die im/in vorangegangenen akademischen Jahr(en) nicht bereits an einer Mobilität teilgenommen hat.
Bitte beachten: aufgrund steigender Teilnehmendenzahlen und höheren Kosten (u.a. durch die Bedienung des Intensivprogramms BIP) bei stagnierendem Budget ist die Förderung derzeit i.d.R. auf 1 Arbeitswoche = 5 Fördertage zuzüglich Reisetage begrenzt.
An wen wende ich mich?
- Telefon: +49 821 598 - 5870
Hinweise zum Versicherungsschutz
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die Universität Augsburg haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Geförderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:
- Ggf. Reiseversicherung
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unfälle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
- Risikolebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.
Weiterführende Links
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