Eines der Hauptanliegen der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst ist die Förderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur.

Der Freistaat Bayern stellt hierfür Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.

 

Bitte beachten Sie den neuen Vergabevorgang bei den Reisestipendien!

Bei Fragen und Information wenden Sie sich bitte an: 

Anna Ohnmeiß M.A.

Referentin für Gleichstellungsfragen 

Leitung Büro für Chancengleichheit

 

Sigma-Technopark Gebäude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Straße 6

86159 Augsburg 

Telefon: 0821/598-4339
Fax: 0821/ 598-145145
Email: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

 

 

Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

Diese Stipendien können für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universität Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

 

In Ausnahmefällen werden Wissenschaftlerinnen in der Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen unterstützt. Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.
Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Vergabevorgang für das Förderjahr 2024 ist schon abgelaufen.

Fristen für das Förderjahr 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 1500 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

Weitere Informationen        

Stipendien für Postdoktorandinnen

Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten.

 

Es werden promovierte Frauen gefördert, um ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten. Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht (empfohlen werden 2 SWS).
Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Vergabevorgang für das Förderjahr 2024 ist schon abgelaufen.

Fristen für das Förderjahr 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2400 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

Weitere Informationen                     

Habilitationsstipendien

Hier werden Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Augsburg gefördert, die eine Habilitation anstreben. Bewerberinnen müssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakultät nachweisen.

 

Es werden Nachwuchswissenschaftlerinnen gefördert, die bereits an der Habilitation arbeiten.
Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der Vergabevorgang für das Förderjahr 2024 ist schon abgelaufen.

Fristen für das Förderjahr 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2800 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

Geförderte Projekte

Übersicht der Stipendiatinnen der Langzeitförderungen

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen und ehemaligen Stipendiatinnen und deren Projekte.

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Reisestipendien

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

 

  • Antragsformular

  • Kurze Schilderung des Vorhabens

  • Lebenslauf

  • ggf. Publikationsliste

  • knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers bezüglich:

    • der qualitativen Hochwertigkeit des Vorhabens

    • der fachlichen Relevanz des Vorhabens (z.B. für das eigene Forschungsprojekt)

    • des Mehrwerts für die wissenschaftliche Karriere

  • Kostenplan (mit Dokumentation zur Ermittlung voraussichtlicher Kosten z.B. Homepage-Screenshots zu Teilnahmegebühren, Übernachtungskosten etc.)

 

Diese Unterlagen müssen an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden.

 

Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte der Reise einzureichen (ca. 1 Seite) sowie ein Reisenachweis (z.B. Teilnahmebestätigung, Hotelrechnung, o.ä.).

 

Die Stipendien werden aus dem Mittelansatz im Bayerischen Staatshaushalt zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert.

 

Antragsberechtigt sind Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der Universität Augsburg

  • Forschungsaufenthalte im In- und Ausland, insbesondere zur Initiierung neuer Forschungskollaborationen und zum Aufbau von internationalen Kontakten.
  • Teilnahme an Workshops und Summerschools sofern dabei eine starke internationale Vernetzung im Vordergrund steht.
  • Aktive Tagungsteilnahmen in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivitäten oder einem Forschungsaufenthalt.

 

Reine Tagungsteilnahme (ohne Präsentation) ist nicht förderfähig.

Die Stipendienhöhe orientiert sich zum einen an den tatsächlich zu tragenden Ausgaben (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühren), zum anderen an der Verfügbarkeit der Mittel. Sie beträgt jeweils einmalig:

  • Bis max. 1.000 Euro innerhalb Deutschlands
  • Bis max. 2.000 Euro innerhalb Europas
  • Bis max. 3.500 Euro außerhalb Europas

 

Kosten für die Betreuung eigener Kinder bei Forschungsaufenthalten sind ansetzbar.

Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum

  • 1. Februar
  • 1. Mai
  • 1. August
  • 1. November

Mischförderung ist möglich, in diesem Fall muss im Antrag angegeben werden, welcher Kostenanteil vom den Kurzzeit- bzw. Reisestipendien abgedeckt werden soll.

 

Wissenschaftlerinnen, deren Forschungsprojekte bereits anderweitig gefördert werden oder die aus Fördermitteln beschäftigt sind, sind nicht antragsberechtigt, sofern in diesem Rahmen die Finanzierung von Aufenthalten und Tagungsteilnahmen möglich ist.

3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Exposés

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

 

  • Antragsformular
  • Darstellung des Vorhabens
  • Lebenslauf
  • ggf. Publikationsliste
  • Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
 
Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium digital an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden. Der unterschriebene Antrag (ohne die Unterlagen) ist auch postalisch dem Büro für Chancengleichheit zu schicken.
 
Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte einzureichen (3-5 Seiten).
 
Die Stipendien werden aus dem Mittelansatz im Bayerischen Staatshaushalt zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre finanziert.
 
Wissenschaftlerinnen an der Universität Augsburg mit dem Karriereziel Professur. Diese Stipendien sind primär zur Erstellung eines Exposés für ein Promotions- oder Habiltationsprojekts gedacht. 
Die Förderung ist maximal 3 Monate möglich.
Anträge können laufend, d.h. so lange das vorgesehene Finanzvolumen nicht erschöpft ist, an buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de gestellt werden. 
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich bis zu 2.000 €.

Weitere Stipendienangebote deutschlandweit

Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Stipendienprogramme.

 

Allgemeine Kontaktinformationen:

Anschrift:
Büro für Chancengleichheit

Sigma-Technopark Gebäude 10d, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Straße 6

86159 Augsburg 


Telefon: +49 821 598 -5145

Fax: +49 821 598 -145145

E-Mail: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

 

 

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