Eines der Hauptanliegen der Frauenbeauftragten ist die Förderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur.

Der Freistaat Bayern stellt hierfür Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.

 

 

Der Anmeldezeitraum für Langzeitstipendien mit Auszahlungsbeginn am 01.01.2024 sowie 01.04.2024 beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.09.2023. Ein Leitfaden, der Sie beim Antrags- und Bewerbungsprozess unterstützt wird in Kürze veröffentlicht.

 

 

Anträge für Kurzzeit-Förderungen sind laufend möglich. 

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für Chancengleichheit: 

 

Email: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

Telefon: 0821/598-5145

 

 

 

Langzeitstipendien

Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

Wer wird gefördert?

In Ausnahmefällen werden Wissenschaftlerinnen in der Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen unterstützt. Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

 

Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?

Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich.

 

Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?

Die Bewerbung ist möglich vom 01.07. bis zum 30.09.2023 möglich.

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 1500 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

Weitere Informationen                     

 

 

 

 

Stipendien für Postdoktorandinnen

Wer wird gefördert?

Es werden promovierte Frauen gefördert, um ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten. Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht (empfohlen werden 2 SWS).

 

Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?

Das Stipendium wird für 1 Jahr bewilligt.

 

Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?

Die Bewerbung ist vom 01.07. bis zum 30.09.2023 möglich. 

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2400 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

Weitere Informationen                     

 

 

 

Habilitationsstipendien

Wer wird gefördert?

Es werden Nachwuchswissenschaftlerinnen gefördert, die bereits an der Habilitation arbeiten.

 

Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?

Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt. 

 

Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?

Die Bewerbung ist vom 01.07. bis zum 30.09.2023 möglich.

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2800 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.

 

Weitere Informationen                     

 

 

 

 

3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Exposés

Wer wird gefördert?

Wissenschaftlerinnen an der Universität Augsburg mit dem Karriereziel Professur. Diese Stipendien sind primär zur Erstellung eines Exposés für ein Promotions- oder Habiltationsprojekts gedacht. 

 

Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?

Die Förderung ist maximal 3 Monate möglich.

 

Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?

Anträge können laufend, d.h. so lange das vorgesehene Finanzvolumen nicht erschöpft ist, an buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de gestellt werden. 

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Stipendienhöhe beträgt monatlich bis zu 1500 €.

 

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

 

  • Darstellung des Vorhabens mit Lebenslauf
  • ggf. Publikationsliste
  • Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
  • Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte einzureichen (3-5 Seiten).

    Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium digital an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden. Der unterschriebene Antrag (ohne die Unterlagen) ist auch postalisch dem Büro für Chancengleichheit zu schicken.

    Antrag Exposé-Stipendium

 

Kurzzeit- und Reisestipendien

Kurzzeitstipendium

 

Wer wird gefördert?

Es werden fortgeschrittene Masterstudentinnen, Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der Universität Augsburg gefördert.

 

Was wird gefördert?

  • Aufenthalte im Ausland zur Forschung und/oder zur Lehre, zum Besuch von Workshops, Summerschools und zum Aufbau von internationalen Kontakten.
  • (Aktive) Tagungsteilnahmen in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivitäten oder einem Forschungsaufenthalt.

 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Stipendienhöhe beträgt jeweils einmalig bis zu 2000 €.

 

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Die Bewerbung ist laufend möglich. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • kurze Schilderung des Vorhabens mit Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers
  • Kostenplan

Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden.

 

Antrag Kurzzeitstipendium

 

Im Anschluss ist ein kurzer Bericht über die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte einzureichen (3-5 Seiten).

Weitere Stipendienangebote deutschlandweit

Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Stipendienprogramme.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Finanzierung der Kosten für eine Hilfskraft für Nachwuchswissenschaftlerinnen in Teil-Elternzeit

Wer wird gefördert?

Wissenschaftlerinnen (Promovendinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen) mit dem Karriereziel Professur, die in Teil-Elternzeit gehen.

 

Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?

Anträge können laufend, d.h. so lange das vorgesehene Finanzvolumen nicht erschöpft ist, an buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de gestellt werden. 

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Es werden einmalig die Kosten für eine Hilfskraft im Rahmen von max. 1500 € übernommen.

 

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kurzbeschreibung der wissenschaftlichen Arbeit die dadurch gefördert werden soll
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Stellungnahme der*des Vorgesetzten
  • Aufstellung für welche Tätigkeiten und in welchem Stundenumfang die Hilfskraft eingestellt werden soll

 

 

Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden.

 

Antrag Hilfskraftstipendium Teil-Elternzeit

 

 

Research Sabbaticals für Akademische Rätinnen auf Zeit

Ein neuer Baustein für die Qualifizierung von Frauen auf eine Professur sind Research Sabbaticals für Akademische Rätinnen auf Zeit.

Das Sabbatical umfasst die Befreiung von Akademischen Rätinnen auf Zeit von der Lehre sowie von Aufgaben in der Lehrstuhlorganisation und -verwaltung für die Dauer eines Semesters. Der dadurch gewonnene Freiraum soll genutzt werden für die Erhöhung der Berufungschancen durch wissenschaftliche Weiterqualifizierung. Hier kann beispielsweise die Konzentration auf die Qualifikationsschrift(en), ein internationaler Forschungsaufenthalt, ein Forschungsprojekt oder die Fertigstellung eines größeren Drittmittelantrags im Mittelpunkt stehen.

Zur Kompensation des Lehr- & Organisationsausfalls am Lehrstuhl wird eine Summe von bis zu 6.000€ für Lehraufträge/ Wissenschaftliche Hilfskräfte zur Verfügung gestellt. (3.000€ pauschal, bis zu 6.000€, wenn ein genauer Kostenplan vorliegt). Das Geld muss in dem jeweiligen Semester verausgabt werden. Die Antragstellerin kann bis zu 2.000€ (z.B. für Reisekosten, Literatur/ Materialien, wissenschaftliche Hilfskraft etc.) abrufen.

 

Zeitraum & Frist

Die Frist für Bewerbungen zum WiSe 2022/2023 ist bereits abgelaufen. Über eine neue Ausschreibung werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme

• Anstreben einer Professur als nächsten Schritt der Akademischen Karriere

• Zustimmung des Lehrstuhlinhaberin und der Dekanin / des Lehrstuhlinhabers und des Dekans

• Beschäftigung als Akademische Rätin auf Zeit bzw. eine vergleichbare Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Weiterqualifizierungsaufgaben mit abgeschlossener Promotion

• Bereits bestehende Beschäftigungsdauer an der Universität Augsburg von mindestens 3 Jahren

 

Bewerbungsverfahren

Unter den eingegangenen Bewerbungen werden in einem kompetitiven Verfahren zwei Teilnehmerinnen ausgewählt.

Zentrales Kriterium ist hierbei eine überzeugende Darstellung, wie das Sabbatical genutzt werden soll, um direkt und nachhaltig die Chancen auf eine Berufung als Professorin zu erhöhen. Im Detail müssen hierfür folgende Unterlagen digital im Büro für Chancengleichheit (buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de) eingereicht werden:

• Ein formloses Bewerbungsschreiben in dem beantwortet wird, wie das Sabbatical für die Erhöhung der eigenen Berufungschancen genutzt wird

• Eine Projektskizze in der der aktuelle Stand der Habilitation sowie ein Working Plan für das halbe Jahr dargestellt wird

• Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsliste

• Unterstützendes Gutachten des Fach-Mentorates

• Stellungnahme der organisational vorgesetzten Person (Inhaber*in der Professur bzw. des Lehrstuhls) ggfs. mit Kostenkalkulation sowie Zustimmung der Dekanin / des Dekans

Allgemeine Kontaktinformationen:

Anschrift:
Büro für Chancengleichheit

Sigma-Technopark Gebäude 10d, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Straße 6

86159 Augsburg 


Telefon: +49 821 598 -5145

Fax: +49 821 598 -145145

E-Mail: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

 

Aus personellen Gründen erreicht man das Büro am besten über E-Mail.

 

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