Bei folgenden Themen können Sie sich vertrauensvoll an die Betriebsärztin wenden:

 

Betriebsärzte beraten grundsätzlich, und wie im Arbeitssicherheitsgesetz §3 festgeschrieben, zusammen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit die Mitarbeiter, den Arbeitgeber und die Führungskräfte zu Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz, insbesondere hinsichtlich

 

·         der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

·         der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung, und in sonstigen Fragen der Ergonomie

·         der Planung, Ausführung und Unterhaltung  von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen

·         der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen

·         der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung

 

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, z.B. bei Mitarbeitern mit Bildschirmarbeit,  berät die Betriebsärztin Sie individuell zu Aspekten des gesundheitsförderlichen Arbeitens und bei Bedarf auch bezüglich Ihrer Arbeitsplatzgestaltung.

Auch bei Fragen nach längerer Erkrankung z.B. in Verbindung mit einer stufenweisen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz kann die Betriebsärztin Sie unterstützen.

 

 

Wie für alle anderen Ärzte auch gilt auch für Betriebsärzte die ärztliche Schweigepflicht.

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Einmal im Monat Donnerstags, Gebäude D3, Raum 1077

 

E-Mail: maria-luise.schroemer@uk-augsburg.de

 

Terminvereinbarung über das Sekretariat Abteilung V, Bau und Technik

Telefon:        +49 821 598 5219 

Alternativ:     +49 821 598 5207

Angebote

  1. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung
  2. Untersuchungen nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
  3. Impfungen bei beruflicher Gefährdung gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut
  4. Beteiligung an Gefährdungsbeurteilungen unter der Federführung der Sicherheitsfachkraft
  5. Beratungs- und Schulungstätigkeit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  6. Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder bei Schwerbehinderung
  7. Individuelle arbeitsmedizinische Beratung,
  • z.B. bei gesundheitlichen Problemen, die sich auf die berufliche Tätigkeit auswirken können (u.a. Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen)
  • wenn bei Mitarbeiter*innen der Eindruck besteht, dass die berufliche Tätigkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt,
  • zur Arbeitsplatzergonomie, z.B. bei Büro-/Bildschirmarbeitsplätzen

Ansprechperson

Dr. Marie-Luise Schrömer
Betriebsärztin
Universität Augsburg

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