Pressemitteilung 48/19 - 15.04.2019

Einführung in das japanische Recht

Die Juristische Fakultät der Universität Augsburg lädt Studierende, aber auch Kenner der Materie zu einer Summer School „Einführung in das Japanische Recht“ ein. Die Anmeldung ist noch bis zum 1. Mai möglich.

Augsburg/JK/KPP – Für den 23., 24. und 25. Mai 2019 lädt die Juristische Fakultät der Universität Augsburg Studierende, aber auch Kenner der Materie zu einer Summer School „Einführung in das Japanische Recht“ ein. Die Anmeldung ist noch bis zum 1. Mai möglich.

 

Das japanische Recht hat historisch bedingt große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Recht, seit dem Zweiten Weltkrieg ist es stark vom US-amerikanischen Recht beeinflusst. Zusammen mit der auf Konsens ausgerichteten japanischen Rechtstradition ist so eine interessante Mischrechtsordnung entstanden.

Der Zugang zum japanischen Recht ist für deutsche Studierende aber nicht einfach. Insbesondere gab es lange Zeit keine bewusst an den Bedürfnissen von Studierenden der ersten Semester orientierte Einführung in das japanische Recht. Zugleich fehlte es an einer auf praktische Fälle bezogenen Darstellung, die den Einstieg in eine fremde Rechtsordnung – auch im Vergleich zur deutschen Rechtslage – erleichtert. "Diese Lücke wollten wir mit unserer 2016 veranstalteten Augsburger 'Winter School' zum japanischen Recht schließen, aus der das 2018 im Nomos-Verlag erschienene und von uns herausgegebene Lehrbuch 'Einführung in das japanische Recht' hervorgegangen ist", erläutert Prof. Dr. Johannes Kaspar, der für die Summer School verantwortlich zeichnet.

Daran anknüpfend soll die Summer School nun ausbildungsrelevante oder einfach nachvollziehbare Rechtsbereiche in der Form von Fallbesprechungen darstellen. Neben der Darstellung des Problems nach japanischem Recht erfolgt auch ein Seitenblick auf die deutsche Rechtslage. Dadurch werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Rechtsgebieten aufgezeigt und immer wieder interessante Wertungsdifferenzen offengelegt.

Für Studierende, aber auch für bereits erfahrene Kenner

Die Summer School ist jedoch nicht nur als Einführungsveranstaltung für Studierende gedacht. Vielmehr ist durch die Vielzahl der Themen und Referentinnen und Referenten sowie den Praxisbezug der Fallbeispiele sichergestellt, dass die Veranstaltung auch erfahrenen Kennern des japanischen Rechts aus unterschiedlichen Berufsgruppen interessante neue Einsichten vermitteln kann.

In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Japanische Juristenvereinigung

Die Summer School „Einführung in das Japanische Recht“ wird von Prof. Dr. Johannes Kaspar gemeinsam mit RiLG Dr. Oliver Schön veranstaltet. Kooperationspartner bzw. Förderer sind die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e. V. (DJJV) sowie die Deutsch-Japanische Gesellschaft in Schwaben e. V. und der Deutsch-Japanischer Wirtschaftskreis e. V. (DJW)

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Programm, Anmeldung und Teilnahmemodalitäten

Das ausführliche Programm mit den Teilnahme- und Anmeldungsmodalitäten steht unter https://idw-online.de/de/attachmentdata71568.pdf zum Download zur Verfügung.

Die Teilnahme ist für Studierende und Mitglieder der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung kostenfrei. Der Unkostenbeitrag für sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt 40,- Euro.

Die erforderliche Online-Anmeldung ist bis zum 1. Mai 2019 unter http://anmeldung.jura.uni-augsburg.de/summerschool/

Quelle für Montage: fotolia.de

Ansprechpartner

Prof. Dr. Johannes Kaspar
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Juristische Fakultät der Universität Augsburg
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg
Telefon +49(0)821-598-4556
summerschool2019@jura.uni-augsburg.de

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