Pressemitteilung 27/21 - 31.03.2021

Sterbehilfe in Deutschland - wie geht es weiter?

Online-Tagung für alle Interessierten am 8. April 2021

Augsburg/CH     Mit der Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland beschäftigt sich am 8. April 2021 eine Online-Tagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, IBGM, der Universität Augsburg. Derzeit werden zwei Gesetzentwürfe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutiert, die sowohl den Zugang zu Betäubungsmitteln als auch die Modalitäten der Suizidhilfe in Deutschland neu regeln sollen. Zusätzlich existiert ein Entwurf von Juristen der Universitäten aus Augsburg, Halle und der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Hintergrund dieser Entwürfe steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2020, die das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidförderung als verfassungswidrig eingestuft und das Recht der Menschen auf selbstbestimmtes Sterben betont hatte. Die Tagung richtet sich sowohl an ein Fachpublikum als auch an Studierende, Medienvertreter und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

© Colourbox.de

 

Sterbehilfe ist ein kontroverses, emotionales und juristisch komplexes Thema. Umso schwieriger fällt eine gesetzliche Regulierung. Vor rund einem Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung von Selbsttötungen für verfassungswidrig. Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung, dass jeder Mensch mit dem im Grundgesetz verbrieften Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Bundestagsabgeordnete haben zu Jahresbeginn zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die Sterbehilfe neu regeln. Den sogenannten Augsburg-Münchner-Halleschen-Entwurf für ein Sterbehilfegesetz (AMHE-SterbehilfeG) haben die Augsburger Professoren Josef Franz Lindner und Ulrich Gassner mit Kollegen und Kolleginnen aus Halle und München geschrieben.

Gesetzentwürfe aus Wissenschaft und Bundestag

Auf der Onlinetagung des Augsburger Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, IBGM, am 8. April werden diese Entwürfe diskutiert, verglichen und eingeordnet. Beide Bundestagsvorschläge setzen auf Beratungs- und Wartefristen und knüpfen den Zugang zu Medikamenten für die Selbsttötung an ärztliche Verschreibung. Der Vorschlag der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen fordert weiterhin eine zweite ärztliche Beurteilung sowie die Beratung durch private, unabhängige Beratungsstellen.

Der AMHE-SterbehilfeG schlägt eine umfassende Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende sowie zur Suizidprävention vor. Auf der Grundlage der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung zum Sterben werden Vorschläge zur Regelung des Behandlungsverzichts, der Behandlungsbegrenzung und des Behandlungsabbruchs, des Suizids und des assistierten Suizids sowie der indirekten und aktiven Sterbehilfe unterbreitet. Der Entwurf legt auch Wert auf aktive Suizidprävention und bezieht praktische Folgefragen mit ein,  einschließlich einer Neuregelung des Betäubungsmittelrechts.

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Josef Franz Lindner, geschäftsführender Direktor des IBGM und Professor für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie wird die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen erklären. Dazu zählen die verschiedenen Dimensionen des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben, die sich aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ergeben und vom Bundesverfassungsgericht präzisiert worden sind.

Die Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Katrin Helling-Plahr stellen die Bundestagsentwürfe in einem von Professor Kubiciel moderierten rechtspolitischen Panel vor. Kim Philip Linoh von der Universität Halle präsentiert den AMHE-Sterbehilfegesetz.

„Sterbehilfe in Deutschland – wie geht es weiter?“ beginnt am Donnerstag, 8. April 2021, um 17 Uhr. Alle Interessierten können sich über einen über die IBGM-Website bereitgestellten Link einwählen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Zum IBGM und zur Onlinetagung

Ansprechpartner

Lehrstuhl für Öffentl. Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie
Juristische Fakultät
  • Telefon: +49 (0)821 598-4970
  • E-Mail:
  • Raum 2113 (Gebäude H)
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel
Studiendekan der Juristischen Fakultät
Juristische Fakultät
  • Telefon: +49 821 / 598 4560
  • E-Mail:
  • Raum 2036 (Gebäude H)
Professor i.R. für Öffentliches Recht
Juristische Fakultät
  • Telefon: +49 821 / 598-4661
  • E-Mail:
  • (Gebäude H)

Suche