Stipendien und Fördermaßnahmen

Stipendien und Fördermaßnahmen der FAI

 

Allen Fakultäten stehen inneruniversitäre Mittel speziell zur Förderung von Frauen wie auch zur Gleichstellungsförderung zur Verfügung. Von diesen Mitteln können Wissenschaftler*innen an der FAI und in bestimmten Fällen nach Rücksprache auch Studierende profitieren:  

Als Wissenschaftlerin an der FAI können Sie einen Antrag auf Förderung einer Kongressreise aus Mitteln der FAI zur Förderung der Gleichstellung stellen (nach Rücksprache in bestimmten Fällen auch als Studentin).

Die Förderung beträgt maximal 75 % der Gesamtkosten, höchstens aber 500 Euro.

 

Anträge können laufend eingereicht werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte den Antrag zur FAI-Gleichstellungsförderung , den Sie ausgefüllt an die FAI-Frauenbeauftragten senden: Prof. Dr. Kirstin Peters und Dr. Barbara Feulner

Zudem besteht die Möglichkeit, bei individuellen Anliegen im Kontext der Gleichstellung eigene Vorschläge für Fördermaßnahmen bei den Fakultätsfrauenbeauftragten vorzubringen. Besonders gut geeignet sind Workshops, Coachings, Tagungen und Seminare, die der eigenen wissenschaftlichen Karriere und Persönlichkeitsbildung dienlich sind.

Die Förderung beträgt maximal 75 % der Gesamtkosten, höchstens aber 500 Euro.

 

Anträge können laufend eingereicht werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte den Antrag zur FAI-Gleichstellungsförderung , den Sie ausgefüllt an die FAI-Frauenbeauftragten senden: Prof. dr. Kirstin Peters und Dr. Barbara Feulner.

Stipendien der Universität Augsburg für Wissenschaftlerinnen

Weitere Fördermöglichkeiten der Universität Augsburg finden sie hier.

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