Prüfungszeit nach dem Wintersemester 2021/2022
Am Montag, den 7. Februar 2022 startet der Prüfungszeitraum für das Wintersemester 2021/2022. Auch in diesem Semester finden Prüfungen aufgrund der Pandemielage unter besonderen Bedingungen statt. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Links zur Verfügung, um Ihnen einen bestmöglichen Überblick zu den geltenden Bestimmungen zu verschaffen. Aufgrund der weiterhin sehr hohen Inzidenzwerte hat die Fakultät auf Initiative der Studierendenvertretung entschieden: Alle Studierenden, die zum Hauptprüfungstermin angemeldet sind und aufgrund einer Covid-19-Infektion, einer Quarantäne, aufgrund von Erkältungssymptomen oder wegen sonstiger Bedenken nicht teilnehmen können oder wollen, können an den Wiederholungsprüfungen im April ohne Attest und sonstigen Nachweis teilnehmen. Die Regelungen über einen sog. „untauglichen Versuch“ und über eine Attest- und Nachweispflicht sind also ausgesetzt. Alle Prüfungsteilnehmer werden einige Tage vor der Prüfung per E-Mail eingeladen. In dieser Mail finden Sie Ihren Prüfungsraum und den jeweiligen Eingang sowie den Zeitpunkt, an dem wir Sie am Eingang erwarten. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre studentischen Email-Adressen! Zugang zu den Prüfungen erhalten nur Personen, die nach den allgemeinen Regeln geimpft oder genesen sind oder einen gültigen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) vorweisen können. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer werden vor dem Prüfungsraum kontrolliert. Die „Bändchen“, die wir während der Vorlesungszeit verteilt haben, behalten ihre Gültigkeit und erleichtern den Zugang. In den Prüfungsgebäuden und -räumen sowie auch am Platz gilt die FFP2-Maskenpflicht. Während jede Bewegung in Gebäude oder Raum mit FFP2-Maske verpflichtend ist, darf am Prüfungsplatz eine OP-Maske genutzt werden. Die FFP2-Maske wird aber empfohlen. Denken Sie bitte an Ihre eigene Maske. Wir können Ihnen keine Masken zur Verfügung stellen. Soweit im Einzelfall das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen gemäß den Vorschriften der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht möglich ist, ist eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtzeitig vor der Prüfung ausschließlich beim Dekan (dekan@jura.uni-augsburg.de) unter Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests zu beantragen, in dem insbesondere konkret und nachvollziehbar dargelegt sein muss, aufgrund welcher gesundheitlicher Beschwerden das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Bei Allgemeinattesten oder bei begründetem Verdacht auf unrichtige Bescheinigungen kann der Antrag zurückgewiesen werden. Dies kann dazu führen, dass die Prüfung nicht angetreten werden darf. Das Aufsichtspersonal ist nicht befugt, ad hoc eine Befreiung von der Maskenpflicht zu erteilen. Ab Montag, 7. Februar 2022 ist das Fakultätsgebäude nur noch für Prüfungen geöffnet. Außerhalb der Prüfungszeiten bleibt das Gebäude bis zum Start der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2022 geschlossen. Jeder Prüfling erhält ausreichend Klausurpapier. Sie müssen keinen Block mitbringen. Die Fachschaft JURA Augsburg e.V. und der StuRa Jura haben ein hilfreiches Video gedreht ...
Auf der
Homepage des Landesjustizprüfungsamtes finden Sie aktuelle Hinweise im Zusammenhang mit dem staatlichen Prüfungsteil (beispielsweise zu den praktischen Studienzeiten und zum Freiversuch).
Wichtige Informationen zu den Prüfungen im Wintersemester 2021/2022
Aktuelle Hinweise des Landesjustizprüfungsamtes