Symposium "Zukunftsicherndes Verfassungsrecht"

Im Mittelpunkt des von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposiums „Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg stattfand, stand die Frage, ob und wie das Grundgesetz zentrale Verfassungspositionen auch „über die Zeit“ schützt, d.h. der Gegenwart Vorgaben macht, damit auch in Zukunft Menschen unter dem Grundgesetz in den Genuss von Grundrechten, Demokratie und Sozialstaatlichkeit kommen. Vor der Folie der strukturell bedingten Gegenwartsfixierung des politischen Prozesses galt es konkret die nicht zuletzt seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts diskutierten verfassungsrechtlichen Instrumente zu systematisieren, zu konturieren und womöglich fortzuentwickeln.
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Nach einer thematischen Einführung durch Prof. Dr. Daniel Wolff skizzierte Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Salzburg) völkerrechtliche Rahmenbedingungen sowie Impulse der Zukunftsicherung durch Verfassungsrecht, die durch entsprechende unionsrechtliche Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach (Paris) sekundiert wurden. Sodann sprach Prof. Dr. Gregor Kirchhof über Potenziale und Risiken der jüngst vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik intertemporaler Freiheitsicherung, bevor Prof. Dr. Judith Froese (Konstanz) die grundrechtlichen Schutzpflichten auf ihr zukunftsicherndes Potenzial hin untersuchte. Prof. Dr. Gabriele Britz (Gießen) analysierte im Anschluss den Begriff der Gleichheit in der Zeit und damit einen gleichheitsrechtlich orientierten Ansatz des verfassungsrechtlichen Zukunftsschutzes in Kontrastierung zur stärker freiheitsrechtlich geprägten intertemporalen Freiheitssicherung, die die Referentin als Berichterstatterin im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit mitentwickelt hatte.

Am zweiten Tag des Symposiums befragte zunächst Prof. Dr. Christian Calliess (Berlin) das Grundgesetz auf ein übergreifendes Verfassungsprinzip der Zukunftsicherung, konnte allerdings außerhalb von Art. 20a GG und dem Staatsschuldenrecht kaum ein solches finden. Vor einer Politisierung des Grundgesetzes warnte darauffolgend Prof. Dr. Tristan Barczak (Passau), der sich kritisch gegenüber einem prospektiven Schutz demokratischer Selbstbestimmung zeigte. Am Ende des zweitägigen Symposiums erörterte Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Regensburg), welche Rolle verfassungsrechtliche Zukunftsicherung mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip zukommt und welche Schlüsse der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts auf diese ebenfalls langfristig angelegte Materie zulässt.

Die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen werden zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen. Das Symposium wurde vom ACELR und von der Kanzlei Sonntag & Partner großzügig unterstützt.

Flyer [Download PDF]

Teilnehmer:innen Symposium Zukunftsicherndes Verfassungsrecht
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Teilnehmer:innen des Symposiums Zukunftsicherndes Verfassungsrecht
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Teilnehmer:innen des Symposiums Zukunftsicherndes Verfassungsrecht
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Teilnehmer*innen des Symposiums Zukunftsicherndes Verfassungsrecht sitzen um einen runden Tisch.
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