Podiumsdiskussion "Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme"

Am 8.11.2023 fand an der Juristischen Fakultät vor großem Publikum – rund 350 Personen im Hörsaal und im Zoom-Raum – ein moderierter Gesprächsabend zum Grundsatzurteil des BVerfG zu Art. 103 Abs.  GG bzw. die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 362 Nr. 5 StPO statt.

 

© Universität Augsburg
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Mit Herrn Prof. Dr. Kaspar (Sachverständiger) und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel (Prozessvertreter einer Bundestagsfraktion) waren gleich zwei Augsburger Strafrechtswissenschaftler an dem Verfahren beteiligt, die in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Auffassung vertreten haben.

In dem von Prof. Daniel Wolff moderierten Gespräch stellten sie ihre jeweilige Sicht auf die Mehrheitsentscheidung des Senats und das Minderheitenvotum vor und teilten ihren persönlichen Eindruck von der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einig war sich beide Diskutanten über die wichtige Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Konkretisierung der offenen Verfassung. Die Diskussion schloss mit sowohl interessanten als auch kritischen Fragen aus der Zuhörerschaft.

 

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