Schuldenbremse - Das aktuelle Urteil des BVerfG

F.A.Z.-Podcast mit Prof. Dr. Gregor Kirchhof

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22) eine Grundsatzentscheidung zur Schuldenbremse und zum Haushaltsrecht getroffen. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist eng auszulegen. Öffentliche Kredite dürfen aufgenommen werden, um eine Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle der öffentlichen Hand entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, zu überwinden. Zwischen der Sondersituation und dem Überschreiten der Kreditgrenze muss - so das Gericht - ein sachlicher Veranlassungszusammenhang bestehen, den der Bundestag darzulegen hat. Zudem greifen das Gebot der Vorherigkeit und das Jährlichkeitsprinzip für die Schuldenbremse. Der Gesetzgeber muss jedes Jahr neu über eine Ausnahme, Schulden aufzunehmen, entscheiden. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben widersprechen der gegenwärtigen Praxis von Sondervermögen wie dem Klima- und Transformationsfonds oder dem Wirtschatsstabilisierungsfonds.

Die Folgen des Karlsruher Richterspruchs, die gegenwärtig breit diskutiert werden, bespricht Prof. Dr. Gregor Kirchhof mit Stephan Klenner in der aktuellen Ausgabe des F.A.Z. Einspruch Podcast.

 

Zum F.A.Z. Einspruch Podcast: Was folgt aus dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse? (faz.net)

 

 

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Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht
Juristische Fakultät

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