Exkursion zum Bundesfinanzhof

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Sind die Verluste einer Mitarbeitercafeteria eines gemeinnützigen Krankenhauses anzuerkennen? Sind die Gewinne eines Krankenhauses aus der Überlassung von Personal- und Sachmitteln an Chefärzte dem steuerlich begünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen?

Um diese Fragen drehten sich die beiden mündlichen Verhandlungen, denen Professor Zugmaier mit den Studierenden des Schwerpunkts Steuerrecht im Rahmen einer Exkursion zum Bundesfinanzhof in München beiwohnte.

Exkursionsleiter

Prof. Dr. Oliver Zugmaier
Honorarprofessor
Juristische Fakultät

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