Bericht zum Werkstattgespräch mit BVR Prof. Dr. Radtke

Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. März 2021, legte dessen Dogmatik dar und erläuterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

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Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen ermöglichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderwärmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich außerhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung ermöglichten es bereits heute vorhersagen zu können, dass zu großzügige Emissionen in der Gegenwart zwangsläufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

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