Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Justiz
Am 14. Mai 2024 war Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Alumnus der Juristischen Fakultät Augsburg Prof. Dr. Frank Arloth Gast der Augsburger Rechtsgespräche, um sich mit den zahlreich erschienen Zuhörerinnen und Zuhörern aus Fakultät und Juristischer Gesellschaft über „Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Justiz“ auszutauschen. Einen ersten Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Jurastudiums, insbesondere der Wunsch vieler juristischer Fakultäten, die während des Studiums erbrachten Leistungen der Jurastudierenden schon vor dem ersten Staatsexamen mit einem sog. integrierten Bachelor zu honorieren. Einigkeit bestand zwischen Publikum und Referent insoweit darüber, dass ein solcher Abschluss nichts am Staatsexamen als Eingangsprüfung zu Richteramt und Anwaltsberuf ändern dürfe. Anschließend kam die schwindende Rolle der Justiz im internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zur Sprache. In diesem Kontext wurden auch die sog. Münchener Thesen zur Zukunft des Zivilprozesses sowie die Einrichtung von Commercial Courts thematisiert, die einem möglichen Bedeutungsverlust der Justiz in großen Handelsstreitigkeiten durch spezialisierte Richterinnen und Richter und englischsprachige Verfahren entgegenwirken sollen. Professor Arloth sah die Zukunft der (bayerischen) Justiz vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht keineswegs als bedroht an, konzedierte aber das Spannungsverhältnis zwischen Spezialisierung der Richterschaft einerseits und dem Erhalt der Fähigkeit andererseits, sich auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Schließlich wurden der effektive Zugang zum Recht und das Potential von Legal-Tech-Lösungen gerade für kleinere Verfahren Gegenstand der insgesamt äußerst abwechslungs- und facettenreichen Diskussion mit Herrn Professor Arloth.